Daten
Kommune
Kerpen
Größe
132 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
08.09.17, 13:17
Aktualisiert
08.09.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Maßnahme 34 - Aufbau eines zentralen Fördermittelmanagements für das Dezernat III
Die Betreuung des Förder- und Zuschusswesens wird seit der Einrichtung des Amtes 18 im
Rahmen des Umstrukturierungsprozesses im Dezernat III durch eine Stelle (1 VZÄ) in der
Abteilung 18.1 wahrgenommen. Aufgrund der Einbindung in andere Aufgabenbereiche werden
die Kapazitäten dieser Stelle nicht vollumfänglich für das Fördermittelwesen eingesetzt.
Die Aufgaben des Förder- und Zuschusswesens umfassen sowohl die Recherche möglicher
Fördermittel, die Antragstellung, der Abruf der Mittel, die regelmäßige Berichterstattung an den
Fördermittelgeber sowie die Stellung von Abrechnungen und Schlussverwendungsnachweisen.
Darüber hinaus gehören auch die Kontaktpflege zu Fördermittelgebern und die Wahrnehmung
von Fortbildungen und Informationsveranstaltungen zum Aufgabenkatalog. Die aufgeführten
Aufgaben werden auf Grund zu geringer Personalkapazitäten derzeit zum Teil nur unvollständig
oder - wie die letztgenannten –gar nicht erbracht. Hierdurch können sogar – im Falle
unbearbeiteter Verwendungsnachweise – finanzielle Risiken in nicht unerheblichem Ausmaß für
die Stadt Kerpen entstehen oder geeignete Fördermittel können aufgrund unterlassener
Recherche nicht identifiziert werden. Insbesondere die Gefahr von Rückzahlungsforderungen
wegen nicht nachgewiesener Verwendung der Fördermittel steigt, wenn keine gleichmäßige
Verteilung der vorhandenen Personalressourcen zwischen Antragstellung und weiterer
Antragsbearbeitung hergestellt wird. Außerdem ist festzustellen, dass derzeit keine Fördermittel
der Europäischen Union geprüft werden und diese möglicherweise lukrativen
Fördermöglichkeiten somit von vornherein außer Acht gelassen werden.
Darüber hinaus konnten im Rahmen der Untersuchung in der Antragstellung sowie dessen
weiterer Bearbeitung in der alltäglichen Verwaltungsarbeit organisatorische Defizite festgestellt
werden. Durch die Aufnahme des Ist-Prozesses der Fördermittelbeantragung können in diesem
Kontext folgende Befunde gestellt werden:
1. Im Gesamtprozess ist eine Vielzahl an Akteuren beteiligt,
2. die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Akteure sind nicht eindeutig geklärt,
3. die konkrete Fördermittelbeantragung geht nicht vom Bedarf der eigentlich
durchzuführenden Projekt aus, sondern– teils unsystematisch – von den Akteuren
eingebrachten Fördertöpfen der verschiedenen Fördermittelgeber.
Diese unsystematische Beantragung der Fördermittel ausgehend von möglichen Fördertopfen
und nicht vom eigentlichen Bedarf der, von der Stadt geplanten Projekte, ist unter anderem eine
Folge der hohen Anzahl der beteiligten Akteure insbesondere am Anfang der Prozesses.
Rödl & Partner empfiehlt deshalb, das Fördermittel- und Zuschusswesen zu stärken und weiter
zu zentralisieren. Dazu muss zum einen ein Prozess implementiert werden, der eine
Fördermittelbeantragung ausgehend vom tatsächlichen Bedarf vorsieht, die Zahl der Akteure
reduziert und die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten über den gesamten Förderprozess
hinweg definiert und festlegt. Im Management Summary befindet sich eine detaillierte
Prozessdarstellung wie dieser Prozess in der Kolpingstadt Kerpen zukünftig zu strukturieren ist.
Zudem wird empfohlen, früheren Beschlussvorlagen der Stadtverwaltung zu entsprechen und
eine zusätzliche Stelle (1 VZÄ) für den Bereich Zuschuss- und Förderwesen einzurichten. Auf
Grundlage interkommunaler Vergleichsbetrachtungen ist ein Stellenumfang von insgesamt 1,5-2
VZÄ für ein zentrales Fördermittelwesen in der Größenordnung einer Stadt wie Kerpen
angemessen.
Sollten die Bemühungen der Stadtverwaltung bei der Beantragung von Fördermitteln in
gleichem Maße beibehalten werden, erscheint die Einrichtung dieser Stelle umso notwendiger.
Je mehr Fördermittel bewilligt werden, desto höher ist der Bedarf an weiteren
Personalkapazitäten, da sonst – wie oben bereits beschrieben – durch nicht bearbeitete
Verwendungsnachweise finanzielle Risiken für die Stadt entstehen können. Die durch die neu
geschaffenen und durch die Effizienzgewinne im Rahmen des neuen Fördermittelprozesses
gewonnenen Personalkapazitäten sollten außerdem dazu genutzt werden, Fortbildungen
wahrzunehmen, den Kontakt zu den Fördermittelgebern zu pflegen und auch Fördertöpfe der
Europäischen Union zu nutzen.
Nach 2 Jahren sollte überprüft werden, inwieweit die Personalkosten im Bereich des Zuschussund Förderwesen durch die erwirtschaftete Fördersumme gedeckt sind und inwieweit mögliche
Förderungen identifiziert sind und ausreichend abgeschöpft werden. Sollte eine ausreichende
Deckung vorgewiesen werden und noch bedeutende Förderpotenziale nicht ausgeschöpft
werden, sollte eine weitere Stellenerhöhung in Betracht gezogen werden.