Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
08.09.17, 13:17
Aktualisiert
08.09.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder
Bearbeiter/in: Joachim Floryszak
TOP
Drs.-Nr.: 385.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
07.09.2017
Bemerkungen
12.09.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Einrichtung einer städtischen Stromversorgung am Platz der Integration;
Einrichtung einer Elektroauto-Ladestation auf dem Parkplatz Augsburger Straße;
hier: Anregungen gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Floryszak
Pütgens
Dezernent
Mitzeichnung
Netzges.
Schwister
Wagner
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von Herrn Schröer wie folgt:
Zu 1.)
Bei den Planungen für die Flüchtlingsunterkunft an der Augsburger Straße wird ein Leerrohr für
die Verbindung Flüchtlingsunterkunft und Platz der Integration berücksichtigt, in der ggf. zu einem
späteren Zeitpunkt entsprechende Kabel eingebracht werden können. Über die Umsetzung des
Vorschlages, wonach damit auch der Platz der Integration mit Strom zu Veranstaltungszwecken
versorgt werden soll, ist zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.
Zu 2.)
Mit Bezug auf die vorgeschlagene Einrichtung einer „Zapfsäule“ für E-Fahrzeuge auf dem Parkplatz an der Augsburger Straße beabsichtigt die Verwaltung, zunächst für das gesamte Stadtgebiet sinnvolle Standorte für Ladesäulen zu bestimmen, bevor diese unkoordiniert im öffentlich zugänglichen Verkehrsraum zur Verfügung gestellt werden.
In Vorbereitung der Befassung künftiger Kerpener Stadtwerke mit dem Thema kommt auf Ebene
der Netzgesellschaften ganz aktuell eine Arbeitsgruppe „Ladesäuleninfrastruktur“ zusammen, die
dieses Thema für das Stadtgebiet aufbereiten wird. In die künftigen Planungen und Planungsabsichten wird die Verwaltung die politischen Gremien selbstverständlich einbeziehen.
Auch diesbezüglich wird die Verlegung eines Leerrohres für eine spätere evtl. Realisierung der
angedachten Einrichtung in der weiteren Planung berücksichtigt.
Beschlussvorlage 385.17
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