Daten
Kommune
Pulheim
Größe
68 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
31.01.14, 11:54
Aktualisiert
31.01.14, 11:54
Stichworte
Inhalt der Datei
D"lr* a
M401112
Pulheim, an13.01.2014
Ursula Liendgens
Vermerk
Berechnung der,,Kommunalen Klassenrichtzahl" nach 8. Schulrechtsänderungsgesetz
Schuljahr 2U4nU5
Für die Klassenbildung sind zunächst alle neuen Kinder zu berücksichtigen. Von den Schulen wurden (Stand
Januar 2014) folgende Anmeldungen für das Schuljahr 201412015 gemeldet::
Schule am Buschweo KGS
Wolfhelmschule GGS Dansweiler
Christinaschule GGS Stommeln
Kath. Grundschule Stommeln
Summe Schulneulinge
473
Hinzuzurechnen sind die weiteren Kinder der Eingangsklassen
(bei jahrgangsübergreifenden Konzepten, gem. amtlicher Statistik):
Alle Kinder der EGS, jetzt Klassen 1 - 3
Alle Kinder Kopfbuche, jetzt Klasse 1 - 3
Alle Kinder Sinnersdorf, jetzt 1, Klasse
237
124
Summe Kinder Eingangsklassen
878
Die Zahl der Kinder der Eingangsklassen ist durch 23 zu teilen =
38,17 und kfm. zu runden = 38
Es könnten also maximal 38 Eingangsklassen gebildet werden.
Dezeit bestehen folgende Eingangsklassen (gem. vom Rat festgelegter Zügigkeit)
Bachstraße
EGS
3
12
Buschweg 2
Brauweiler 2
Dansweiler
S/G
GGS
Stommeln
2
2
2
Kopfbuche I
Sinnersdorf 4
Summe
37
Aus den genannten Zahlen ergibt sich kein Handlungsbedarf, weil die Schulen die Klassen im Rahmen der
beschlossenen Zügigkeiten bilden können und die kommunale KlassenrichEahl nicht überschritten wird.
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