Daten
Kommune
Kerpen
Größe
101 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
25.08.17, 13:16
Aktualisiert
25.08.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 15.2 / Stadtentwässerung
Bearbeiter/in: Franz Claßen
TOP
Drs.-Nr.: 398.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Bau- und Feuerschutzausschuss
07.09.2017
Stadtrat
26.09.2017
X
18.07.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Abwasserbeseitigungskonzept der Kolpingstadt Kerpen von 2016 bis 2021
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Auf Empfehlung des Bau- und Feuerschutzausschusses beschließt der Rat der Kolpingstadt
Kerpen das Abwasserbeseitigungskonzept 2016 – 2021 und beauftragt die Verwaltung , dieses
nach Herstellung des Benehmens mit dem Erftverband, der Bezirksregierung vorzulegen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter/in
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Weiermann
Giesen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Nimtz
Begründung:
Gemäß § 18a WHG (Wasserhaushaltsgesetz) ist die Kommune im Stadtgebiet
abwasserbeseitigungspflichtig. In § 47 LWG NW (Landeswassergesetz Nordrhein Westfalen) wird
unter anderem die Verpflichtung der Kommune festgelegt, die zur ordnungsgemäßen
Abwasserbeseitigung notwendigen Maßnahmen in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu
erweitern und/oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend anzupassen und
ein Abwasserbeseitigungskonzept der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept wird der Bezirksregierung Köln eine Übersicht über den
Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten
Kosten der zum ordnungsgemäßen Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage erforderlichen
Maßnahmen im Stadtgebiet der Stadt Kerpen anzeigt. Es bedarf des Benehmens des
Erftverbandes.
Solange die Bezirksregierung Köln als obere Wasserbehörde keine Beanstandungen ausspricht,
kann die Stadt Kerpen davon ausgehen, dass die Realisierung des Konzeptes in dem
vorgesehenen Zeitrahmen eine ordnungsgemäße Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht
darstellt.
Das Abwasserbeseitigungskonzept muss mindestens enthalten:
-
Die Erfassung der Abwassereinleitungen und Übergabestellen
Angaben zur Abwasserbehandlung
Angaben zur Entwässerung
Darstellung von Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen
Angaben über die noch notwendigen Baumaßnahmen
Grundsätzliche Aussagen über die nicht an die öffentliche Abwasseranlage
angeschlossene Grundstücke
Aussagen wie in zukünftigen Gebieten die Niederschlagswasserbehandlung vorgesehen ist
Die Befugnis der Bezirksregierung Köln in einzelnen Fällen Ergänzungen zu fordern, wenn und
soweit dies zur Überprüfung des Konzeptes erforderlich ist, bleibt unberührt.
Die Überprüfung erstreckt sich darauf,
ob die noch notwendigen Maßnahmen vollständig aufgeführt sind und
ob ihre Durchführung in angemessenen Zeiträumen vorgesehen ist.
Die jetzige Aufstellung der notwendigen Maßnahmen entspricht den Erfordernissen nach
derzeitigem Kenntnisstand.
Momentan wird im Stadtgebiet die Zweitbefahrung des Kanalnetzes durchgeführt. Sollten damit
verbunden neuere Kenntnisse die jetzigen Prioritäten verändern oder neue Maßnahmen zugefügt
werden müssen, muss dies der Bezirksregierung Köln angezeigt werden.
Ein weiterer Bereich kann zu einer Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes führen, weil
wichtige Grundlagen im Rahmen der Gewässerbetrachtung, hier Belastbarkeit des Gewässers
durch Einleitungen aus dem kommunalen Bereich eventuell bisher noch nicht festgelegt wurden.
Grundsätzlich ist das Abwasserbeseitigungskonzept konform mit den Investitionsabsichten der
Stadt Kerpen sowohl im Kanal- als auch im Straßenprogramm. Die Reihenfolge der Maßnahmen
ist weitgehendst im technischen Zusammenhang zu sehen (z.B. Abhängigkeit durch Vorflut
Kanal), Verschiebungen können insofern die zeitliche Abfolge der Durchführung anderer
Maßnahmen beeinflussen. Grundsätzlich müssen in solchen Fällen andere Maßnahmen, die keine
Abhängigkeiten nach sich ziehen, evtl. vorgezogen werden, um das Sanierungsvorhaben der
Gesamtkanalisation nicht zu gefährden.
Bisher sind zwischen 1989 und 2015 33.410 m Kanal erneuert oder saniert worden. Im Rahmen
der Erneuerung/Sanierung wurden darüber hinaus 23.968 m nicht mehr erforderliche Kanallänge
Beschlussvorlage 398.17
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außer Betrieb genommen. Im gleichen Betrachtungszeitraum wurden 67.103 m Kanal für neue
Erschließungsgebiete erstmalig erstellt.
In der Anlage ist das Abwasserbeseitigungskonzept in Auszügen beigefügt.
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