Daten
Kommune
Kerpen
Größe
120 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
08.09.17, 13:17
Aktualisiert
08.09.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Maßnahme 29 - Zentralisierung der Vergabe der städtischen Gebäude zur
außerschulischen Nutzung
Die Vergabe der städtischen Gebäude zur außerschulischen Nutzung ist in der Stadtverwaltung
der Kolpingstadt Kerpen dezentral organisiert und wird derzeit durch die Ämter 22 (0,15 VZÄ),
10 (0,40 VZÄ) und 24 (0,10 VZÄ) wahrgenommen (vgl. Ist-Prozess Gebäudevergabe). Die
Zuständigkeiten der Ämter differenzieren sich zum einen nach der Art der Nutzung (regemäßig /
einmalig) und zum anderen nach Art des Gebäudes (bspw. Jahnhalle, Schulräume oder
„sonstige städtische Gebäude“). Jedoch ist festzustellen, dass die Zuständigkeiten für die
Vergabe in einigen Bereichen nicht deckungsgleich sind mit weiteren Verantwortlichkeiten, die
im Zusammenhang des Vergabeprozesses stehen. So verantworten vergebende Ämter teilweise
nicht die zuständigen Hausmeister, Reinigungskräfte oder die Gebäudeausstattung. Diese sind in
den anderen Ämter verortet, weshalb für deren Koordinierung diverse Schnittstellen entstehen.
Diese Verschränkung verschiedener Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten schafft
verwaltungsintern und nicht zuletzt auch für den antragstellenden Bürger unklare Verhältnisse
darüber, wer für ein bestimmtes Anliegen der jeweilige Ansprechpartner ist. Auch in Bezug auf
die satzungsrechtlichen Grundlagen der Nutzung der städtischen Gebäude, die ebenfalls nach
der Art der Nutzung sowie nach der Art der Gebäude differenzieren, können unklare
Regelungsverhältnisse festgestellt werden.
Es wird empfohlen, den Aufgabenbereich der Vergabe städtischer Gebäude zur
außerschulischen Nutzung im Amt 24.2 zu zentralisieren und den gesamten Vergabeprozess
dort neu einzurichten (vgl. Soll-Prozess Gebäudevergabe). Das Amt 24.2 ist aus mehreren
Gründen für die Übernahme dieses Aufgabenbereichs prädestiniert: Zum einen verfügt das Amt
24.2, als für die Gebäudewirtschaft zuständiges Amt, bereits über viele, für den Vergabeprozess
notwendige Informationen, bspw. über die jeweilige Verfügbarkeit der Hausmeister und des
Reinigungspersonals. Dies gilt insbesondere im Falle einer ebenso vorgeschlagenen
Zentralisierung der Hausmeisterdienste im Amt 24. Zum anderen ist das Amt 24 bereits
zuständig für den baulichen Unterhalt der zu vergebenden Gebäude. Bei einer Zentralisierung
der Vergabe wären demnach auch die Zuständigkeiten weiterer, vergaberelevanter Aufgaben
deckungsgleich verortet und Schnittstellen im Vergabeprozess ließen sich in erheblichem Maße
reduzieren. Zudem wären ebenfalls die Zuständigkeiten für Bürger und andere
Verwaltungseinheiten klar ersichtlich. Die Verortung der Aufgabe sollte, durch eine
Umverteilung des derzeit zuständigen Personals, personalneutral erfolgen. Durch die
Zentralisierung werden jedoch Effizienzgewinne im Personaleinsatz erwartet, durch welche
bestimmte Stellenanteile zur Wahrnehmung anderer Aufgaben verwendet werden können.
Nach erfolgter Zentralisierung des Vergabeprozesses städtischer Gebäude zur außerschulischen
Nutzung sollte in einem weiteren Schritt geprüft werden, inwieweit noch in Amt 10 verbliebene
Zuständigkeiten für die Gebäudevergabe im Bereich der regelmäßigen schulischen Nutzung neu
verortet werden können.