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Beschlussvorlage (21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen; hier: Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher/innen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
04.09.17, 16:32
Aktualisiert
04.09.17, 16:32
Beschlussvorlage (21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher/innen) Beschlussvorlage (21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher/innen)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters, Pressestelle, Datenschutz Bearbeiterin: Christa Cornely TOP Drs.-Nr.: 396.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 12.09.2017 Stadtrat 26.09.2017 X 30.08.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen; hier: Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher/innen Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten (s. Begründung) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto.: 011 111 001 001 / 5421000 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Cornely Nimtz Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Spürck Abt. 10.1 Ratsbüro Begründung: Das Innenministerium NRW hat zwischenzeitlich eine Anpassung der Entschädigungsverordnung vorgelegt. Die Änderung der Entschädigungsverordnung ist zum 01.08.2017 in Kraft getreten. Gem. § 3 Abs. 2 der geänderten Fassung soll die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher wie folgt angepasst werden: Gemeindebezirke bis 500 Einwohnerinnen und Einwohner von 501 bis 1000 Einwohnerinnen und Einwohner von 1001 bis 1500 Einwohnerinnen und Einwohner von 1501 bis 2000 Einwohnerinnen und Einwohner von 2001 bis 3000 Einwohnerinnen und Einwohner über 3000 Einwohnerinnen und Einwohner von 115,20 € von 130,10 € von 147,40 € von 163,50 € von 172,70 € von 188,90 € auf auf auf auf auf auf 119,10 € 134,50 € 152,40 € 169,10 € 178,60 € 195,30 € Entsprechend dieser Änderung der Entschädigungsverordnung ist § 3 Abs. 5 Satz 2 der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen zu ändern. Die Verwaltung legt daher in der Anlage die 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen vor und bittet diese mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder zu beschließen. Beschlussvorlage 396.17 Seite 2