Daten
Kommune
Brühl
Größe
31 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
11.11.15, 18:27
Aktualisiert
03.12.15, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30
Dartsch
30/10 20 51 /02
30.10.2015
493/2015
(214/86 h)
Betreff
6. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Dez. II
FB 51
Freytag
Brandt
Burkhardt
Schmitz
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte
6. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl.
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 02.11.2015 (siehe Anlage) beantragt der Stadtjugendring eine
Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl.
Dort ist unter § 4 Abs.3 Buchstabe i) derzeit festgelegt, dass ein/e Vertreter/in des
Jugendgemeinderates dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied angehört.
Nunmehr schlägt der Stadtjugendring sich selbst als beratendes Mitglied im
Jugendhilfeausschuss vor, da er im Auftrag und finanziert durch die Stadt Brühl einen
Jugendreferenten beschäftigt, der die Kinder- und Jugendbeteiligung anstelle des nicht
mehr existenten Jugendgemeinderates organisiert.
Der Bürgermeister schließt sich dieser Auffassung an, und schlägt hiermit die
entsprechende Anpassung der Satzung vor.
Bei dieser Gelegenheit ist ebenfalls die vorgesehene Vertretung des Ausländerbeirates
durch einen Verweis auf den Integrationsrat zu ersetzen.
Anlage(n):
(1) Antrag SJR
(2) Satzungstext