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Beschlussvorlage (Beteiligung an ÖPP-Projekten; Antrag der Fraktion Bündnis '90/Die Grünen vom 29. August 2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
01.09.17, 13:16
Aktualisiert
01.09.17, 13:16
Beschlussvorlage (Beteiligung an ÖPP-Projekten;
Antrag der Fraktion Bündnis '90/Die Grünen vom 29. August 2017) Beschlussvorlage (Beteiligung an ÖPP-Projekten;
Antrag der Fraktion Bündnis '90/Die Grünen vom 29. August 2017)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement Bearbeiter/in: Herr Schaaf TOP Drs.-Nr.: 466.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 30.08.2017 Bemerkungen 12.09.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Beteiligung an ÖPP-Projekten; Antrag der Fraktion Bündnis '90/Die Grünen vom 29. August 2017 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beteiligung an künftigen ÖPP-Projekten ab. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Schaaf Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schaaf Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Nimtz Begründung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass der Haupt- und Finanzausschuss und ggf. der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließen möge, dass die Kolpingstadt Kerpen sich künftig an keinem ÖPP-Projekt beteiligt, wenn nicht durch die Vertragsbedingungen ausgeschlossen wird, dass die Kolpingstadt Kerpen nachträglich zu Schadensersatz herangezogen werden wird. Begründet wird dies mit der negativen Erfahrung, die die Bundesrepublik Deutschland in einem ÖPP derzeit mache in Form einer Verklagung auf Schadensersatzleistung wegen Einnahmeausfällen des privaten Partners im Projekt. Eine Entscheidung in der Sache steht noch aus. Sollten ÖPP-Projekte an die Kolpingstadt Kerpen künftig herangetragen werden, ist dies selbstverständlich kein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung und wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Weiterhin wäre jedes einzelne Projekt zu untersuchen, auch und gerade zu den Chancen und Risiken, was eine Untersuchung der vertraglichen Regelungen einschließt. Vor diesem Hintergrund rät die Verwaltung dazu, auch in möglichen künftigen Fällen grundsätzlich offen zu bleiben und jedes Projekt individuell zu prüfen und dem Rat und seinen Ausschüssen vorzustellen. Ein genereller Beschluss wird als unnötige Einschränkung erachtet. Beschlussvorlage 466.17 Seite 2