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Vorlage (Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 Inanspruchnahme der Prüfungserleichterungen 2012-2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
07.12.15, 18:27
Aktualisiert
07.12.15, 18:27
Vorlage (Entwurf des Gesamtabschlusses 2012

Inanspruchnahme der Prüfungserleichterungen 2012-2014) Vorlage (Entwurf des Gesamtabschlusses 2012

Inanspruchnahme der Prüfungserleichterungen 2012-2014)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 Obladen 20 25 41/12 16.11.2015 529/2015 Betreff Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 Inanspruchnahme der Prüfungserleichterungen 2012-2014 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Obladen Radermacher Kuhl Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 zur Kenntnis. Der Rat beschließt, aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse, die Gesamtabschlüsse 2012-2014 nicht prüfen zu lassen. Erläuterungen: Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 ist gem. § 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NW vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden und schließt, wie in der Gesamtergebnisrechnung und Gesamtbilanz dargestellt, ab. Er ist dem Rat gem. § 116 i.V.m. § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NW zuzuleiten. Der Entwurf des Gesamtabschlusses besteht gemäß § 49 GemHVO NW aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Dem Gesamtabschluss sind ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung bei der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse hat das Land Nordrhein-Westfalen als Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, dass die Kommunen in NRW wählen dürfen, ob sie die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 prüfen lassen wollen oder nicht. Drucksache 529/2015 Seite - 2 – Die Stadt Brühl wird von diesem Wahlrecht Gebrauch machen, die Gesamtabschlüsse 2012-2014 nicht prüfen zu lassen, in Folge dessen werden Prüfkosten eingespart und die noch zu erstellenden Gesamtabschlüsse können beschleunigt erstellt werden. Anlage(n): (1) Entwurf des Gesamtabschlusses 2012