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Vorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Umbau des Gebäudes Theodor-Körner-Str. 21a zum Flüchtlingswohnheim)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
24.11.15, 15:32
Aktualisiert
24.11.15, 15:32
Vorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung
hier: Umbau des Gebäudes Theodor-Körner-Str. 21a zum Flüchtlingswohnheim) Vorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung
hier: Umbau des Gebäudes Theodor-Körner-Str. 21a zum Flüchtlingswohnheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger 25/TKS 13.11.2015 521/2015 Betreff Überplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Umbau des Gebäudes Theodor-Körner-Str. 21a zum Flüchtlingswohnheim Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle 95020/12150000 BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Freytag Schiffer Hilger FB 20/1 R.Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW eine überplanmäßige Investition in Höhe von 80.000 € bei Sachkonto 95020/Kostenstelle 31500590. Deckung: Minderausgabe KKK 12150000/95020 „Neubau einer Feuerwache“. Erläuterungen: Das ehemalige Verwaltungsgebäude der Gebausie an der Theodor-Körner-Str. 21 a soll in 2016 durch die Stadt Brühl gekauft werden (siehe Vorlage 424/2015 –VgLA 19.10.15) Um eine frühestmögliche Belegung durch Flüchtlinge zu ermöglichen, ist vorgesehen, den entsprechenden Umbau schon vor dem Kauf durchzuführen. Dieser Umbau sollte durch die Gebausie durchgeführt werden und die Kostenerstattung dann über eine entsprechende Erhöhung des Kaufpreises erfolgen. Eine steuerrechtliche Prüfung hat nun ergeben, dass diese Vorgehensweise als verdeckte Gewinnausschüttung bzw. verdeckte Einlage zu einer erhöhten Steuerzahlung führen könnte. Um dieses steuerliche Risiko zu vermeiden, soll der Umbau nun durch das städtische Gebäudemanagement im Namen und auf Rechnung der Stadt Brühl erfolgen. Die Kosten können als Herstellungsaufwand nach dem Kauf der Immobilie aktiviert werden. Drucksache 521/2015 Seite - 2 –