Daten
Kommune
Kerpen
Größe
119 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
08.09.17, 13:17
Aktualisiert
08.09.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Maßnahme 33 - Reduzierung des Betreuungsaufwandes der Fachämter für die
zuständigen Gremien
Das Amt 18 wurde im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses im Dezernat III als
Querschnittsamt eingerichtet. Seit der Einrichtung wurde das Aufgabenportfolio des Amtes,
nicht zuletzt bedingt durch dessen Querschnittsfunktion, durch Aufgaben aus den
verschiedensten Bereichen erweitert. Hierdurch wuchs ebenfalls die Anzahl der durch das Amt
18 zu betreuenden städtischen Gremien auf drei an. Die Betreuung jedes Gremiums und die
Beantwortung seiner Anfragen bedeutet ein Mehraufwand, der sich jedoch nicht in der
personellen Besetzung des Amtes widerspiegelt. Des Weiteren ist festzustellen, dass – auch über
das Amt 18 hinaus – der Betreuungsaufwand für die Gremien stark angestiegen ist und dadurch
die Ämter verstärkt von der Erledigung der alltäglichen Verwaltungsarbeit abgehalten werden.
Die folgenden Faktoren spielen hierbei z.B. eine Rolle: Die nicht fristgemäße Einreichung von
Anfragen an die Verwaltung, inhaltliche Doppelungen bei der Stellung verschiedener Anfragen
sowie die direkte Kontaktaufnahme der Politiker mit einzelnen Verwaltungsmitarbeitern. Es
werden demnach insbesondere die Regelungen des § 18 der Geschäftsordnung für den Rat der
Kolpingstadt Kerpen und seine Ausschüsse nicht eingehalten. Zudem besteht Unklarheit über
die bestehenden Regelungen zur Kontaktaufnahme zwischen Politikern und
Verwaltungsmitarbeitern in Bezug auf Sachthemen.
Der interkommunale Vergleich zeigt, dass vielerorts ebenfalls dem § 18 vergleichbare
Regelungen bestehen. Es wird demnach empfohlen, die Einhaltung der Geschäftsordnung,
insbesondere durch die Verwaltungsspitze, sicherzustellen. Des Weiteren sollten die
Stadtpolitiker für den Umgang mit den Ressourcen der Verwaltung sensibilisiert werden. Zudem
sollte eine verwaltungsweite Regelung getroffen und diese kommuniziert werden, inwieweit
Politiker den direkten Kontakt mit einzelnen Verwaltungsmitarbeitern bezüglich Sachthemen
aufnehmen dürfen. Hierdurch wird eine Reduzierung des Betreuungsaufwandes für die Gremien
auf ein angemessenes Niveau erwartet, wodurch den Ämtern mehr Kapazitäten für die
Erledigung der alltäglichen Verwaltungsarbeit zur Verfügung gestellt werden. Eine mögliche
Reduzierung der Anzahl der zu betreuenden Gremien im Fall von Amt 18 kann darüber hinaus
im Zuge einer ebenfalls von Rödl & Partner im Rahmen dieser Organisationsuntersuchung
vorgeschlagenen Neuordnung der städtischen Gremien erreicht werden.