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Beschlussvorlage (Aufstellung von Spendern für Hundekotbeutel Hier. Antrag der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
219 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
04.09.17, 16:32
Aktualisiert
04.09.17, 16:32
Beschlussvorlage (Aufstellung von Spendern für Hundekotbeutel
Hier. Antrag der FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Aufstellung von Spendern für Hundekotbeutel
Hier. Antrag der FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Aufstellung von Spendern für Hundekotbeutel
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Hier. Antrag der FDP-Fraktion)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün Bearbeiter/in: Frau Nelsen TOP Drs.-Nr.: 394.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 17.07.2017 Bemerkungen 12.09.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Aufstellung von Spendern für Hundekotbeutel Hier. Antrag der FDP-Fraktion Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 54.621,00 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: x Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Im Haushaltsjahr 2018: 21.533,00 € Im Haushalt 2019-2022: jeweils 8.300,00 € Produktsachkonto: 55.551.01 5281060 Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Stellv. Amtsleiter Zuständiger Dezernent Nelsen Gronenwald Gronenwald Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr 3.700,00 € 3.700,00 € 3.700,00 € 3.700,00 € 3.700,00 € 4.600,00 € 4.600,00 € 4.600,00 € 4.600,00 € 4.600,00 € gesamt 8.300,00 € 8.300,00 € 8.300,00 € 8.300,00 € 8.300,00 € gesamt 21.561,00 € 8.300,00 € 8.300,00 € 8.300,00 € 8.300,00 € Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 5.781,00 € Einrichtungskosten 7.480,00 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 13.261,00 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten Erträge Zuschüsse Gebühren Beschlussvorlage 394.17 Seite 2 Begründung: Mit Antrag vom 05.07.2017 beantragt die FDP-Fraktion, an von Hundehaltern und ihren Tieren häufig frequentierten Orten Spender für Hundekottüten sowie Müllbehälter aufzustellen und regelmäßig zu befüllen. Die Verunreinigung von Wegen, Plätzen und Parkanlagen durch Hundekot ist in den vergangenen Jahren immer wieder im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) der Kolpingstadt Kerpen beraten worden. Regelmäßig wird in diesem Zusammenhang auch der Wunsch nach Hundekottütenspendern und mehr Straßenpapierkörben geäußert. Über die Aufstellung dieser Tütenspender wurde in den Vorlagen Drs.-Nr. 307.11 und Drs.-Nr. 49.14 ausführlich Stellung genommen. Die Argumentation aus diesen Vorlagen hat weiter Bestand und braucht hier nicht wiederholt zu werden. Der Umgang mit den tierischen Hinterlassenschaften wird im Ordnungsrecht der Kolpingstadt Kerpen eindeutig geregelt, doch wird die Verpflichtung, „…durch die Tiere verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen“ immer noch von unbelehrbaren Hundehalterinnen und Hundehaltern missachtet. Aus diesem Grunde hat die Kolpingstadt Kerpen 2008 mehrere Aktionen gestartet, um auf Selbstverständliches erneut hinzuweisen. Positiv ist den Mitarbeitern vom Ordnungsamt und dem Amt für Abfallwirtschaft im Rahmen dieser Öffentlichkeitskampagne aufgefallen, dass die Hundehalterinnen und Hundehalter heutzutage überwiegend eigene Tüten mitführen. Viele schlagen die angebotenen Hundekottüten mit dem Hinweis auf die eigenen Beutel aus! Wer dennoch Kotbeutel von der Stadt wünscht, kann diese an der Information im Rathaus oder beim Ordnungsamt bekommen. Die Kolpingstadt Kerpen unterstützt Hundebesitzer bereits jetzt mit der Abgabe von jährlich rund 105.000 kostenlosen Hundekottüten. Ergänzend zu den Aktionen wurden im Januar 2009 fünf Hundekot-Tütenspender im Bereich des Wirtschaftsweges am Erftflutkanal in Türnich zwischen der Rosentalstraße und der Gymnicher Straße aufgestellt. Die Spender werden pro Jahr mit ca. 30.000 Kotbeuteln bestückt. Die Kosten für diese freiwillige Leistung belaufen sich auf rund 916,00 €/a. Durch die Installation weiterer Tütenspender auch in anderen Stadtteilen sollen die Hundebesitzer angeregt werden, ihrer gesetzlich verankerten Pflicht – der umgehenden Beseitigung der Verunreinigung - nachzukommen. Dabei muss man jedoch bedenken, dass die Hunde über das ganze Stadtgebiet verteilt sind, es gibt keine sogenannten Ballungsräume. Auch die Bereiche, in denen die Hunde Gassi geführt werden, sind sehr variabel. Hier spielen das Wetter, das vorhandene Zeitfenster, das Alter des Hundehalters und auch des Hundes und vieles mehr eine Rolle. Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, müssen in allen größeren Stadtteilen neue Behälter aufgestellt werden. Für die Ortsteile Horrem, Kerpen und Sindorf sollten nach diesem Prinzip jeweils 10 Stationen vorgesehen werden, für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen und Buir können jeweils 4 Stationen ausreichen. In den südlichen Bezirken können je 2 an der östlichen und 2 an der westlichen Grenze zur freien Landschaft aufgestellt werden. In allen anderen Stadtteilen sollten die Tütenspender an den Bebauungsgrenzen und in der unmittelbaren Nähe größerer Grünflächen platziert werden. Das erweiterte Angebot kann jedoch keine flächendeckende Versorgung mit Kotbeuteln gewährleisten. Die Offerte ist als ein Service zu verstehen, eine von der Kolpingstadt Kerpen freiwillig erbrachte Leistung für die Bürger, die diese nutzen können – oder nicht. Einen Anspruch auf einen Beutelspender in unmittelbarer Nähe des Wohnortes ist von dem Angebot nicht abzuleiten. Mit dem Angebot der kostenlosen Kotbeutel geht in aller Regel der Ruf nach weiteren Straßenpapierkörben einher. Das Unbehagen, mit einem benutzten Hundekotbeutel über die Straße zu gehen, ist verständlich. Natürlich möchte jeder Hundebesitzer die Tüte möglichst umgehend in einem städtischen Abfallkorb entsorgen. Allerdings sollte jedem Hundehalter bewusst sein, dass nicht zwangsläufig genau dort, wo der eigene Hund „macht“, ein Straßenpapierkorb zu finden ist. Dem Wunsch nach weiteren Abfallbehältern im individuellen „Auslaufbereich“ kann nicht Folge geleistet werden. Es Beschlussvorlage 394.17 Seite 3 ist nicht beabsichtigt, ein drittes Entsorgungssystem (neben Müllabfuhr und Straßenpapierkörben) aufzubauen, das zusätzliches Personal, zusätzliche Fahrzeuge und einer ganz eigenen Logistik bedarf. Vor allem soll das Prinzip, keine Papierkörbe in reinen Wohngebieten aufzustellen wegen der real bestehenden Gefahr der illegalen Restmüllentsorgung, weiter Bestand haben. Anschaffung: Kerpen, Horrem, Sindorf Balkhausen, Brüggen, Buir Türnich je 10 Stück 30 Stück je 4 Stück min. 1 Stück 11 Stück 41 Stück Kosten: Anschaffungskosten: 41 Entsorgungsstationen belloo-luca, elektrolytisch verzinktes Stahlblech, pulverbeschichtet, Einzelpreis 91,00 € Befestigungsmaterial pro Station ca. 50,00 € Aufstellungskosten pro Station ca. 170,00 € 41 neue + umsetzen von 3 Stationen in Türnich Unterhaltskosten: Für 46 Beutelstationen: 1 Karton Hundekotbeutel à 2.500 Stück ca. 12 Kartons f. 5 Stationen/a ca. 108 Kartons f. 46 Stationen/a Unterhaltskosten ca. 100,00 €/Station/a 3.731,00 € 2.050,00 € 7.480,00 € 13.261,00 € rund 34,00 € 3.672,00 € 4.600,00 € 8.272,00 € (In exponierten Lagen müssen die Standorte separat angefahren werden, wodurch sich der Ansatz nochmals leicht erhöht.) Ob hiermit wirklich der Personenkreis erreicht werden kann, der trotz aller bisher ergriffenen Maßnahmen die Exkremente seines Hundes immer noch nicht entfernt, bleibt abzuwarten. Messbar wäre ein Erfolg ohnehin nur dann, wenn die Verunreinigungen erheblich zurückgingen. Bzgl. der Installation von Hundewiesen ist eine weitergehende Prüfung notwendig. Es müssen Flächen gesucht werden, die sich im Besitz der Kolpingstadt Kerpen befinden, die für eine derartige Nutzung freigegeben und fußläufig von den Hundehalterinnen und Hundehaltern zu erreichen sind. Es sind Pachtverträge mit den ortsansässigen Landwirten und Verfahren der Flurbereinigung zu prüfen. Wenn die grundstücksrechtliche Situation geklärt ist, muss geklärt werden, unter welchen finanziellen Bedingungen diese Grundstücke der beantragten Nutzung zugeführt werden können. Beschlussvorlage 394.17 Seite 4