Daten
Kommune
Brühl
Größe
62 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
11.11.15, 18:27
Aktualisiert
11.11.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Elternbeiträge der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis für Kinder ab 2 Jahren
Stand: 05.10.2015
Kommune
Bedburg &
Elsdorf
Bergheim
Brühl
ab
01.08.2016
untere
Einkommensgrenze 25 Std. 35 Std.
45 Std.
15.001 € 29,00 € 32,00 € 50,00 €
25.001 €
bis 40.000 €
lineares Modell
siehe Erläuterungen
20.001 € 26,00 € 30,00 € 53,00 €
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
12.501 € 8,61 € 11,98 €
20.001 € 42,00 € 57,00 €
18.001 € 43,00 € 53,00 €
12.272 € 38,00 € 50,00 €
15,54 €
71,00 €
68,00 €
79,00 €
Pulheim
Wesseling
12.001 € 21,00 € 29,00 € 38,00 €
18.001 € 25,00 € 30,00 € 42,00 €
obere
Einkommensgrenze 25 Std.
35 Std.
45 Std.
Bemerkung
Für Kinder unter 2 Jahren wird ein Zuschlag von
50% erhoben; bei mehreren Kindern entfällt der
über 120.000 € 275,00 € 297,00 € 442,00 € Beitrag für die weiteren Kinder
derselbe Elternbeitrag wie bei
individuellem Jahresbrutto- Bei mehreren Kindern wird der Beitrag für das
Über 120.000 €
einkommen von 120.000 € beitragshöchste Kind erhoben;
über 81.250 € 202,00 € 236,00 € 390,00 € Unter 2 Jahren ist der Elternbeitrag höher.
über 86.000 €
über 150.000 €
über 85.750 €
über 73.000 €
189,29 €
364,00 €
237,00 €
207,00 €
265,00 €
437,00 €
296,00 €
269,00 €
340,73 €
503,00 €
380,00 €
422,00 €
Jedes weitere Kind ist beitragsfrei. Es ist der
höchste Beitrag zu entrichten
Ab 3 Jahren wird der Elternbeitrag günstiger
Ab 3 Jahren wird der Elternbeitrag günstiger
Ab 3 Jahren wird der Elternbeitrag günstiger
Jedes weitere Kind ist beitragsfrei. Es ist der
über 72.000 € 158,00 € 221,00 € 284,00 € höchste Beitrag zu entrichten;
über 77.500 € 186,00 € 216,00 € 250,00 € unter 2 Jahren ist der Elternbeitrag höher
Erläuterungen zu den Elternbeiträgen anderer Kommunen:
Ein direkter Vergleich gestaltet sich schwierig, da jede Kommune andere Einkommensgrenzen zu Grunde legt und die Altersstaffelungen variieren.
Aus diesem Grunde sind in der Tabelle die unterste Einkommensgrenze sowie die oberste Einkommensstufe in der Altersstufe der Kinder ab 2 Jahren
dargestellt.
Bergheim:
Die Elternbeiträge werden in einem linearen Modell berechnet. Einkommen bis 25.000,- € (ab
01.08.2017: 25.500,- €) sind beitragsbefreit. Von 25.001,- € (ab 01.08.2017: 25.501,- €) bis 40.000,- €
wird ein Elternbeitrag wie folgt festgesetzt:
Ab dem 01.08.2015:
Individuelles Jahresbruttoeinkommen x 0,01883 / 12 (für 25 Buchungsstunden),
Individuelles Jahresbruttoeinkommen x 0,01977/ 12 (für 35 Buchungsstunden) und
Individuelles Jahresbruttoeinkommen x 0,02943 / 12 (für 45 Buchungsstunden)
Ab dem 01.08.2016:
Individuelles Jahresbruttoeinkommen x 0,02015 / 12 (für 25 Buchungsstunden),
Individuelles Jahresbruttoeinkommen x 0,02115 / 12 (für 35 Buchungsstunden) und
Individuelles Jahresbruttoeinkommen x 0,03149 / 12 (für 45 Buchungsstunden)
Ab dem 01.08.2017:
Individuelles Jahresbruttoeinkommen x 0,02156 / 12 (für 25 Buchungsstunden),
Individuelles Jahresbruttoeinkommen x 0,02263 / 12 (für 35 Buchungsstunden) und
Individuelles Jahresbruttoeinkommen x 0,03369 / 12 (für 45 Buchungsstunden)
sowie im Übrigen nach der Formel
Individuelles Jahresbruttoeinkommen / 120.000,- € x höchster Elternbeitrag der jeweiligen
Buchungsstunden.
In Fällen mit individuellem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 120.000,- € ist derselbe Elternbeitrag zu
zahlen wie bei individuellen Jahresbruttoeinkommen von 120.000,- €.
Die höchsten Elternbeiträge in den jeweiligen Buchungsstunden sind:
Ab 01.08.2015
Ab 01.08.2016
Ab 01.08.2017
25 Stunden
288,13 €
308,30 €
329,88 €
35 Stunden
313,55 €
335,50 €
358,99 €
45 Stunden
466,09 €
498,72 €
533,63