Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
09.12.13, 18:42
Aktualisiert
09.12.13, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
485/2013
Erstellt am:
22.11.2013
Aktenzeichen:
I/001
Verfasser/in:
Herr Krüger
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
17.12.2013
Betreff
1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 485/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt unter Verzicht auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss:
Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim in der Fassung vom 10.07.2013 wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 1 wird nach Satz 1 folgender neuer Satz 2 eingefügt:
Für die Übersendung der Unterlagen gilt Abs. 3 S. 2 und 3 entsprechend.
2. In § 2 Absatz 3 werden nach Satz 2 folgende neue Sätze 3 und 4 eingefügt:
Auf Antrag können die Unterlagen auch nur elektronisch über den Zugang zum Ratsinformationssystem
zur Verfügung gestellt werden. Bei besonders umfangreichen Unterlagen (z. B. Gutachten und Expertisen)
werden den Fraktionen gestaffelt nach Mitgliederzahl Druckexemplare zur Verfügung gestellt. Ratsmitglieder und ordentliche Ausschussmitglieder, die keiner Fraktion angehören und auch keiner Fraktion zugeordnet sind, erhalten ebenfalls ein Druckexemplar.
3. Diese 1. Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.
Erläuterungen
Am 09.07.2013 hat der Rat die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates beschlossen (Vorlage 239/2013).
In § 2 Abs. 1 und 3 sind dabei aufgrund eines redaktionellen Fehlers die im Beschlussentwurf angegebenen Sätze nicht
aufgeführt, die noch zu ergänzen sind.
§ 2 Abs. 1 und 3 erhalten damit folgende Fassung (die Ergänzungen sind durch Fettdruck hervorgehoben):
(1) Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer schriftlichen Einladung an alle Ratsmitglieder sowie die Beige
ordneten. Für die Übersendung gilt Abs. 3 S. 2 und 3 entsprechend. Die Einberufungsfrist beträgt 7 Tage, sie
Beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung und endet mit dem Tage der Sitzung. Die Bürgermeisterin / der
Bürgermeister kann die Einberufungsfrist in dringenden Fällen abkürzen; die Dringlichkeit ist zu begründen.
(3) Die zur Beratung erforderlichen Unterlagen (Verwaltungserläuterungen usw.) sind mit der Tagesordnung spätestens bis zum 3. Tage vor der Sitzung - Sitzungsniederschriften ausnahmsweise am letzten Tag vor der Sitzung den Beteiligten zuzustellen. Die Zustellung an die Mitglieder des Rates erfolgt durch Bereitstellung der Unterlagen
im persönlichen Postfach zur Selbstabholung, in Ausnahmefällen per Post oder per Botin / per Bote. Auf Antrag
können die Unterlagen auch nur elektronisch über den Zugang zum Ratsinformationssystem zur Verfügung
gestellt werden. Bei besonders umfangreichen Unterlagen (z. B. Gutachten und Expertisen) werden den
Fraktionen gestaffelt nach Mitgliederzahl Druckexemplare zur Verfügung gestellt. Ratsmitglieder und ordentliche Ausschussmitglieder, die keiner Fraktion angehören und auch keiner Fraktion zugeordnet sind,
erhalten ebenfalls ein Druckexemplar. Ist es erforderlich, personenbezogene Daten mitzuteilen, die die Persönlichkeitssphäre in besonderem Maß berühren (z. B. Erkrankungen von Beschäftigten), so werden die personenbezogenen Daten nur in einem Anhang zur Einladung dargestellt. Die Unterlagen sollen auf diesen Anhang hinweisen. Der Anhang wird lediglich der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister, den entscheidungsbefugten Gremienmitgliedern, den Fraktionsvorsitzenden und den Beigeordneten zugeleitet. Die Unterlagen dürfen Unbefugten nicht zugänglich gemacht werden. Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister entscheidet im Einzelfall, welche personenbezogenen Daten wegen ihrer Tragweite nur im Anhang dargestellt werden.