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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 16/2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
68 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
31.01.14, 11:54
Aktualisiert
31.01.14, 11:54
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 16/2014) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 16/2014)

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Inhalt der Datei

D"lr* a M401112 Pulheim, an13.01.2014 Ursula Liendgens Vermerk Berechnung der,,Kommunalen Klassenrichtzahl" nach 8. Schulrechtsänderungsgesetz Schuljahr 2U4nU5 Für die Klassenbildung sind zunächst alle neuen Kinder zu berücksichtigen. Von den Schulen wurden (Stand Januar 2014) folgende Anmeldungen für das Schuljahr 201412015 gemeldet:: Schule am Buschweo KGS Wolfhelmschule GGS Dansweiler Christinaschule GGS Stommeln Kath. Grundschule Stommeln Summe Schulneulinge 473 Hinzuzurechnen sind die weiteren Kinder der Eingangsklassen (bei jahrgangsübergreifenden Konzepten, gem. amtlicher Statistik): Alle Kinder der EGS, jetzt Klassen 1 - 3 Alle Kinder Kopfbuche, jetzt Klasse 1 - 3 Alle Kinder Sinnersdorf, jetzt 1, Klasse 237 124 Summe Kinder Eingangsklassen 878 Die Zahl der Kinder der Eingangsklassen ist durch 23 zu teilen = 38,17 und kfm. zu runden = 38 Es könnten also maximal 38 Eingangsklassen gebildet werden. Dezeit bestehen folgende Eingangsklassen (gem. vom Rat festgelegter Zügigkeit) Bachstraße EGS 3 12 Buschweg 2 Brauweiler 2 Dansweiler S/G GGS Stommeln 2 2 2 Kopfbuche I Sinnersdorf 4 Summe 37 Aus den genannten Zahlen ergibt sich kein Handlungsbedarf, weil die Schulen die Klassen im Rahmen der beschlossenen Zügigkeiten bilden können und die kommunale KlassenrichEahl nicht überschritten wird. k^#:{-