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Vorlage (Elternbeidträge der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis für Kinder ab 2 Jahren)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
62 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
11.11.15, 18:27
Aktualisiert
11.11.15, 18:27
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Elternbeiträge der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis für Kinder ab 2 Jahren Stand: 05.10.2015 Kommune Bedburg & Elsdorf Bergheim Brühl ab 01.08.2016 untere Einkommensgrenze 25 Std. 35 Std. 45 Std. 15.001 € 29,00 € 32,00 € 50,00 € 25.001 € bis 40.000 € lineares Modell siehe Erläuterungen 20.001 € 26,00 € 30,00 € 53,00 € Erftstadt Frechen Hürth Kerpen 12.501 € 8,61 € 11,98 € 20.001 € 42,00 € 57,00 € 18.001 € 43,00 € 53,00 € 12.272 € 38,00 € 50,00 € 15,54 € 71,00 € 68,00 € 79,00 € Pulheim Wesseling 12.001 € 21,00 € 29,00 € 38,00 € 18.001 € 25,00 € 30,00 € 42,00 € obere Einkommensgrenze 25 Std. 35 Std. 45 Std. Bemerkung Für Kinder unter 2 Jahren wird ein Zuschlag von 50% erhoben; bei mehreren Kindern entfällt der über 120.000 € 275,00 € 297,00 € 442,00 € Beitrag für die weiteren Kinder derselbe Elternbeitrag wie bei individuellem Jahresbrutto- Bei mehreren Kindern wird der Beitrag für das Über 120.000 € einkommen von 120.000 € beitragshöchste Kind erhoben; über 81.250 € 202,00 € 236,00 € 390,00 € Unter 2 Jahren ist der Elternbeitrag höher. über 86.000 € über 150.000 € über 85.750 € über 73.000 € 189,29 € 364,00 € 237,00 € 207,00 € 265,00 € 437,00 € 296,00 € 269,00 € 340,73 € 503,00 € 380,00 € 422,00 € Jedes weitere Kind ist beitragsfrei. Es ist der höchste Beitrag zu entrichten Ab 3 Jahren wird der Elternbeitrag günstiger Ab 3 Jahren wird der Elternbeitrag günstiger Ab 3 Jahren wird der Elternbeitrag günstiger Jedes weitere Kind ist beitragsfrei. Es ist der über 72.000 € 158,00 € 221,00 € 284,00 € höchste Beitrag zu entrichten; über 77.500 € 186,00 € 216,00 € 250,00 € unter 2 Jahren ist der Elternbeitrag höher Erläuterungen zu den Elternbeiträgen anderer Kommunen: Ein direkter Vergleich gestaltet sich schwierig, da jede Kommune andere Einkommensgrenzen zu Grunde legt und die Altersstaffelungen variieren. Aus diesem Grunde sind in der Tabelle die unterste Einkommensgrenze sowie die oberste Einkommensstufe in der Altersstufe der Kinder ab 2 Jahren dargestellt. Bergheim: Die Elternbeiträge werden in einem linearen Modell berechnet. Einkommen bis 25.000,- € (ab 01.08.2017: 25.500,- €) sind beitragsbefreit. Von 25.001,- € (ab 01.08.2017: 25.501,- €) bis 40.000,- € wird ein Elternbeitrag wie folgt festgesetzt: Ab dem 01.08.2015: Individuelles Jahresbruttoeinkommen x 0,01883 / 12 (für 25 Buchungsstunden), Individuelles Jahresbruttoeinkommen x 0,01977/ 12 (für 35 Buchungsstunden) und Individuelles Jahresbruttoeinkommen x 0,02943 / 12 (für 45 Buchungsstunden) Ab dem 01.08.2016: Individuelles Jahresbruttoeinkommen x 0,02015 / 12 (für 25 Buchungsstunden), Individuelles Jahresbruttoeinkommen x 0,02115 / 12 (für 35 Buchungsstunden) und Individuelles Jahresbruttoeinkommen x 0,03149 / 12 (für 45 Buchungsstunden) Ab dem 01.08.2017: Individuelles Jahresbruttoeinkommen x 0,02156 / 12 (für 25 Buchungsstunden), Individuelles Jahresbruttoeinkommen x 0,02263 / 12 (für 35 Buchungsstunden) und Individuelles Jahresbruttoeinkommen x 0,03369 / 12 (für 45 Buchungsstunden) sowie im Übrigen nach der Formel Individuelles Jahresbruttoeinkommen / 120.000,- € x höchster Elternbeitrag der jeweiligen Buchungsstunden. In Fällen mit individuellem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 120.000,- € ist derselbe Elternbeitrag zu zahlen wie bei individuellen Jahresbruttoeinkommen von 120.000,- €. Die höchsten Elternbeiträge in den jeweiligen Buchungsstunden sind: Ab 01.08.2015 Ab 01.08.2016 Ab 01.08.2017 25 Stunden 288,13 € 308,30 € 329,88 € 35 Stunden 313,55 € 335,50 € 358,99 € 45 Stunden 466,09 € 498,72 € 533,63