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Beschlussvorlage (Mietanpassungen zum 01.01.2018)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
150 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
28.07.17, 13:17
Aktualisiert
04.09.17, 16:32
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeiter/in: H. Floryszak TOP Drs.-Nr.: 217.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 12.09.2017 Stadtrat 26.09.2017 X 12.07.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Mietanpassungen zum 01.01.2018 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ Der Stadtrat beschließt, zum 01.01.2018 für alle städtische Wohnungen eine Mietanpassung von 15% vorzunehmen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Floryszak Pütgens Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Nimtz MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 8.500 € 8.500 € 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Mieteinnahmen 8.500 € 8.500 € Gebühren gesamt Beschlussvorlage 217.17 Seite 2 Begründung: Derzeit befinden sich noch 15 Wohnungen im Eigentum der Kolpingstadt Kerpen, die an Privatpersonen vermietet sind (s. Anlage). Es handelt sich überwiegend um frühere Hausmeisterwohnungen bzw. um Wohnungen, die sich in bzw. im Umfeld von Feuerwehrgerätehäusern befinden. Dieser Wohnungsbestand wird von der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH verwaltet. Mietanpassungen fanden letztmalig im Jahr 2006 statt. Insofern war – auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation – zu prüfen, in welchem Umfang eine Mietanpassung zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist. Die Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH teilte mit, dass aktuell eine Mietanpassung um 15% möglich ist. Weiterhin wurde seitens der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH darauf hingewiesen, dass der Mieter die Mieterhöhung 3 Kalendermonate ab Zugang des Mieterhöhungsschreibens schuldet (vgl. §558b BGB). Da ein Beschluss frühestens in der Stadtratssitzung am 26.09.2017 erfolgen würde, käme die nächste Mieterhöhung frühestens zum 01.01.2018 in Betracht. Insgesamt können jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 8.500 € erzielt werden. Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen schlägt die Verwaltung eine Anpassung der Mieten für städtische Wohnungen in Höhe von 15% ab dem 01.01.2018 vor. Beschlussvorlage 217.17 Seite 3