Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Kosten des Kommunalverfassungsstreitverfahrens der Fraktion Die GRÜNEN/Bündnis 90, Linksfraktion, Herrn Wolfgang Scharping gegen den Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
130 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
01.09.17, 13:16
Aktualisiert
01.09.17, 13:16
Beschlussvorlage (Kosten des Kommunalverfassungsstreitverfahrens
der Fraktion  Die GRÜNEN/Bündnis 90, Linksfraktion, Herrn Wolfgang Scharping
gegen den Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Kosten des Kommunalverfassungsstreitverfahrens
der Fraktion  Die GRÜNEN/Bündnis 90, Linksfraktion, Herrn Wolfgang Scharping
gegen den Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen)

öffnen download melden Dateigröße: 130 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 12 / Rechtsangelegenheiten Bearbeiter/in: Manuela Hundhausen TOP Drs.-Nr.: 417.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 18.08.2017 Bemerkungen 12.09.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kosten des Kommunalverfassungsstreitverfahrens der Fraktion Die GRÜNEN/Bündnis 90, Linksfraktion, Herrn Wolfgang Scharping gegen den Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Hundhausen Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent i.V. Virnich Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: Mit Datum vom 26.05.2017 hatten die Ratsfraktion Die Grünen/Bündnis 90, vertreten durch den Vorsitzenden Peter Kunze, die Linksfraktion, vertreten durch die Fraktionsvorsitzende Annetta Ristow und das Ratsmitglied Wolfgang Scharping beim Verwaltungsgericht Köln durch einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten einen gegen den Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf Erstellung und Vorlage einer tabellarischen Auflistung der letzten Angebote aller beteiligten Unternehmen im Bieterverfahren inklusive Prognosen sowie des letzten Innogy-Angebots aus dem Verfahren „Erweiterung von Netzgesellschaften zu Stadtwerken“, gestellt. Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen haben den Antrag abgelehnt bzw. die hiergegen erhobene Beschwerde zurückgewiesen. Der gemeinsame Prozessbevollmächtigte hat eine Rechnung für die Vertretung der Antragsteller an den Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen gerichtet. Die in Rechnung gestellten Kosten des Prozessbevollmächtigten sind in Höhe von 1.129,30 € von der Kolpingstadt Kerpen zu übernehmen. Den Antragstellern steht nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW ein Erstattungs- bzw. Übernahmeanspruch für die notwendigen Kosten gegen die Gemeinde zu, da es sich bei dem geführten Kommunalverfassungsstreit um eine Streitigkeit über organschaftliche Rechte handelte. Der Kostenerstattungs/Übernahmeanspruch steht hierbei neben den nach § 56 Abs. 3 GO NRW durch die Gemeinde gewährten Mittel. Weiterhin haben das Ratsmitglied Wolfgang Scharping und die Linksfraktion im Rat der Stadt Kerpen auch die an sie gerichteten gerichtlichen Kostenrechnungen beim Bürgermeister der Kolpingstadt mit der Bitte um Ausgleich vorgelegt. Diese Kosten in Höhe von 340,66 € werden ebenfalls von dem dargelegten Kostenerstattungs- / bzw. Übernahmeanspruch erfasst, da sie notwendigerweise bei Durchführung des Kommunalverfassungsstreites entstanden sind. Insgesamt sind daher bislang zu übernehmende Kosten in Höhe von 1.469,96 € angefallen. Beschlussvorlage 417.17 Seite 2