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Vorlage (Haushalt 2016 -Erste verwaltungsseitige Fortschreibung- )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
219 kB
Datum
30.11.2015
Erstellt
24.11.15, 15:32
Aktualisiert
24.11.15, 15:32
Vorlage (Haushalt 2016
-Erste verwaltungsseitige Fortschreibung-
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 Jülich 20 20 00/16 06.11.2015 508/2015 Betreff Beratung Haushaltsentwurf 2016 hier: 1. erste verwaltungsseitige Fortschreibung 2. Beantwortung von offenen Fragen Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Radermacher Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Als Anlage 1 und 3 ist eine 1. verwaltungsseitige Fortschreibung zum Entwurf des Haushalts 2016 beigefügt. Zu den noch offenen Fragen wird wie folgt Stellung genommen: Zu S.119 ff.Abstimmblatt zu TEP 1108: hier SK 543116 Öffentliche Bekanntmachungen Zur Abstimmung stand der Wegfall von Stellenausschreibungen in der lokalen Presse. Es wird um eine Auswertung anhand der eingegangen Bewerbungen gebeten. Eine Prüfung hat ergeben, dass eine Auswertung nicht möglich ist, da sich aus den Bewerbungen nicht erkennen lässt, wo der Bewerber von der Stellenausschreibung erfahren hat. Die Verwaltung schlägt vor, künftig je nach Berufsgruppe zu entscheiden, wo eine Ausschreibung in der lokalen Presse sinnvoll ist. Drucksache 508/2015 Seite - 2 – Zu S. 133 Erläuterungen zu Sachkonto 542900 Sonst. Inanspruchn. Rechte u. Dienste Was verbirgt sich hinter den Kosten der 55.000 € für die neue Software Jugendamt? Mit dieser Software werden die Bereiche Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) und Unterhaltsvorschuss (UVG) abgedeckt. Die Kosten für die Einrichtung der Software setzen sich im Einzelnen aus folgenden Positionen (netto) zusammen: Anpassung der Fachbereichsmodule, Abstimmung (Abbildung der Organisationsstruktur, Berechtigungssteuerung, Vertretungsregelungen, Haushaltsstellen, Kontierungen, fachbereichsspezifische Abstimmungen) 20.900 € Workshop, Vor-Ort-Schulungen (9 Tage für die beiden Fachbereiche, 2 Tage für die Administration), Testanwendung 14.300 € Umsetzung Korrespondenz (Einbindung weiterer Brühl-spezifischer Vorlagen) 5.500 € Wartung für 1 Jahr (1,9 % Software-Pflege/Monat auf Lizenzlistenpreis) 5.400 € Gesamt 19% Mwst. 46.100 € 8.759 € 54.859 € Hinzu kommen einmalige Lizenzkosten von 22.000 € (veranschlagt unter Ktgr. 78 (SK 012100)). Diese umfassen den Brutto-Preis von 15 Named-UserSoftwarelizenzen inkl. 25 % Rabatt. Für die Folgejahre fällt eine jährliche Lizenzpflege in Höhe von 5.400 € und für das Hosting bei der KDVZ 4.500 € (Jahresrechnung KDVZ) an. Zu S. 155 Erläuterung zu Sachkonto 441100 Mieten und Pachten Wie sieht die konkrete Planung für den Ausbau der Bewirtschaftungszeiten und der damit verbundene Ertragserhöhung aus? Die Kostenpflichtigen Zeiten sollen von aktuell Mo.-Fr. 8.00 – 18.00 Uhr und Sa. 8.00 – 14.00 Uhr auf Mo.-Fr. 7.00 – 21.00 Uhr und Sa. 7.00-21.00 Uhr und auf dem Belvedere Mo.-Fr. 7.00 – 21.00 Uhr und Sa. 7.00 – 23.00 Uhr ausgeweitet werden. Zudem ist eine Erhöhung der Parkgebühren für 12 min: von 0,10 € auf 0,30 € (Janshof unverändert 0,30 €) 1 Std.: von 0,50 € auf 1,00 € (Janshof unverändert 1,50 €) vorgesehen. Drucksache 508/2015 Seite - 3 – Daraus ergeben sich kalkulierte Mehrerträge ab 2017 in Höhe von jährlich 60.000 €. Zu S. 192ff. Kennzahlen zu TEP 2101: Kann bezüglich des hohen Stromverbrauches, welcher durch Beschattung der Bäume in der Astrid-Lindgren-Schule verursacht wird, eine Ausdünnung vorgenommen werden? Der SSB wurde beauftragt hier einen Rückschnitt vorzunehmen. Besteht die Möglichkeit in der Astrid-Lindgren-Schule aufgrund der umfangreichen Beheizung durch eine ungedämmte Vorhangfassade und in der Melanchthon-Schule aufgrund der ernergieaufwendigen Heizungsanlage und der großen ungedämmte Gebäudeaußenfläche im Rahmen des Investitionsförderungsgesetzt tätig zu werden? Aktuell ist die konkrete Umsetzung der Maßnahmen durch das KInvFöG NRW noch in der Prüfung. Es ist aber Intention die energetischen Missstände zu beheben und dafür soweit möglich Mittel des KInvFöG NRW zu verwenden. Bei der Auswahl der Maßnahmen spielt auch der European Energie Award (EEA) eine entscheidende Rolle. Ein Großteil der städtischen Gebäudes wurde/wird energetisch untersucht. Im Ergebnis werden daraus Maßnahmen abgeleitet und hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit/Amortisationszeit bewertet. Wenn es dann Sinn macht, werden die Maßnahmen zur Umsetzung vorgesehen und wenn es passt auch über das KInvFöG NRW finanziert. Zu S. 440: Hochbaumaßnahme GM 26304 Sanierung WC-Anlage Pestalozzi-Schule Besteht hier die Möglichkeit zur Finanzierung über das KInvFöG NRW? Gem. § 8 Abs. 2 Ziffer 1 KInvFöG NRW i.V. m. § 3 KInfFG ist für die Abwicklung über das KInvFöG NRW maßgeblich, dass es sich hier um eine energetische Maßnahme handelt, somit ist die o.g. Maßnahme nicht förderungsfähig. Anlage(n): (1) Erste verwaltungsseitige Fortschreibung konsumtiv (2) Anlage zur Fortschreibung Personalkosten aufgrund geä. Anforderungen (3) Erste verwaltungsseitige Fortschreibung investiv