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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", Stadtteil Sindorf hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
159 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
28.08.17, 11:41
Aktualisiert
28.08.17, 11:41
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
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hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 404.17 Datum: 20.07.2017 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 05.09.2017 Stadtrat 26.09.2017 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", Stadtteil Sindorf hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2017: Produktsachkonto: 51511900 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter Dieken i.V. Schoppe Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz - - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 3) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger liegen nicht vor. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ als Satzung gem. § 10 BauGB. Lage und Größe des Geltungsbereichs Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Stadtteiles Sindorf und wird begrenzt im: Norden Osten Süden Westen durch das bestehende Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“, durch die Straße „Zum Wasserwerk“, durch die Heppendorfer Straße, durch die bestehende Wohnbebauung am Glockenblumenweg. Ziel und Zweck der Planung Das zum größten Teil als Grünland genutzte Plangebiet stellt sich anhand der heutigen Wohnraumnachfrage als mindergenutzte Baufläche dar. Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von nachfrageorientiertem, betreutem Wohnen sowie der Errichtung einer Pflegeeinrichtung zu erreichen und mit der Schließung der Baulücke eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu erzielen und dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden Sorge zu tragen. Mit der Entwicklung des Plangebietes wird der letzte Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes erschlossen und mit der geplanten Nutzung das Angebot an unterschiedlichen Wohnungstypologien erweitert und abgerundet. Im Plangebiet ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes geplant. Beschlussvorlage 404.17 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 4000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 404.17 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Das Plangebiet liegt nördlich des Stadtteilzentrums Sindorf in der Kolpingstadt Kerpen. Umliegend des Plangebietes schließt Wohnbebauung sowie nördlich das Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“ an. Das Umfeld ist somit überwiegend wohnbaulich geprägt. Im Süden grenzt die Heppendorfer Straße sowie im Osten die Straße „Zum Wasserwerk“ das Plangebiet ab. Im Westen schließt der vorerst letzte Abschnitt der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Kerpen Sindorf, Vogelrutherfeld“ an. Das Plangebiet ist derzeit baulich mindergenutzt und ist lediglich mit einem Wohnhaus mit Nebenanlagen bebaut. Das Plangebiet stellt innerhalb des Stadtteils Sindorf eine mindergenutzte Baulücke im Innenbereich dar. Der Stadtteil Sindorf verfügt über keine zentrale Pflegeeinrichtung, sodass eine Nachfrage nach gut gelegenem betreutem Wohnungsangebot sowie nach einer Pflegeeinrichtung besteht. Die Kolpingstadt Kerpen ist überzeugt, dass sie insbesondere in diesem Bereich noch weitere Vorsorge treffen sollte. Durch die Schaffung neuen Wohnraums für Pflegebedürftige wird im Hinblick auf den demografischen Wandel und die erhöhte Nachfrage Sorge getragen. Insgesamt erfolgt mit der Neubebauung eine Durchmischung unterschiedlicher Wohnbevölkerung im Stadtteil. Die Verwaltung der Kolpingstadt Kerpen untersuchte im Jahre 2012 drei mögliche Standorte zur Ansiedlung der nachgefragten Nutzungen. Der Sozialausschuss priorisierte abschließend in der Sitzung vom 08.11.2012 das Plangebiet aufgrund der Zentralität, der Plangebietsgröße und der Verfügbarkeit als künftigen Standort für eine Pflegeeinrichtung. Es wurde ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB seitens des Vorhabenträgers am 09.01.2017 gestellt. 2. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss: Rat: 21.02.2017 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 06.03.2017 – einschl. 24.03.2017 Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 06.03.2017 – einschl. 24.03.2017 Offenlegungsbeschluss: PA 02.05.2017 Rat 02.05.2017 Offenlegung: 12.06.2017 – einschl. 14.07.2017 Satzungsbeschluss (geplant): PA 05.09.2017 Rat 26.09.2017 3. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Planverkleinerung Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden Anlage 4: Anregungen der Öffentlichkeit Anlage 5: Textliche Festsetzungen, Hinweise Anlage 6: Begründung zum Bebauungsplan Beschlussvorlage 404.17 Seite 4