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Vorlage (Haushaltssatzung 2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
21 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
07.12.15, 18:27
Aktualisiert
07.12.15, 18:27
Vorlage (Haushaltssatzung 2016) Vorlage (Haushaltssatzung 2016)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Vorlage 566/2015 Haushaltssatzung der Stadt Brühl für den Haushalt 2016 Haushaltssatzung.doc) Aufgrund der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.09.2012 hat der Rat der Stadt Brühl mit Beschluss vom 14.12.2015 folgende Haushaltssatzung 2016 erlassen. §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird festgesetzt: im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 116.410.000 € 119.440.000 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 112.570.000 € dem Gesamtbetrag der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus der Auszahlungen aus der 109.610.000 € 4.360.000 € 21.840.000 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 17.480.000 € 7.100.000 € §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 17.468.000 € §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich sind, wird festgesetzt auf 15.225.000 € §4 Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 0€ Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 3.030.000 € Anlage 1 zur Vorlage 566/2015 §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 45.000.000 € §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: 1. 1.1 1.2 2. Grundsteuer für die land- und forstwirtsch. Betriebe für die Grundstücke (Grundsteuer B) Gewerbesteuer (unverändert) auf §7 200 v.H. 600 v.H, 430 v.H. 1. Soweit im Stellenplan der Vermerk “künftig wegfallend” (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- oder Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. 2. Die im Stellenplan mit dem Vermerk „künftig umzuwandeln“ (ku) versehenen Stellen sind umzuwandeln, sobald die derzeitigen Stelleninhaber ausgeschieden oder auf andere Stellen versetzt worden sind. 3. Um unterjährig bei der Personalwirtschaft flexibel reagieren zu können, können Stellen von Beamten mit vergleichbaren tariflich Beschäftigten und Stellen von tariflich Beschäftigten mit vergleichbaren Beamten besetzt werden. Brühl, den Freytag (Bürgermeister) Müller (Schriftführerin) Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 ist festgestellt gemäß § 80 Abs. 2 GO aufgestellt gemäß § 80 Abs.1 GO Brühl, 22.10.2015 Brühl, 22.10.2015 Freytag (Bürgermeister) Radermacher (Kämmerer)