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Vorlage (Mikrosenzus 2011)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
17.12.15, 18:26
Vorlage (Mikrosenzus 2011) Vorlage (Mikrosenzus 2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 05 10 21.10.2015 464/2015 Betreff Mikrozensus 2011 Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Erläuterungen: Viele Millionen Datensätze wurden bis 2013 ausgewertet, um aktuelle Zahlen zum Leben, Wohnen und Arbeiten in Deutschland zu gewinnen. Ganz Deutschland zählt also – und dennoch wurden zum Zensusstichtag am 9. Mai 2011 nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner befragt. Denn das neue Verfahren berücksichtigte auch bestimmte Verzeichnisse der Verwaltung (unter anderem der Einwohnermeldeämter). Mit dem Zensus 2011 nahm Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die künftig alle zehn Jahre stattfinden wird. Auch die Vereinten Nationen (UN) empfehlen, die Bevölkerung alle zehn Jahre zu zählen. Weltweit kommen dem fast alle nach: Nur sieben von 235 Staaten und Gebieten, die die UN-Statistik verzeichnet, haben für das laufende Jahrzehnt noch keinen Zensustermin festgelegt. Das Besondere an den Zensusergebnissen ist, dass sie sehr kleinräumige Auswertungen ermöglichen. Denn der Zensus 2011 stellt nicht nur für Bund und Länder, Regierungsbezirke und Kreise, sondern auch für Kommunen aussagekräftige Planungsdaten bereit. Die Ergebnisse für Gebäude und Wohnungen können von Kommunen, die über eine abgeschottete Statistikstelle verfügen, sogar für einzelne Straßenzüge ausgewertet werden. Zur Umsetzung des EU-weiten Zensus hat sich Deutschland – statt wie bisher für eine Vollerhebung – für eine registergestützte Methode entschieden. Das bedeutet, dass bereits vorhandene Verwaltungsregister als Datenquellen genutzt werden, die in Drucksache 464/2015 Seite - 2 – bestimmten Bereichen durch eine Verknüpfung von Vollerhebungen und Stichprobenerhebungen ergänzt werden. Der technische Fortschritt ermöglicht heute die Nutzung von Daten, die in Registern der Verwaltung bereits vorhanden sind. Aufgrund der in Deutschland geltenden Meldepflicht stehen in allen Kommunen Melderegister zur Verfügung, die vergleichbare Informationen enthalten. Darüber hinaus verfügt die Bundesagentur für Arbeit über Informationen zu allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie zu allen arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten Menschen. Schließlich können die öffentlichen Arbeitgeber Daten über Beamte, Richter und Soldaten liefern. Diese Verwaltungsdaten enthalten jedoch keine verlässlichen Informationen etwa zur Bildung, zum konkreten Beruf eines Menschen oder zur Wohnsituation. Auch lassen sich die Angaben zur Erwerbstätigkeit für bestimmte Gruppen (zum Beispiel für Selbstständige) nicht in Registern finden. Für Gebäude und Wohnungen gibt es in Deutschland flächendeckend überhaupt keine Registerdaten. Deshalb mussten beim Zensus 2011 ergänzende Befragungen durchgeführt werden: beispielsweise die Gebäude- und Wohnungszählung, die Haushaltebefragung und die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Letztere war notwendig, weil die Melderegisterdaten zu dort lebenden Personen oft erhebliche Unschärfen aufwiesen, wie der Zensustest gezeigt hat. Eine besondere Herausforderung besteht in der Verknüpfung der einzelnen Datenquellen. Für sich genommen kann mit den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung etwa die Frage nach der Zahl der Wohnungen und ihrer Größe beantwortet werden. Aus den Melderegisterdaten lassen sich zum Beispiel Aussagen zur Zahl der Kinder im Kindergartenalter treffen. Aber der Zensus 2011 muss auch die Frage beantworten können, welche Wohnfläche beispielsweise Familien mit drei und mehr Kindern oder Alleinlebenden im Durchschnitt zur Verfügung steht. Diese Haushaltszusammenhänge werden in einem gesonderten Verfahren, der sogenannten Haushaltegenerierung, aus den einzelnen Erhebungsteilen gebildet. Diese bundesweiten Daten sind unter www.zensus2011.de abrufbar. Bei der Stadt Brühl wurde ein Blockseitenschlüssel erarbeitet, über den es nunmehr möglich ist, Datensätze aus einzelnen Straßenseiten zu erstellen. Beispiele hierzu werden in der Sitzung präsentiert.