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Beschlussvorlage (1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
09.12.13, 18:42
Aktualisiert
09.12.13, 18:42
Beschlussvorlage (1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 485/2013 Erstellt am: 22.11.2013 Aktenzeichen: I/001 Verfasser/in: Herr Krüger Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 17.12.2013 Betreff 1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 485/2013 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt unter Verzicht auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss: Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim in der Fassung vom 10.07.2013 wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Abs. 1 wird nach Satz 1 folgender neuer Satz 2 eingefügt: Für die Übersendung der Unterlagen gilt Abs. 3 S. 2 und 3 entsprechend. 2. In § 2 Absatz 3 werden nach Satz 2 folgende neue Sätze 3 und 4 eingefügt: Auf Antrag können die Unterlagen auch nur elektronisch über den Zugang zum Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden. Bei besonders umfangreichen Unterlagen (z. B. Gutachten und Expertisen) werden den Fraktionen gestaffelt nach Mitgliederzahl Druckexemplare zur Verfügung gestellt. Ratsmitglieder und ordentliche Ausschussmitglieder, die keiner Fraktion angehören und auch keiner Fraktion zugeordnet sind, erhalten ebenfalls ein Druckexemplar. 3. Diese 1. Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft. Erläuterungen Am 09.07.2013 hat der Rat die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates beschlossen (Vorlage 239/2013). In § 2 Abs. 1 und 3 sind dabei aufgrund eines redaktionellen Fehlers die im Beschlussentwurf angegebenen Sätze nicht aufgeführt, die noch zu ergänzen sind. § 2 Abs. 1 und 3 erhalten damit folgende Fassung (die Ergänzungen sind durch Fettdruck hervorgehoben): (1) Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer schriftlichen Einladung an alle Ratsmitglieder sowie die Beige ordneten. Für die Übersendung gilt Abs. 3 S. 2 und 3 entsprechend. Die Einberufungsfrist beträgt 7 Tage, sie Beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung und endet mit dem Tage der Sitzung. Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister kann die Einberufungsfrist in dringenden Fällen abkürzen; die Dringlichkeit ist zu begründen. (3) Die zur Beratung erforderlichen Unterlagen (Verwaltungserläuterungen usw.) sind mit der Tagesordnung spätestens bis zum 3. Tage vor der Sitzung - Sitzungsniederschriften ausnahmsweise am letzten Tag vor der Sitzung den Beteiligten zuzustellen. Die Zustellung an die Mitglieder des Rates erfolgt durch Bereitstellung der Unterlagen im persönlichen Postfach zur Selbstabholung, in Ausnahmefällen per Post oder per Botin / per Bote. Auf Antrag können die Unterlagen auch nur elektronisch über den Zugang zum Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden. Bei besonders umfangreichen Unterlagen (z. B. Gutachten und Expertisen) werden den Fraktionen gestaffelt nach Mitgliederzahl Druckexemplare zur Verfügung gestellt. Ratsmitglieder und ordentliche Ausschussmitglieder, die keiner Fraktion angehören und auch keiner Fraktion zugeordnet sind, erhalten ebenfalls ein Druckexemplar. Ist es erforderlich, personenbezogene Daten mitzuteilen, die die Persönlichkeitssphäre in besonderem Maß berühren (z. B. Erkrankungen von Beschäftigten), so werden die personenbezogenen Daten nur in einem Anhang zur Einladung dargestellt. Die Unterlagen sollen auf diesen Anhang hinweisen. Der Anhang wird lediglich der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister, den entscheidungsbefugten Gremienmitgliedern, den Fraktionsvorsitzenden und den Beigeordneten zugeleitet. Die Unterlagen dürfen Unbefugten nicht zugänglich gemacht werden. Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister entscheidet im Einzelfall, welche personenbezogenen Daten wegen ihrer Tragweite nur im Anhang dargestellt werden.