Daten
Kommune
Kerpen
Größe
130 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
01.09.17, 13:16
Aktualisiert
01.09.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 12 / Rechtsangelegenheiten
Bearbeiter/in: Manuela Hundhausen
TOP
Drs.-Nr.: 417.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
18.08.2017
Bemerkungen
12.09.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kosten des Kommunalverfassungsstreitverfahrens
der Fraktion Die GRÜNEN/Bündnis 90, Linksfraktion, Herrn Wolfgang Scharping
gegen den Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Hundhausen
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
i.V. Virnich
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
Mit Datum vom 26.05.2017 hatten die Ratsfraktion Die Grünen/Bündnis 90, vertreten durch den
Vorsitzenden Peter Kunze, die Linksfraktion, vertreten durch die Fraktionsvorsitzende Annetta
Ristow und das Ratsmitglied Wolfgang Scharping beim Verwaltungsgericht Köln durch einen
gemeinsamen Prozessbevollmächtigten einen gegen den Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen
gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf Erstellung und Vorlage
einer tabellarischen Auflistung der letzten Angebote aller beteiligten Unternehmen im
Bieterverfahren inklusive Prognosen sowie des letzten Innogy-Angebots aus dem Verfahren
„Erweiterung von Netzgesellschaften zu Stadtwerken“, gestellt.
Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen haben den Antrag abgelehnt bzw. die hiergegen erhobene Beschwerde
zurückgewiesen.
Der gemeinsame Prozessbevollmächtigte hat eine Rechnung für die Vertretung der Antragsteller
an den Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen gerichtet.
Die in Rechnung gestellten Kosten des Prozessbevollmächtigten sind in Höhe von 1.129,30 € von
der Kolpingstadt Kerpen zu übernehmen. Den Antragstellern steht nach der Rechtsprechung des
Oberverwaltungsgerichts NRW ein Erstattungs- bzw. Übernahmeanspruch für die notwendigen
Kosten gegen die Gemeinde zu, da es sich bei dem geführten Kommunalverfassungsstreit um
eine Streitigkeit
über
organschaftliche Rechte handelte.
Der
Kostenerstattungs/Übernahmeanspruch steht hierbei neben den nach § 56 Abs. 3 GO NRW durch die Gemeinde
gewährten Mittel.
Weiterhin haben das Ratsmitglied Wolfgang Scharping und die Linksfraktion im Rat der Stadt
Kerpen auch die an sie gerichteten gerichtlichen Kostenrechnungen beim Bürgermeister der
Kolpingstadt mit der Bitte um Ausgleich vorgelegt.
Diese Kosten in Höhe von 340,66 € werden ebenfalls von dem dargelegten Kostenerstattungs- /
bzw. Übernahmeanspruch erfasst, da sie notwendigerweise bei Durchführung des
Kommunalverfassungsstreites entstanden sind.
Insgesamt sind daher bislang zu übernehmende Kosten in Höhe von 1.469,96 € angefallen.
Beschlussvorlage 417.17
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