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Vorlage (6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
24.11.15, 15:32
Aktualisiert
07.12.15, 18:27
Vorlage (6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS -) Vorlage (6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS -)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32 Becke B 17.11.2015 523/2015 (7/90) Betreff 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle FB 30 Freytag Brandt Becke Mülhens Dartsch RPA Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Erläuterungen des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Der Bürgermeister hat vorgeschlagen, um ein weiteres Ansteigen des Deckungsfehlbetrages der Kunst- und Musikschule zu verhindern, die Gebühren zum 01.01.2016 anzuheben (s. Vorlage 467/2015). Die Gebühren sollen demnach im Einzelunterricht um 5 %, im Partner- und Gruppenunterricht um ca. 10 – 15 % erhöht werden. Dies entspricht einer Gebührenerhöhung von insgesamt ca. 55.000 €, die bereits im eingebrachten Entwurf des Haushaltsplanes 2016 berücksichtigt wurde. Der KPTA hat in seiner Sitzung am 02.11.2015 die Vorlage ausführlich erörtert. Seitens des Ausschusses wird eine lineare Erhöhung der Gebühren favorisiert. Auch wurde vorgeschlagen, die Gebühren künftig wieder zu runden. Deshalb hat der KPTA kein Votum abgegeben. Zudem soll die Geschwisterermäßigung noch stärker gesenkt werden. Es besteht daher weiterer Beratungsbedarf. Es wurde um eine Vorlage als Beratungsgrundlage für den HA und nächsten Rat gebeten. In den Anlagen 1 - 3 sind die Gebühren, aktuell und neu, nunmehr linear um jeweils 5%, 6% und 7% erhöht worden. Die lineare Erhöhung der Gebühren bedeutet netto, d.h. unter Berücksichtigung der sog. „Brühlermäßigung“, eine Gesamtgebührenerhöhung von ca. 41.000 € (5%), ca. 48.000 € (6%) und ca. 56.000 € (7%). Eine Neustaffelung der Geschwisterermäßigung (Anlage 4) wie bereits vom Bürgermeister vorgeschlagen, würde Mehreinnahmen bei den Gebühren in Höhe von ca. 7.700 € bedeuten. Eine noch weitergehende Reduzierung der Geschwisterermäßigung sogar Mehreinahmen in Höhe von ca. 20.500 €. Drucksache 523/2015 Anlage(n): (1) Gebührenerhöhung - gerundet 5% (2) Gebührenerhöhung - gerundet 6% (3) Gebührenerhöhung - gerundet 7% (4) Familienermäßigung -verschiedene Möglichkeiten Seite - 2 –