Daten
Kommune
Kerpen
Größe
150 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
28.07.17, 13:17
Aktualisiert
04.09.17, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder
Bearbeiter/in: H. Floryszak
TOP
Drs.-Nr.: 217.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
12.09.2017
Stadtrat
26.09.2017
X
12.07.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Mietanpassungen zum 01.01.2018
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ Der Stadtrat beschließt, zum 01.01.2018 für alle städtische Wohnungen eine Mietanpassung von 15% vorzunehmen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Floryszak
Pütgens
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Nimtz
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
8.500 €
8.500 €
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Mieteinnahmen
8.500 €
8.500 €
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 217.17
Seite 2
Begründung:
Derzeit befinden sich noch 15 Wohnungen im Eigentum der Kolpingstadt Kerpen, die an Privatpersonen vermietet sind (s. Anlage). Es handelt sich überwiegend um frühere Hausmeisterwohnungen bzw. um Wohnungen, die sich in bzw. im Umfeld von Feuerwehrgerätehäusern befinden.
Dieser Wohnungsbestand wird von der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH verwaltet.
Mietanpassungen fanden letztmalig im Jahr 2006 statt. Insofern war – auch vor dem Hintergrund
der aktuellen Haushaltssituation – zu prüfen, in welchem Umfang eine Mietanpassung zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist.
Die Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH teilte mit, dass aktuell eine Mietanpassung
um 15% möglich ist. Weiterhin wurde seitens der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft
mbH darauf hingewiesen, dass der Mieter die Mieterhöhung 3 Kalendermonate ab Zugang des
Mieterhöhungsschreibens schuldet (vgl. §558b BGB). Da ein Beschluss frühestens in der Stadtratssitzung am 26.09.2017 erfolgen würde, käme die nächste Mieterhöhung frühestens zum
01.01.2018 in Betracht.
Insgesamt können jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 8.500 € erzielt werden. Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen schlägt die Verwaltung eine Anpassung der Mieten für städtische
Wohnungen in Höhe von 15% ab dem 01.01.2018 vor.
Beschlussvorlage 217.17
Seite 3