Daten
Kommune
Brühl
Größe
30 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
07.12.15, 18:27
Aktualisiert
07.12.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30
Dartsch
30/120 20 32-02
03.12.2015
567/2015
Betreff
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des Frühlingsmarktes im
Jahre 2016 in der Stadt Brühl
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
FB 32
Abt. 32/1
Freytag
Brandt
Becke
Wolters
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des
Frühlingsmarktes im Jahre 2016 in der Stadt Brühl
Erläuterungen:
Nach Karneval 2016 müssen im Bereich des Marktes umfangreiche Kanalsanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Von daher beabsichtigt die Wepag, den Frühlingsmarkt
im kommenden Jahr vom 8. bis 10.4.2016 durchzuführen. Damit am 10.4.2016 ein
verkaufsoffener Sonntag stattfinden kann, ist die Verkündung einer ordnungsbehördlichen
Verordnung erforderlich.
Die beigefügte Verordnung trägt dem Anliegen der Wepag Rechnung, für das Jahr 2017
bleibt es bei der bisherigen Regelung, ohne dass es einer Änderung der Verordnung der
Stadt Brühl über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass bedarf.
Anlage(n):
(1) VO Offenhalten Verkaufsstellen 2016