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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept der Kolpingstadt Kerpen von 2016 bis 2021)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
101 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
25.08.17, 13:16
Aktualisiert
25.08.17, 13:16
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept der Kolpingstadt Kerpen von 2016 bis 2021) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept der Kolpingstadt Kerpen von 2016 bis 2021) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept der Kolpingstadt Kerpen von 2016 bis 2021)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 15.2 / Stadtentwässerung Bearbeiter/in: Franz Claßen TOP Drs.-Nr.: 398.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Bau- und Feuerschutzausschuss 07.09.2017 Stadtrat 26.09.2017 X 18.07.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Abwasserbeseitigungskonzept der Kolpingstadt Kerpen von 2016 bis 2021 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Auf Empfehlung des Bau- und Feuerschutzausschusses beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen das Abwasserbeseitigungskonzept 2016 – 2021 und beauftragt die Verwaltung , dieses nach Herstellung des Benehmens mit dem Erftverband, der Bezirksregierung vorzulegen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter/in Amtsleiter Zuständiger Dezernent Weiermann Giesen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Nimtz Begründung: Gemäß § 18a WHG (Wasserhaushaltsgesetz) ist die Kommune im Stadtgebiet abwasserbeseitigungspflichtig. In § 47 LWG NW (Landeswassergesetz Nordrhein Westfalen) wird unter anderem die Verpflichtung der Kommune festgelegt, die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Maßnahmen in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern und/oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend anzupassen und ein Abwasserbeseitigungskonzept der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept wird der Bezirksregierung Köln eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zum ordnungsgemäßen Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage erforderlichen Maßnahmen im Stadtgebiet der Stadt Kerpen anzeigt. Es bedarf des Benehmens des Erftverbandes. Solange die Bezirksregierung Köln als obere Wasserbehörde keine Beanstandungen ausspricht, kann die Stadt Kerpen davon ausgehen, dass die Realisierung des Konzeptes in dem vorgesehenen Zeitrahmen eine ordnungsgemäße Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht darstellt. Das Abwasserbeseitigungskonzept muss mindestens enthalten: - Die Erfassung der Abwassereinleitungen und Übergabestellen Angaben zur Abwasserbehandlung Angaben zur Entwässerung Darstellung von Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen Angaben über die noch notwendigen Baumaßnahmen Grundsätzliche Aussagen über die nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossene Grundstücke Aussagen wie in zukünftigen Gebieten die Niederschlagswasserbehandlung vorgesehen ist Die Befugnis der Bezirksregierung Köln in einzelnen Fällen Ergänzungen zu fordern, wenn und soweit dies zur Überprüfung des Konzeptes erforderlich ist, bleibt unberührt. Die Überprüfung erstreckt sich darauf, ob die noch notwendigen Maßnahmen vollständig aufgeführt sind und ob ihre Durchführung in angemessenen Zeiträumen vorgesehen ist. Die jetzige Aufstellung der notwendigen Maßnahmen entspricht den Erfordernissen nach derzeitigem Kenntnisstand. Momentan wird im Stadtgebiet die Zweitbefahrung des Kanalnetzes durchgeführt. Sollten damit verbunden neuere Kenntnisse die jetzigen Prioritäten verändern oder neue Maßnahmen zugefügt werden müssen, muss dies der Bezirksregierung Köln angezeigt werden. Ein weiterer Bereich kann zu einer Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes führen, weil wichtige Grundlagen im Rahmen der Gewässerbetrachtung, hier Belastbarkeit des Gewässers durch Einleitungen aus dem kommunalen Bereich eventuell bisher noch nicht festgelegt wurden. Grundsätzlich ist das Abwasserbeseitigungskonzept konform mit den Investitionsabsichten der Stadt Kerpen sowohl im Kanal- als auch im Straßenprogramm. Die Reihenfolge der Maßnahmen ist weitgehendst im technischen Zusammenhang zu sehen (z.B. Abhängigkeit durch Vorflut Kanal), Verschiebungen können insofern die zeitliche Abfolge der Durchführung anderer Maßnahmen beeinflussen. Grundsätzlich müssen in solchen Fällen andere Maßnahmen, die keine Abhängigkeiten nach sich ziehen, evtl. vorgezogen werden, um das Sanierungsvorhaben der Gesamtkanalisation nicht zu gefährden. Bisher sind zwischen 1989 und 2015 33.410 m Kanal erneuert oder saniert worden. Im Rahmen der Erneuerung/Sanierung wurden darüber hinaus 23.968 m nicht mehr erforderliche Kanallänge Beschlussvorlage 398.17 Seite 2 außer Betrieb genommen. Im gleichen Betrachtungszeitraum wurden 67.103 m Kanal für neue Erschließungsgebiete erstmalig erstellt. In der Anlage ist das Abwasserbeseitigungskonzept in Auszügen beigefügt. Beschlussvorlage 398.17 Seite 3