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Vorlage (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) hier: Maßnahmenliste/Mittelverwendung und üpl. Mittelbereitstellung in 2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
24.11.15, 15:32
Aktualisiert
24.11.15, 15:32
Vorlage (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG)
hier: Maßnahmenliste/Mittelverwendung und üpl. Mittelbereitstellung in 2015) Vorlage (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG)
hier: Maßnahmenliste/Mittelverwendung und üpl. Mittelbereitstellung in 2015)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger 25/KInvFöG 16.11.2015 526/2015 Betreff Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) hier: Maßnahmenliste/Mittelverwendung und üpl. Mittelbereitstellung in 2015 Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle 521103/ diverse (s. Anlage 2)Gewerbesteuernachzahlung- BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Abt. 20/1 Freytag Schiffer Hilger Radermacher Obladen Beschlussentwurf: Der Rat beschließt 1. die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsgesetz NRW (KInvFöG NRW) zum Teil für die in der Anlage 1 aufgeführten energetischen Maßnahmen zu verwenden 2. für die in der Anlage 2 gekennzeichneten Maßnahmen Mittel überplanmäßig bereitzustellen Deckung: Mehreinnahme bei KKK 61010000/401301 Gewerbesteuer Vorjahre Erläuterungen: Zu 1.: Der Bund hat im Herbst 2015 3,5 Mrd. € zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zur Verfügung gestellt. Davon entfallen rund 1,126 Mrd. € auf das Land Nordrhein-Westfalen. Mit Bewilligungsbescheid vom 08.10.2015 stellt die Bezirksregierung der Stadt Brühl 1.381.831, 41 € zur Verfügung. Die Mittel können u. a. für die energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen und energetische Sanierungen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur durchgeführt werden. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2018 vollständig schlussgerechnet sein. Drucksache 526/2015 Seite - 2 – Seitens der Verwaltung wurde für 2016 ein Maßnahmenkatalog zusammengestellt, der sich ausschließlich aus energetischen Hochbaumaßnahmen zusammensetzt. Die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen wurden aus den - bereits bestehenden Rückstellungen (lfd. Nrn. 1 - 4, Maßnahmen, deren Notwendigkeit schon länger bekannt ist), - neuen Rückstellungen (Maßnahmen, die für spätere Jahre vorgesehen waren –lfd. Nrn. 5 und 6; Maßnahmen, die sich aus den bisherigen EEA-Ergebnissen ergeben –lfd. Nrn. 7 13) -und Maßnahmen, die für 2016 im Haushalt angemeldet waren, zusammengestellt. Es wird vorgeschlagen, die noch nicht verplanten Fördermittel vorzugsweise im Jahr 2018 für Maßnahmen aus dem European Energy Award –Projekt (EEA) zu verwenden Zu 2.: Die in der Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen sollten aus energetischen Gründen schnellstmöglich ausgeführt werden. Für die Auswahl der Maßnahmen wurde auch auf das EEA-Projekt (European Energy Award) zurückgegriffen. Im Rahmen des EEA ist beabsichtigt, 24 Objekte energetisch zu untersuchen und daraus energetisch und wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln. Bisher liegen die Ergebnisse von 9 Objekten vor. Die aus dem EEA-Projekt heraus empfohlenen und ausgewählten Maßnahmen, wurden so ausgewählt, dass diese sich kurzfristig (bis zu 10 Jahre) oder mittelfristig (zwischen 10 und 20 Jahre) amortisieren. Da die Maßnahmen nicht mehr in 2015 angegangen werden können, ist vorgesehen, diese in die Rückstellungsliste zu übernehmen. Dazu ist eine Verbuchung „Aufwand gegen Rückstellung“ notwendig. Um diese Buchung zu ermöglichen, ist eine üpl. Bereitstellung der Mittel notwendig. Anlage(n): (1) Anlage 1 - Maßnahmenliste (2) Anlage 2 - üpl für Rückstellungen