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Beschlussvorlage (170817_Orga Maßnahme_32_Aufbruchmanagement)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
121 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
08.09.17, 13:17
Aktualisiert
08.09.17, 13:17
Beschlussvorlage (170817_Orga Maßnahme_32_Aufbruchmanagement)

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Inhalt der Datei

Maßnahme 32 - Intensivierung des Aufbruchmanagements zur Kontrolle von Straßenaufbrüchen Die Straßen der Kolpingstadt Kerpen stellen einen erheblichen kommunalen Vermögenswert dar. Sie werden dabei nicht nur durch das Amt 15 bearbeitet, sondern auch von anderen Versorgungsträgern. Zu diesen zählen bspw. Stromversorger, Telekommunikationsgesellschaften und Trinkwasserversorger, die ihre Leitungen in den städtischen Straßen verlegen. Liegen die Leitungen in den Fahrbahnen, führen Baumaßnahmen zu einem Aufbruch des eigentlichen Straßenkörpers. Jeder Aufbruch einer Straße sorgt dafür, dass sich der Zustand nach dessen Verschließen verschlechtert. Die Erfahrungen in verschiedenen Städten zeigen, dass Baufirmen teilweise dazu neigen, die Straßenaufbrüche nicht in der erforderlichen Qualität – und damit für sie kostengünstiger – vorzunehmen. Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass eine entsprechende Überwachung der entsprechenden Baumaßnahmen und deren Ergebnissen sowie eine erneute Kontrolle vor Ablauf der Gewährleistungsfristen durch die Stadt dazu führen, dass die Qualität der ehemaligen Aufbrüche und damit der Straßen insgesamt verbessert werden kann und auf diese Weise auch die Kosten für städtische Reparaturmaßnahmen gesenkt werden können. Gegenwärtig findet diese Überwachung in der Stadt Kerpen nur in unzureichendem Ausmaß und nicht vollständig statt. Eine verstärkte Überwachung erfordert einen verstärkten Mitarbeitereinsatz und damit unmittelbar und kurzfristig erhöhte Personalaufwendungen. Der Erfolg einer solchen Überwachung in Form langfristig reduzierter Reparaturkosten kann dagegen nicht konkret quantifiziert werden. Dies hängt zusammen mit der Verfügbarkeit entsprechender Daten in entsprechender eindeutiger Differenzierung nach Straßen oder Straßenabschnitten mit und ohne Aufbrüchen und in unterschiedlicher Qualität. Hinzu kommt die Langfristigkeit in diesem Bereich, indem Reparaturmaßnahmen manchmal erst nach Jahren oder sogar Jahrzehnten erforderlich sind. Auch aus diesem Grund sind die Verfügbarkeit und die Vergleichbarkeit von Daten eingeschränkt. Rödl & Partner empfiehlt deshalb, dass die Kontrolle der Bauausführung von Aufbrüchen (technische Ausführung und Qualität des Materials) sowie der verschlossenen Aufbrüche intensiviert wird. Auch sollten vor Ablauf der Gewährleistungsfristen nochmals spezielle Kontrollen vorgenommen werden, damit bei Problemen der Verursacher und nicht die Stadt Kerpen die Folgekosten zu tragen hat. Dies kann im Rahmen des verfügbaren Personals durch besondere Priorisierung der Aufbrüche erfolgen. Geprüft werden sollte, ob hierfür Personal aus anderen Aufgabenbereichen durch sich ergebende Effizienzreserven aus anderen Maßnahmen eingesetzt werden kann. Derzeit sind im Amt 15 keine Personalkapazitäten vorhanden, um die Kontrolle der Aufbrüche zu intensivieren. Im Rahmen der Kontrolle der Bauausführung kann durch das zusätzliche Personal zudem eine Überprüfung der Verkehrssicherung stattfinden, wodurch im Falle schlechter Verkehrssicherung des Bauunternehmens Mehrarbeit im Amt 16 vermieden werden kann. Langfristig sind durch die Optimierung des Aufbruchmanagements über die Reduzierung der Bau- und Unterhaltungskosten nicht unerhebliche Einsparungen zu erwarten, die jedoch derzeit nicht beziffert werden können. Allein durch die Verortung der Folgekosten beim Verursacher, ist jedoch zu erwarten, dass die zusätzlichen Personalkosten sich jährlich amortisieren.