Daten
Kommune
Kerpen
Größe
159 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
28.08.17, 11:41
Aktualisiert
28.08.17, 11:41
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 404.17
Datum: 20.07.2017
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
05.09.2017
Stadtrat
26.09.2017
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk",
Stadtteil Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2017:
Produktsachkonto: 51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4)
auszuräumen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter
Dieken
i.V. Schoppe
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
-
-
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 3) auszuräumen.
Stellungnahmen der Bürger liegen nicht vor.
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Zum
Wasserwerk“ als Satzung gem. § 10 BauGB.
Lage und Größe des Geltungsbereichs
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Stadtteiles Sindorf und wird begrenzt im:
Norden
Osten
Süden
Westen
durch das bestehende Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“,
durch die Straße „Zum Wasserwerk“,
durch die Heppendorfer Straße,
durch die bestehende Wohnbebauung am Glockenblumenweg.
Ziel und Zweck der Planung
Das zum größten Teil als Grünland genutzte Plangebiet stellt sich anhand der heutigen
Wohnraumnachfrage als mindergenutzte Baufläche dar. Ziel der Planung ist es, durch den
Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von nachfrageorientiertem, betreutem
Wohnen sowie der Errichtung einer Pflegeeinrichtung zu erreichen und mit der Schließung
der Baulücke eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu
erzielen und dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden Sorge zu
tragen.
Mit der Entwicklung des Plangebietes wird der letzte Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes
erschlossen und mit der geplanten Nutzung das Angebot an unterschiedlichen
Wohnungstypologien erweitert und abgerundet. Im Plangebiet ist die Festsetzung eines
allgemeinen Wohngebietes geplant.
Beschlussvorlage 404.17
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 404.17
Seite 3
Begründung:
1. Planungsanlass
Das Plangebiet liegt nördlich des Stadtteilzentrums Sindorf in der Kolpingstadt Kerpen.
Umliegend des Plangebietes schließt Wohnbebauung sowie nördlich das
Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“ an. Das Umfeld ist somit überwiegend wohnbaulich
geprägt. Im Süden grenzt die Heppendorfer Straße sowie im Osten die Straße „Zum
Wasserwerk“ das Plangebiet ab. Im Westen schließt der vorerst letzte Abschnitt der
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Kerpen Sindorf, Vogelrutherfeld“ an. Das
Plangebiet ist derzeit baulich mindergenutzt und ist lediglich mit einem Wohnhaus mit
Nebenanlagen bebaut. Das Plangebiet stellt innerhalb des Stadtteils Sindorf eine
mindergenutzte Baulücke im Innenbereich dar.
Der Stadtteil Sindorf verfügt über keine zentrale Pflegeeinrichtung, sodass eine Nachfrage
nach gut gelegenem betreutem Wohnungsangebot sowie nach einer Pflegeeinrichtung
besteht. Die Kolpingstadt Kerpen ist überzeugt, dass sie insbesondere in diesem Bereich
noch weitere Vorsorge treffen sollte. Durch die Schaffung neuen Wohnraums für
Pflegebedürftige wird im Hinblick auf den demografischen Wandel und die erhöhte Nachfrage
Sorge getragen. Insgesamt erfolgt mit der Neubebauung eine Durchmischung
unterschiedlicher Wohnbevölkerung im Stadtteil.
Die Verwaltung der Kolpingstadt Kerpen untersuchte im Jahre 2012 drei mögliche Standorte
zur Ansiedlung der nachgefragten Nutzungen. Der Sozialausschuss priorisierte abschließend
in der Sitzung vom 08.11.2012 das Plangebiet aufgrund der Zentralität, der Plangebietsgröße
und der Verfügbarkeit als künftigen Standort für eine Pflegeeinrichtung.
Es wurde ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12
BauGB seitens des Vorhabenträgers am 09.01.2017 gestellt.
2. Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss: Rat: 21.02.2017
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 06.03.2017 – einschl. 24.03.2017
Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 06.03.2017 – einschl. 24.03.2017
Offenlegungsbeschluss: PA 02.05.2017 Rat 02.05.2017
Offenlegung: 12.06.2017 – einschl. 14.07.2017
Satzungsbeschluss (geplant): PA 05.09.2017 Rat 26.09.2017
3. Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Planverkleinerung
Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden
Anlage 4: Anregungen der Öffentlichkeit
Anlage 5: Textliche Festsetzungen, Hinweise
Anlage 6: Begründung zum Bebauungsplan
Beschlussvorlage 404.17
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