Daten
Kommune
Kerpen
Größe
134 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
08.09.17, 13:17
Aktualisiert
08.09.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Maßnahme 28 - Neuorganisation der Schulhausmeisterdienste in der Stadt Kerpen
Laut Erhebungsbogen werden an den Schulen der Stadt Kerpen insgesamt 18,70 VZÄ im
Hausmeisterbereich eingesetzt. Die Hausmeister sind objektbezogen angestellt, sodass jede
Schule über einen eigenen Hausmeister verfügt. Eine geplante Neustrukturierung im
Hausmeisterbereich konnte aufgrund einer langfristigen Erkrankung der zuständigen
Mitarbeiterin bislang nicht durchgeführt werden. Aus diesem Grund stammen auch der
derzeitige Aufgabenkatalog der Hausmeister sowie die Übersicht der betreuten Flächen aus dem
Jahr 2007.
Vergleichskommunen sind in den vergangenen Jahren vermehrt zu einer sogenannten
Mischform zwischen Hausmeisterpool und fester Objektzuständigkeit der Hausmeister
übergegangen. Das bedeutet, dass die Hausmeister weiterhin verantwortlich für einen festen
Standort sind. Im Rahmen freier Zeitkapazitäten werden die Hausmeister bei Objekten der Stadt
Kerpen eingesetzt, um z.B. Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen zu erbringen.
Die Vorteile dieser Lösung ergeben sich zum einen durch die Identifikation der Hausmeister mit
den ihnen zugeordneten Objekten, was zu einer höheren Arbeitsmotivation und Zufriedenheit
führt und somit auch zu besseren Arbeitsergebnissen. Zum anderen ergibt sich ein
wirtschaftlicher Effekt, da die Kapazitäten der Hausmeister für Leistungen genutzt werden
können, die andernfalls fremdvergeben oder durch andere Mitarbeiter der Stadt erbracht
werden müssten. Notwendig zur Bemessung der tatsächlich vorhandenen Kapazitäten ist eine
objektbezogene Stellenbemessung sowie eine Aktualisierung des Aufgabenkatalogs.
Eine vorläufige Bemessung von Rödl & Partner auf Basis des Mittelwertverfahrens der KGSt
ergibt ein Potenzial von 2,48 VZÄ an den Schulen der Stadt Kerpen. Im Rahmen eines
Umsetzungsprojektes sollte ermittelt werden, ob diese Kapazitäten im Zuge der natürlichen
Fluktuation eingespart werden sollten oder für die beschriebenen Unterhaltungsleistungen an
anderen Objekten der Stadt genutzt werden können.
Das Projekt zur Umsetzung dieser Maßnahme und zur Konkretisierung des Einsparpotenzials
sollte in vier Phasen strukturiert werden:
Erhebungsphase
In dieser Phase sind Einzeluntersuchungen je Objekt sowie die Erhebung von Basiszahlen und
Kennzahlen erforderlich. Für die Beurteilung der Kennzahlenwerte sind objektbezogene
Vergleichswerte erforderlich.
Zudem muss das Aufgabenspektrum eines jeden Hausmeisters detailliert erfasst werden, d.h. mit
allen Besonderheiten vor Ort. Die von den Hausmeistern zu betreuenden Objekte weisen nach
Art und Größe Unterschiede auf. Auch bei vergleichbaren Objekten gibt es im Vergleich
Unterschiede im Umfang der den Hausmeistern übertragenen Aufgaben und in der Intensität
der Aufgabenwahrnehmung. Für die von den Hausmeistern wahrgenommenen Aufgaben in
Bezug auf Unterhaltung und Bewirtschaftung der Objekte sowie deren Substanzerhaltung
müssen Mindeststandards festgelegt werden. Das Aufgabenspektrum der Hausmeister bzw. die
Dienstabläufe sind genau anhand von Leistungskatalogen zu definieren. Alle vorhandenen
Regelungen sind auf Aktualität zu überprüfen und ggfs. neu festzuschreiben.
Die technische Standardausstattung, die an jedem Objekt vorzuhalten ist, ist festzulegen.
Spezialwerkzeuge und –maschinen, die vor Ort selten erforderlich sind, sollten zentral gelagert
und entsprechend genutzt werden.
Analysephase
Die Festlegung von Basisdaten / Kennzahlen für eine Personalbedarfsberechnung sollte unter
folgenden Prämissen erfolgen: Berücksichtigung des Aufgabenspektrums der Hausmeister,
Festlegen eines Bestimmungsfaktors „Größe des Objektes bzw. Reinigungsfläche“, Einschätzung
und Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten, die die Arbeitszeitbedarfe erhöhen (wie
technische Besonderheiten o.ä.),
Anhand der festgelegten Kennzahlen erfolgt eine Stellenbemessung je Objekt.
Sollte ein Hausmeisterpool eingerichtet werden, wird empfohlen, zu prüfen, ob die
Arbeitszeitregelung durch eine regelmäßige Arbeitszeit von 39.00 Stunden wöchentlich ohne
Bereitschaftszeiten ersetzt werden kann. Berechnung des Personalbedarfes für den Einsatz von
Hausmeistern.
Erstellung eines Sollkonzeptes
Die Arbeitsgruppe „Hausmeisterpool“ fertigt einen Untersuchungsbericht über ihre Arbeit und
stellt in einem Sollkonzept konkrete Optimierungen sowie Einsatzbereiche für den
Hausmeisterpool und das zu erwartende Einsparpotenzial vor.
Umsetzung der erarbeiteten Handlungsschritte
Entsprechend der Handlungsempfehlungen des Konzeptes, sind die organisatorischen und
personellen Maßnahmen sukzessive umzusetzen.
Da es nicht vorhersehbar ist, ob die Mitarbeiterin das Projekt gesundheitsbedingt umsetzen
kann, wird im Jahr 2018 zur Einrichtung dieser Mischform ein projektbezogener Stellenanteil
von 0,5 VZÄ kalkuliert. Insgesamt ergibt sich nach vorläufigen Berechnungen ab dem Jahr 2020
ein Einsparpotenzial in Höhe von 144.888 TEUR.