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Beschlussvorlage (Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Grundschulen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
31.01.14, 11:54
Aktualisiert
31.01.14, 11:54
Beschlussvorlage (Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Grundschulen) Beschlussvorlage (Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Grundschulen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 16/2014 Erstellt am: 14.01.2014 Aktenzeichen: II / 40 11 00 Verfasser/in: Frau Liendgens Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 11.02.2014 Rat X 18.02.2014 Betreff Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Grundschulen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 16/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat, der Rat beschließt ohne weitere Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die Erstellung der Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Grundschulen für die Sitzungsfolge bis zum Rat am 01.04.2014 vorzubereiten. Erläuterungen Der letzte Schulentwicklungsplan (SEP, 2011/2012 bis 2016/2017 mit einem Ausblick bis zum Jahr 2025, s. Vorlage 195/2012) lässt bereits erkennen, dass aufgrund der demographischen Entwicklung und unklarer Pendlerbewegungen möglicherweise Handlungsbedarfe auch im Primarbereich entstehen könnten, insbesondere bezogen auf die Ortsteile Stommeln, Sinnersdorf und Pulheim (SEP, S.70 – 83 sowie 148/149). Nachdem die PRIMUS-Schule nicht errichtet werden konnte und voraussichtlich – nach erfolgreichem Anmeldeverfahren der Gesamtschule in Brauweiler – die Hauptschule auslaufend schließen wird, ist es erforderlich, die Entwicklung der Schülerzahlen im Primarbereich sowie die voraussichtlichen Pendlerbewegungen zu prognostizieren. Zu berücksichtigen ist hierbei auch das unterschiedliche Profil der einzelnen Schulen, der bedarfsgerechte Ausbau von Plätzen im Offenen Ganztag sowie die Entstehung neuer Baugebiete. Für das Schuljahr 2014/2015 wurde dem Rhein-Erft-Kreis zum 15.01.2014 die Berechnung der „Kommunalen Klassenrichtzahl“ gem. 8. Schulrechtsänderungsgesetz gemeldet (Anlage 1). Hiernach besteht zunächst kein Handlungsbedarf, vielmehr liegt Pulheim im Rahmen der vom Rat festgelegten Zügigkeiten mit 37 Eingangsklassen sogar um eine Klasse unterhalb der maximalen Richtzahl. Nach ersten Untersuchungen des Anmeldeverhaltens ist dies zum einen dem Umstand geschuldet, dass im Ortsteil Pulheim weiterhin überdurchschnittlich große Klassen gebildet werden und die KGS Kopfbuche aufgrund der reformpädagogischen Ausrichtung eine erhebliche Anzahl von Kindern aufnehmen wird (und aufgenommen hat), die nicht in Stommeln wohnen. Bis zur Sitzungsfolge des Rates am 01.04.2014 wird die Verwaltung eine weitere Auswertung der dann vorliegenden Daten vornehmen. Dies geschieht mit der Perspektive, den Fortschreibungsauftrag konkret formulieren zu können.