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Beschlussvorlage (Einrichtung einer städtischen Stromversorgung am Platz der Integration; Einrichtung einer Elektroauto-Ladestation auf dem Parkplatz Augsburger Straße; hier: Anregungen gem. § 24 Gemeindeordnung NRW)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
08.09.17, 13:17
Aktualisiert
08.09.17, 13:17
Beschlussvorlage (Einrichtung einer städtischen Stromversorgung am Platz der Integration;
Einrichtung einer Elektroauto-Ladestation auf dem Parkplatz Augsburger Straße;
hier: Anregungen gem. § 24 Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (Einrichtung einer städtischen Stromversorgung am Platz der Integration;
Einrichtung einer Elektroauto-Ladestation auf dem Parkplatz Augsburger Straße;
hier: Anregungen gem. § 24 Gemeindeordnung NRW)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeiter/in: Joachim Floryszak TOP Drs.-Nr.: 385.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 07.09.2017 Bemerkungen 12.09.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Einrichtung einer städtischen Stromversorgung am Platz der Integration; Einrichtung einer Elektroauto-Ladestation auf dem Parkplatz Augsburger Straße; hier: Anregungen gem. § 24 Gemeindeordnung NRW X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Floryszak Pütgens Dezernent Mitzeichnung Netzges. Schwister Wagner Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von Herrn Schröer wie folgt: Zu 1.) Bei den Planungen für die Flüchtlingsunterkunft an der Augsburger Straße wird ein Leerrohr für die Verbindung Flüchtlingsunterkunft und Platz der Integration berücksichtigt, in der ggf. zu einem späteren Zeitpunkt entsprechende Kabel eingebracht werden können. Über die Umsetzung des Vorschlages, wonach damit auch der Platz der Integration mit Strom zu Veranstaltungszwecken versorgt werden soll, ist zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Zu 2.) Mit Bezug auf die vorgeschlagene Einrichtung einer „Zapfsäule“ für E-Fahrzeuge auf dem Parkplatz an der Augsburger Straße beabsichtigt die Verwaltung, zunächst für das gesamte Stadtgebiet sinnvolle Standorte für Ladesäulen zu bestimmen, bevor diese unkoordiniert im öffentlich zugänglichen Verkehrsraum zur Verfügung gestellt werden. In Vorbereitung der Befassung künftiger Kerpener Stadtwerke mit dem Thema kommt auf Ebene der Netzgesellschaften ganz aktuell eine Arbeitsgruppe „Ladesäuleninfrastruktur“ zusammen, die dieses Thema für das Stadtgebiet aufbereiten wird. In die künftigen Planungen und Planungsabsichten wird die Verwaltung die politischen Gremien selbstverständlich einbeziehen. Auch diesbezüglich wird die Verlegung eines Leerrohres für eine spätere evtl. Realisierung der angedachten Einrichtung in der weiteren Planung berücksichtigt. Beschlussvorlage 385.17 Seite 2