Daten
Kommune
Kerpen
Größe
118 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
08.09.17, 13:17
Aktualisiert
08.09.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Maßnahme 31 - Überarbeitung des Bürgerbeteiligungskonzepts im Bereich Straßenbau
Die Stadtverwaltung der Kolpingstadt Kerpen führt zur Abstimmung von zu planenden
Straßenbaumaßnahmen regelmäßig Bürgerinformationen durch. Die Durchführung dieser
Bürgerinformationen ist durch die politisch Verantwortlichen explizit erwünscht und soll dazu
dienen, den Bürgern ein umfangreiches Mitspracherecht bei der Planung der sie betreffenden
Straßenbaumaßnahmen einzuräumen und etwaige Änderungsvorschläge der Bürgerschaft im
weiteren Planungsprozess miteinzubeziehen. Bezüglich der konkreten Durchführung dieser
Bürgerbeteiligung in der Stadt Kerpen ist festzustellen, dass hierfür kein einheitliches Konzept
besteht und somit, weder seitens der Stadtverwaltung, der Bürger noch der Politik, ein
gemeinsames Verständnis hinsichtlich der Ziele und Erwartungen an die Ergebnisse einer solchen
Bürgerinformation herrschen. Durch diese unklaren und unterschiedlichen Erwartungshaltungen
entstehen bei den durchzuführenden Straßenbaumaßnahmen zunehmend Verzögerungen, da
Bürger teilweise in eigener Initiative, teilweise über den Kontakt mit Stadträten versuchen, ihre
privaten Interessen im gesamten Verlauf des Planungsprozesses geltend zu machen, obschon
ggf. bereits eine abgestimmte Planungsvariante erarbeitet wurde. Diese Verzögerungen
betreffen im weiteren Verlauf nicht nur die Straßenbaumaßnahmen sondern auch die
Sanierungsmaßnahmen im Bereich Abwasserbeseitigung, wodurch regelmäßig die geplanten
Sanierungsraten in diesem Bereich unterlaufen werden. Es kann demnach festgestellt werden,
dass die derzeit durchgeführte Form der Bürgerbeteiligung die eigentlichen Ziele von
Bürgerbeteiligungen, nämlich die Beschleunigung des Planungsprozesses und das Herstellen von
Zustimmung oder zumindest Verständnis für das Projekt, konterkariert.
Soll weiterhin am Ziel einer intensiven Bürgerbeteiligung in der Kolpingstadt Kerpen festgehalten
werden, muss ein umfassendes Konzept für deren Durchführung und Rahmenbedingungen
erarbeitet werden. Dieses Konzept muss, auch unter Gesichtspunkten der Gleichbehandlung,
zukünftig für alle Bürgerinformationen gelten. Hierbei ist es besonders wichtig, die Bürger
darauf hinzuweisen, welche Fragestellungen im Planungsprozess überhaupt zur Entscheidung
stehen, um auf Seiten der Bürger keine falschen Erwartungen zu wecken und
Missverständnissen vorzubeugen (vgl. Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung,
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur). Zudem sollten vorab auch die Rechte
der beteiligten Akteure definiert sein und der zeitliche Ablauf für eine mögliche Mitsprache
festgehalten werden. Dies ist insbesondere für einen effizienten Abschluss der Beteiligung
notwendig. Darüber hinaus sollte im Rahmen des Konzeptes kommuniziert werden, dass eine
Bürgerbeteiligung keinen Anspruch des Einzelnen auf Durchsetzung seiner privaten Interessen
darstellt bzw. garantiert. Des Weiteren muss auch gegenüber den Stadträten deutlich gemacht
werden, dass die Ergebnisse der Bürgerinformationen im Rahmen eines direktdemokratischen
Verfahren erarbeitet wurden und jegliche weitere Befassung des Themas in den städtischen
Gremien eine Verzögerung im Planungsprozess bedeutet, die wiederum zu nicht unerheblichen
Personal- und Sachkosten führen kann.