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Vorlage (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des Frühlingsmarktes im Jahre 2016 in der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
30 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
07.12.15, 18:27
Aktualisiert
07.12.15, 18:27
Vorlage (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des Frühlingsmarktes im Jahre 2016 in der Stadt Brühl)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 30 Dartsch 30/120 20 32-02 03.12.2015 567/2015 Betreff Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des Frühlingsmarktes im Jahre 2016 in der Stadt Brühl Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. FB 32 Abt. 32/1 Freytag Brandt Becke Wolters RPA Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des Frühlingsmarktes im Jahre 2016 in der Stadt Brühl Erläuterungen: Nach Karneval 2016 müssen im Bereich des Marktes umfangreiche Kanalsanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Von daher beabsichtigt die Wepag, den Frühlingsmarkt im kommenden Jahr vom 8. bis 10.4.2016 durchzuführen. Damit am 10.4.2016 ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden kann, ist die Verkündung einer ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich. Die beigefügte Verordnung trägt dem Anliegen der Wepag Rechnung, für das Jahr 2017 bleibt es bei der bisherigen Regelung, ohne dass es einer Änderung der Verordnung der Stadt Brühl über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass bedarf. Anlage(n): (1) VO Offenhalten Verkaufsstellen 2016