Daten
Kommune
Kerpen
Größe
170 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
30.06.17, 11:41
Aktualisiert
30.06.17, 11:41
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und
Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen,
Bäder
Bearbeiter/in: Herr Floryszak
TOP
Drs.-Nr.: 361.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
30.06.2017
Bemerkungen
04.07.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Barrierefreie Nutzung des Freibades Türnich
hier: Erreichbarkeit des Schwimmbeckens mittels Einstiegserleichterung
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Beschaffung einer Einstiegshilfe für behinderte Menschen im Freibad
Türnich im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2018 zu erörtern.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Floryszak
Pütgens
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit hat in seiner Sitzung am 06.06.2017 in dieser Angelegenheit
beraten. Auslöser war der einstimmige Beschluss des Behindertenbeirates in seiner Sitzung am
23.03.2017, wonach eine portable Einstiegshilfe für behinderte Menschen im Freibad Türnich
beschafft werden soll (s. DRS.Nr. 271/17). Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hatte diesen
Beschluss mit Antragstellung vom 15.05.2017 aufgegriffen.
Die vom Behindertenbeirat favorisierte portable Einstiegshilfe kann grundsätzlich flexibel an jeder
frei zugänglichen Stelle am Pool eingesetzt werden. Sie wird an den Rand des Pools gerollt, die
Räder werden fixiert und die Stabilisatoren werden gesetzt. Hier eine nähere Erläuterung:
Diese Variante stellt grundsätzlich eine sehr praktikable Lösung dar, da die Einstiegshilfe bei
Bedarf am Becken platziert wird und während der Schließzeiten im Lagerraum verwahrt werden
kann. Somit ist eine langjährige Nutzung garantiert.
Für diese Variante sind zusätzlich noch weiter bauliche Maßnahmen im Freibad Türnich
erforderlich. In der Vergangenheit wurde um die Becken ein sogenanntes Durchschreitebecken
verbaut. Dies war vor über 60 Jahren so üblich und verhindert, dass Gras/Schmutz in das
Schwimmerbecken gelangt.
Das Durchschreitebecken ähnelt einem 20 cm tief liegenden Gang um das Becken. Daher müsste
an den Stellen, an denen die portable Einstiegshilfe eingesetzt werden soll, eine Erhöhung/
Brücke mit einer entsprechenden Hitzebeschichtung angebracht werden. Inwieweit dies möglich
ist und mit welchen zusätzlichen Kosten dies verbunden ist, müsste noch geprüft werden.
Es sind insofern vor der Anschaffung noch Vorlauf-/ Bearbeitungszeiten erforderlich. Da die
Abteilung Hochbau derzeit mit etlichen anderen Baumaßnahmen gebunden ist, kann eine
abschließende Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Beschlussvorlage 361.17
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Die Beschaffung und Installation dieser Variante ist mit Kosten von ca. 20.000 € verbunden.
Andere, kostengünstigere Lösungen, wurden dem Behindertenbeirat vorgestellt, von diesem aber
aus Praktikabilitätsgründen verworfen.
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen hat der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur in
seiner Sitzung am 06.06.2017 die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob für die beschriebene
Maßnahme Fördermittel bei Dritten beantragt werden können. Die Förderkulisse soll in der Sitzung
des Stadtrates am 04.07.2017 erörtert werden.
Es wurden verschiedene öffentliche und private Fördermöglichkeiten geprüft (u.a. LVR,
Stiftungen). Eine Förderung eines solchen Projektes scheitert jedoch im Allgemeinen daran, dass
Kommunen als öffentliche Auftraggeber nicht antragsberechtigt sind. Es steht jedoch noch die
abschließende Antwort eines weiteren potentiellen Fördergebers aus.
Da die Saison bereits eröffnet ist und derzeit sehr viele Gäste das Freibad Türnich nutzen, sollte
die Umsetzung der Maßnahmen vor Beginn der Freibadsaison 2018 erfolgen. Denn für die
Installationsarbeiten wäre eine Sperrung bzw. eine Teilsperrung des Freibades (für 2-3 Tage)
erforderlich. Zudem müsste die entsprechende Beschaffung ausgeschrieben werden. Insofern
könnte diese Thematik im Rahmen der Vorberatungen für den Haushalt 2018 erörtert werden.
Beschlussvorlage 361.17
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