Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        97 kB
                    Datum
                        14.12.2015
                    Erstellt
                        24.11.15, 15:32
                    Aktualisiert
                        07.12.15, 18:27
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32
Becke
B
17.11.2015
523/2015
(7/90)
Betreff
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch
der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
FB 30
Freytag
Brandt
Becke
Mülhens
Dartsch
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die Erläuterungen des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Der Bürgermeister hat vorgeschlagen, um ein weiteres Ansteigen des
Deckungsfehlbetrages der Kunst- und Musikschule zu verhindern, die Gebühren zum
01.01.2016 anzuheben (s. Vorlage 467/2015). Die Gebühren sollen demnach im
Einzelunterricht um 5 %, im Partner- und Gruppenunterricht um ca. 10 – 15 % erhöht
werden. Dies entspricht einer Gebührenerhöhung von insgesamt ca. 55.000 €, die bereits
im eingebrachten Entwurf des Haushaltsplanes 2016 berücksichtigt wurde.
Der KPTA hat in seiner Sitzung am 02.11.2015 die Vorlage ausführlich erörtert. Seitens
des Ausschusses wird eine lineare Erhöhung der Gebühren favorisiert. Auch wurde
vorgeschlagen, die Gebühren künftig wieder zu runden. Deshalb hat der KPTA kein Votum
abgegeben. Zudem soll die Geschwisterermäßigung noch stärker gesenkt werden. Es
besteht daher weiterer Beratungsbedarf.
Es wurde um eine Vorlage als Beratungsgrundlage für den HA und nächsten Rat gebeten.
In den Anlagen 1 - 3 sind die Gebühren, aktuell und neu, nunmehr linear um jeweils 5%,
6% und 7% erhöht worden. Die lineare Erhöhung der Gebühren bedeutet netto, d.h. unter
Berücksichtigung der sog. „Brühlermäßigung“, eine Gesamtgebührenerhöhung von ca.
41.000 € (5%), ca. 48.000 € (6%) und ca. 56.000 € (7%).
Eine Neustaffelung der Geschwisterermäßigung (Anlage 4) wie bereits vom Bürgermeister
vorgeschlagen, würde Mehreinnahmen bei den Gebühren in Höhe von ca. 7.700 €
bedeuten. Eine noch weitergehende Reduzierung der Geschwisterermäßigung sogar
Mehreinahmen in Höhe von ca. 20.500 €.
Drucksache 523/2015
Anlage(n):
(1) Gebührenerhöhung - gerundet 5%
(2) Gebührenerhöhung - gerundet 6%
(3) Gebührenerhöhung - gerundet 7%
(4) Familienermäßigung -verschiedene Möglichkeiten
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