Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Haushaltssatzung 2016 hier: Stellenplan)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
24.11.15, 15:32
Aktualisiert
24.11.15, 15:32
Vorlage (Haushaltssatzung 2016
hier: Stellenplan) Vorlage (Haushaltssatzung 2016
hier: Stellenplan)

öffnen download melden Dateigröße: 95 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 10/1 Rampe 10 42 00 23.11.2015 538/2015 Betreff Haushaltssatzung 2016 hier: Stellenplan Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Freytag Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Rampe Beschlussentwurf: Der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 mit Stellenübersicht. Erläuterungen: Der Stellenplan stellt die Grundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde dar. Er ist gem. § 79 Gemeindeordnung NRW Anlage zum Haushaltsplan und hat sämtliche Stellen, unabhängig von ihrer Besetzung, auszuweisen. Der Stellenplan hat nach § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter auszuweisen. Durch die Ergänzung um eine Stellenübersicht wird die Zuordnung der Stellen auf die Aufgabenbereiche bzw. Produktbereiche ersichtlich und der dort bestehende Personalbedarf erkennbar. Für die Gliederung der Stellen und die Stellenübersichten werden in der Anlage die ´Muster für den Stellenplan` verwendet, die im Runderlass des Innenministers vom 24.2.2005 zur Anwendung empfohlen werden. Durch den Wegfall der Stellenobergrenzenverordnung bestehen keinerlei Vorgaben mehr, wie viele Stellen mit welcher Wertigkeit ausgewiesen werden müssen. Die Ausweisung der Stellen muss einer sachgerechten Bewertung der Dienstposten sowie einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung entsprechen. Der Stellenplan ist mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten ausführlich erörtert worden. Die vorgeschriebene Anhörung gem. § 75 Abs. 1 Drucksache 538/2015 Seite - 2 – Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) und § 18 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist somit erfolgt. Anlage(n): (1) Stellenübersichten und Stellenplan 2016