Daten
Kommune
Kerpen
Größe
219 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
04.09.17, 16:32
Aktualisiert
04.09.17, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün
Bearbeiter/in: Frau Nelsen
TOP
Drs.-Nr.: 394.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
17.07.2017
Bemerkungen
12.09.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Aufstellung von Spendern für Hundekotbeutel
Hier. Antrag der FDP-Fraktion
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
x
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 54.621,00 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
x
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Im Haushaltsjahr 2018: 21.533,00 €
Im Haushalt 2019-2022: jeweils 8.300,00 €
Produktsachkonto: 55.551.01 5281060
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Stellv.
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Nelsen
Gronenwald
Gronenwald
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
3.700,00 €
3.700,00 €
3.700,00 €
3.700,00 €
3.700,00 €
4.600,00 €
4.600,00 €
4.600,00 €
4.600,00 €
4.600,00 €
gesamt
8.300,00 €
8.300,00 €
8.300,00 €
8.300,00 €
8.300,00 €
gesamt
21.561,00 €
8.300,00 €
8.300,00 €
8.300,00 €
8.300,00 €
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
5.781,00 €
Einrichtungskosten
7.480,00 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
13.261,00 €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
Beschlussvorlage 394.17
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Begründung:
Mit Antrag vom 05.07.2017 beantragt die FDP-Fraktion, an von Hundehaltern und ihren Tieren
häufig frequentierten Orten Spender für Hundekottüten sowie Müllbehälter aufzustellen und
regelmäßig zu befüllen.
Die Verunreinigung von Wegen, Plätzen und Parkanlagen durch Hundekot ist in den vergangenen
Jahren immer wieder im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) der Kolpingstadt Kerpen beraten
worden. Regelmäßig wird in diesem Zusammenhang auch der Wunsch nach
Hundekottütenspendern und mehr Straßenpapierkörben geäußert. Über die Aufstellung dieser
Tütenspender wurde in den Vorlagen Drs.-Nr. 307.11 und Drs.-Nr. 49.14 ausführlich Stellung
genommen. Die Argumentation aus diesen Vorlagen hat weiter Bestand und braucht hier nicht
wiederholt zu werden.
Der Umgang mit den tierischen Hinterlassenschaften wird im Ordnungsrecht der Kolpingstadt
Kerpen eindeutig geregelt, doch wird die Verpflichtung, „…durch die Tiere verursachte
Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen“ immer noch von unbelehrbaren
Hundehalterinnen und Hundehaltern missachtet. Aus diesem Grunde hat die Kolpingstadt Kerpen
2008 mehrere Aktionen gestartet, um auf Selbstverständliches erneut hinzuweisen. Positiv ist den
Mitarbeitern vom Ordnungsamt und dem Amt für Abfallwirtschaft im Rahmen dieser
Öffentlichkeitskampagne aufgefallen, dass die Hundehalterinnen und Hundehalter heutzutage
überwiegend eigene Tüten mitführen. Viele schlagen die angebotenen Hundekottüten mit dem
Hinweis auf die eigenen Beutel aus! Wer dennoch Kotbeutel von der Stadt wünscht, kann diese an
der Information im Rathaus oder beim Ordnungsamt bekommen. Die Kolpingstadt Kerpen
unterstützt Hundebesitzer bereits jetzt mit der Abgabe von jährlich rund 105.000 kostenlosen
Hundekottüten.
Ergänzend zu den Aktionen wurden im Januar 2009 fünf Hundekot-Tütenspender im Bereich des
Wirtschaftsweges am Erftflutkanal in Türnich zwischen der Rosentalstraße und der Gymnicher
Straße aufgestellt. Die Spender werden pro Jahr mit ca. 30.000 Kotbeuteln bestückt. Die Kosten
für diese freiwillige Leistung belaufen sich auf rund 916,00 €/a.
Durch die Installation weiterer Tütenspender auch in anderen Stadtteilen sollen die Hundebesitzer
angeregt werden, ihrer gesetzlich verankerten Pflicht – der umgehenden Beseitigung der
Verunreinigung - nachzukommen. Dabei muss man jedoch bedenken, dass die Hunde über das
ganze Stadtgebiet verteilt sind, es gibt keine sogenannten Ballungsräume. Auch die Bereiche, in
denen die Hunde Gassi geführt werden, sind sehr variabel. Hier spielen das Wetter, das
vorhandene Zeitfenster, das Alter des Hundehalters und auch des Hundes und vieles mehr eine
Rolle. Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, müssen in allen größeren Stadtteilen neue
Behälter aufgestellt werden. Für die Ortsteile Horrem, Kerpen und Sindorf sollten nach diesem
Prinzip jeweils 10 Stationen vorgesehen werden, für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen
und Buir können jeweils 4 Stationen ausreichen. In den südlichen Bezirken können je 2 an der
östlichen und 2 an der westlichen Grenze zur freien Landschaft aufgestellt werden. In allen
anderen Stadtteilen sollten die Tütenspender an den Bebauungsgrenzen und in der unmittelbaren
Nähe größerer Grünflächen platziert werden.
