Daten
Kommune
Kerpen
Größe
61 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
28.08.17, 11:41
Aktualisiert
28.08.17, 11:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4: Anregungen der Öffentlichkeit
Seite 1 von 1
Abwägung zur Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Nr. Schreiben von/Datum – Kurzinhalt
B1) Schreiben vom 15.03.2017
Es wird bemängelt, dass in dem geplanten Baugebiet
nur Seniorenwohnen vorgesehen ist. Es gibt viele
Familien, die auch Bauen möchten. Es handelt sich
hier um den letzten Bauabschnitt im Vogelrutherfeld.
Andere Bauflächen bzw. Projekte sind nicht
vorgesehen. Im den anderen Bauabschnitten sind
auch Einfamilienhäuser ausgewiesen worden. Kann
man hier nicht auch die Hälfte der Bebauung für
Einfamilienhäuser ausweisen?
Vorschlag der Verwaltung
Im Vogelrutherfeld sind seit 2001 über 80 ha (ca.
1000 WE) für junge Familien mit Kindern realisiert
worden. Der Bebauungsplan SI 254 A trägt den
Bedarf an einer innerstädtischen Pflegeeinrichtung
und Seniorenwohnen Rechnung.