Daten
Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
24.11.15, 15:32
Aktualisiert
24.11.15, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
25/KInvFöG
16.11.2015
526/2015
Betreff
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG)
hier: Maßnahmenliste/Mittelverwendung und üpl. Mittelbereitstellung in 2015
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle 521103/ diverse (s. Anlage 2)Gewerbesteuernachzahlung-
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Abt. 20/1
Freytag
Schiffer
Hilger
Radermacher Obladen
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt
1. die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsgesetz NRW (KInvFöG NRW) zum Teil
für die in der Anlage 1 aufgeführten energetischen Maßnahmen zu verwenden
2. für die in der Anlage 2 gekennzeichneten Maßnahmen Mittel überplanmäßig
bereitzustellen
Deckung: Mehreinnahme bei KKK 61010000/401301 Gewerbesteuer Vorjahre
Erläuterungen:
Zu 1.:
Der Bund hat im Herbst 2015 3,5 Mrd. € zur Stärkung der Investitionstätigkeit
finanzschwacher Kommunen zur Verfügung gestellt. Davon entfallen rund 1,126 Mrd. €
auf das Land Nordrhein-Westfalen.
Mit Bewilligungsbescheid vom 08.10.2015 stellt die Bezirksregierung der Stadt Brühl
1.381.831, 41 € zur Verfügung.
Die Mittel können u. a. für die energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen
und energetische Sanierungen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur durchgeführt
werden. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2018 vollständig schlussgerechnet sein.
Drucksache 526/2015
Seite - 2 –
Seitens der Verwaltung wurde für 2016 ein Maßnahmenkatalog zusammengestellt, der
sich ausschließlich aus energetischen Hochbaumaßnahmen zusammensetzt.
Die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen wurden aus den
- bereits bestehenden Rückstellungen (lfd. Nrn. 1 - 4, Maßnahmen, deren Notwendigkeit
schon länger bekannt ist),
- neuen Rückstellungen (Maßnahmen, die für spätere Jahre vorgesehen waren –lfd. Nrn. 5
und 6; Maßnahmen, die sich aus den bisherigen EEA-Ergebnissen ergeben –lfd. Nrn. 7 13)
-und Maßnahmen, die für 2016 im Haushalt angemeldet waren, zusammengestellt.
Es wird vorgeschlagen, die noch nicht verplanten Fördermittel vorzugsweise im Jahr 2018
für Maßnahmen aus dem European Energy Award –Projekt (EEA) zu verwenden
Zu 2.:
Die in der Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen sollten aus energetischen Gründen
schnellstmöglich ausgeführt werden. Für die Auswahl der Maßnahmen wurde auch auf
das EEA-Projekt (European Energy Award) zurückgegriffen.
Im Rahmen des EEA ist beabsichtigt, 24 Objekte energetisch zu untersuchen und daraus
energetisch und wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln. Bisher
liegen die Ergebnisse von 9 Objekten vor.
Die aus dem EEA-Projekt heraus empfohlenen und ausgewählten Maßnahmen, wurden
so ausgewählt, dass diese sich kurzfristig (bis zu 10 Jahre) oder mittelfristig (zwischen 10
und 20 Jahre) amortisieren.
Da die Maßnahmen nicht mehr in 2015 angegangen werden können, ist vorgesehen,
diese in die Rückstellungsliste zu übernehmen. Dazu ist eine Verbuchung „Aufwand gegen
Rückstellung“ notwendig. Um diese Buchung zu ermöglichen, ist eine üpl. Bereitstellung
der Mittel notwendig.
Anlage(n):
(1) Anlage 1 - Maßnahmenliste
(2) Anlage 2 - üpl für Rückstellungen