Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (170616_Orga Maßnahme_31_Bürgerbeteiligungskonzept)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
118 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
08.09.17, 13:17
Aktualisiert
08.09.17, 13:17
Beschlussvorlage (170616_Orga Maßnahme_31_Bürgerbeteiligungskonzept)

öffnen download melden Dateigröße: 118 kB

Inhalt der Datei

Maßnahme 31 - Überarbeitung des Bürgerbeteiligungskonzepts im Bereich Straßenbau Die Stadtverwaltung der Kolpingstadt Kerpen führt zur Abstimmung von zu planenden Straßenbaumaßnahmen regelmäßig Bürgerinformationen durch. Die Durchführung dieser Bürgerinformationen ist durch die politisch Verantwortlichen explizit erwünscht und soll dazu dienen, den Bürgern ein umfangreiches Mitspracherecht bei der Planung der sie betreffenden Straßenbaumaßnahmen einzuräumen und etwaige Änderungsvorschläge der Bürgerschaft im weiteren Planungsprozess miteinzubeziehen. Bezüglich der konkreten Durchführung dieser Bürgerbeteiligung in der Stadt Kerpen ist festzustellen, dass hierfür kein einheitliches Konzept besteht und somit, weder seitens der Stadtverwaltung, der Bürger noch der Politik, ein gemeinsames Verständnis hinsichtlich der Ziele und Erwartungen an die Ergebnisse einer solchen Bürgerinformation herrschen. Durch diese unklaren und unterschiedlichen Erwartungshaltungen entstehen bei den durchzuführenden Straßenbaumaßnahmen zunehmend Verzögerungen, da Bürger teilweise in eigener Initiative, teilweise über den Kontakt mit Stadträten versuchen, ihre privaten Interessen im gesamten Verlauf des Planungsprozesses geltend zu machen, obschon ggf. bereits eine abgestimmte Planungsvariante erarbeitet wurde. Diese Verzögerungen betreffen im weiteren Verlauf nicht nur die Straßenbaumaßnahmen sondern auch die Sanierungsmaßnahmen im Bereich Abwasserbeseitigung, wodurch regelmäßig die geplanten Sanierungsraten in diesem Bereich unterlaufen werden. Es kann demnach festgestellt werden, dass die derzeit durchgeführte Form der Bürgerbeteiligung die eigentlichen Ziele von Bürgerbeteiligungen, nämlich die Beschleunigung des Planungsprozesses und das Herstellen von Zustimmung oder zumindest Verständnis für das Projekt, konterkariert. Soll weiterhin am Ziel einer intensiven Bürgerbeteiligung in der Kolpingstadt Kerpen festgehalten werden, muss ein umfassendes Konzept für deren Durchführung und Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Dieses Konzept muss, auch unter Gesichtspunkten der Gleichbehandlung, zukünftig für alle Bürgerinformationen gelten. Hierbei ist es besonders wichtig, die Bürger darauf hinzuweisen, welche Fragestellungen im Planungsprozess überhaupt zur Entscheidung stehen, um auf Seiten der Bürger keine falschen Erwartungen zu wecken und Missverständnissen vorzubeugen (vgl. Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur). Zudem sollten vorab auch die Rechte der beteiligten Akteure definiert sein und der zeitliche Ablauf für eine mögliche Mitsprache festgehalten werden. Dies ist insbesondere für einen effizienten Abschluss der Beteiligung notwendig. Darüber hinaus sollte im Rahmen des Konzeptes kommuniziert werden, dass eine Bürgerbeteiligung keinen Anspruch des Einzelnen auf Durchsetzung seiner privaten Interessen darstellt bzw. garantiert. Des Weiteren muss auch gegenüber den Stadträten deutlich gemacht werden, dass die Ergebnisse der Bürgerinformationen im Rahmen eines direktdemokratischen Verfahren erarbeitet wurden und jegliche weitere Befassung des Themas in den städtischen Gremien eine Verzögerung im Planungsprozess bedeutet, die wiederum zu nicht unerheblichen Personal- und Sachkosten führen kann.