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Vorlage (VO Offenhalten Verkaufsstellen 2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
51 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
07.12.15, 18:27
Aktualisiert
07.12.15, 18:27
Vorlage (VO Offenhalten Verkaufsstellen 2016)

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Inhalt der Datei

Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des Frühlingsmarktes im Jahre 2016 in der Stadt Brühl vom Aufgrund des § 14 Abs.1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 02.06.2003 (BGBL. I S. 744), zuletzt geändert durch die ZuständigkeitsanpassungsVO vom 31.10.2006 (BGBL I S. 2407) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW 516 SGV NRW 7113, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.4.2013 (GV NRW S.208) wird für die Stadt Brühl verordnet: §1 Abweichend von § 1 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Brühl vom 17.6.2013 dürfen im Jahr 2016 Verkaufsstellen am 10.4.2016 anlässlich des Frühlingsmarktes in der Brühler Innenstadt in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. §2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl in Kraft und tritt mit Ablauf des Jahres 2016 außer Kraft.