Daten
Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
24.11.15, 15:32
Aktualisiert
24.11.15, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
25/TKS
13.11.2015
521/2015
Betreff
Überplanmäßige Mittelbereitstellung
hier: Umbau des Gebäudes Theodor-Körner-Str. 21a zum Flüchtlingswohnheim
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle 95020/12150000
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle Kämmerer
Freytag
Schiffer
Hilger
FB 20/1
R.Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1
Gemeindeordnung NRW eine überplanmäßige Investition in Höhe von 80.000 € bei
Sachkonto 95020/Kostenstelle 31500590.
Deckung: Minderausgabe KKK 12150000/95020 „Neubau einer Feuerwache“.
Erläuterungen:
Das ehemalige Verwaltungsgebäude der Gebausie an der Theodor-Körner-Str. 21 a soll in
2016 durch die Stadt Brühl gekauft werden (siehe Vorlage 424/2015 –VgLA 19.10.15)
Um eine frühestmögliche Belegung durch Flüchtlinge zu ermöglichen, ist vorgesehen, den
entsprechenden Umbau schon vor dem Kauf durchzuführen. Dieser Umbau sollte durch
die Gebausie durchgeführt werden und die Kostenerstattung dann über eine
entsprechende Erhöhung des Kaufpreises erfolgen.
Eine steuerrechtliche Prüfung hat nun ergeben, dass diese Vorgehensweise als verdeckte
Gewinnausschüttung bzw. verdeckte Einlage zu einer erhöhten Steuerzahlung führen
könnte.
Um dieses steuerliche Risiko zu vermeiden, soll der Umbau nun durch das städtische
Gebäudemanagement im Namen und auf Rechnung der Stadt Brühl erfolgen.
Die Kosten können als Herstellungsaufwand nach dem Kauf der Immobilie aktiviert
werden.
Drucksache 521/2015
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