Das erweiterte Angebot kann jedoch keine flächendeckende Versorgung mit Kotbeuteln
gewährleisten. Die Offerte ist als ein Service zu verstehen, eine von der Kolpingstadt Kerpen
freiwillig erbrachte Leistung für die Bürger, die diese nutzen können – oder nicht. Einen Anspruch
auf einen Beutelspender in unmittelbarer Nähe des Wohnortes ist von dem Angebot nicht
abzuleiten.
Mit dem Angebot der kostenlosen Kotbeutel geht in aller Regel der Ruf nach weiteren
Straßenpapierkörben einher.
Das Unbehagen, mit einem benutzten Hundekotbeutel über die Straße zu gehen, ist verständlich.
Natürlich möchte jeder Hundebesitzer die Tüte möglichst umgehend in einem städtischen
Abfallkorb entsorgen. Allerdings sollte jedem Hundehalter bewusst sein, dass nicht zwangsläufig
genau dort, wo der eigene Hund „macht“, ein Straßenpapierkorb zu finden ist. Dem Wunsch nach
weiteren Abfallbehältern im individuellen „Auslaufbereich“ kann nicht Folge geleistet werden. Es
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ist nicht beabsichtigt, ein drittes Entsorgungssystem (neben Müllabfuhr und Straßenpapierkörben)
aufzubauen, das zusätzliches Personal, zusätzliche Fahrzeuge und einer ganz eigenen Logistik
bedarf. Vor allem soll das Prinzip, keine Papierkörbe in reinen Wohngebieten aufzustellen wegen
der real bestehenden Gefahr der illegalen Restmüllentsorgung, weiter Bestand haben.
Anschaffung:
Kerpen, Horrem, Sindorf
Balkhausen, Brüggen,
Buir
Türnich
je 10 Stück
30 Stück
je 4 Stück
min. 1 Stück
11 Stück
41 Stück
Kosten:
Anschaffungskosten:
41 Entsorgungsstationen belloo-luca,
elektrolytisch verzinktes Stahlblech, pulverbeschichtet,
Einzelpreis 91,00 €
Befestigungsmaterial pro Station ca. 50,00 €
Aufstellungskosten pro Station ca. 170,00 €
41 neue + umsetzen von 3 Stationen in Türnich
Unterhaltskosten:
Für 46 Beutelstationen:
1 Karton Hundekotbeutel à 2.500 Stück
ca. 12 Kartons f. 5 Stationen/a
ca. 108 Kartons f. 46 Stationen/a
Unterhaltskosten ca. 100,00 €/Station/a
3.731,00 €
2.050,00 €
7.480,00 €
13.261,00 €
rund 34,00 €
3.672,00 €
4.600,00 €
8.272,00 €
(In exponierten Lagen müssen die Standorte separat angefahren werden, wodurch sich der
Ansatz nochmals leicht erhöht.)
Ob hiermit wirklich der Personenkreis erreicht werden kann, der trotz aller bisher ergriffenen
Maßnahmen die Exkremente seines Hundes immer noch nicht entfernt, bleibt abzuwarten.
Messbar wäre ein Erfolg ohnehin nur dann, wenn die Verunreinigungen erheblich zurückgingen.
Bzgl. der Installation von Hundewiesen ist eine weitergehende Prüfung notwendig. Es müssen
Flächen gesucht werden, die sich im Besitz der Kolpingstadt Kerpen befinden, die für eine
derartige Nutzung freigegeben und fußläufig von den Hundehalterinnen und Hundehaltern zu
erreichen sind. Es sind Pachtverträge mit den ortsansässigen Landwirten und Verfahren der
Flurbereinigung zu prüfen. Wenn die grundstücksrechtliche Situation geklärt ist, muss geklärt
werden, unter welchen finanziellen Bedingungen diese Grundstücke der beantragten Nutzung
zugeführt werden können.
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