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Vorlage (6. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
31 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
11.11.15, 18:27
Aktualisiert
03.12.15, 18:26
Vorlage (6. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 30 Dartsch 30/10 20 51 /02 30.10.2015 493/2015 (214/86 h) Betreff 6. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Dez. II FB 51 Freytag Brandt Burkhardt Schmitz RPA Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 6. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl. Erläuterungen: Mit Schreiben vom 02.11.2015 (siehe Anlage) beantragt der Stadtjugendring eine Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl. Dort ist unter § 4 Abs.3 Buchstabe i) derzeit festgelegt, dass ein/e Vertreter/in des Jugendgemeinderates dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied angehört. Nunmehr schlägt der Stadtjugendring sich selbst als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss vor, da er im Auftrag und finanziert durch die Stadt Brühl einen Jugendreferenten beschäftigt, der die Kinder- und Jugendbeteiligung anstelle des nicht mehr existenten Jugendgemeinderates organisiert. Der Bürgermeister schließt sich dieser Auffassung an, und schlägt hiermit die entsprechende Anpassung der Satzung vor. Bei dieser Gelegenheit ist ebenfalls die vorgesehene Vertretung des Ausländerbeirates durch einen Verweis auf den Integrationsrat zu ersetzen. Anlage(n): (1) Antrag SJR (2) Satzungstext