Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Verkehrssituation Schützenstraße Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.02.2015, Top 10.1)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
151 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
11.08.15, 18:30
Aktualisiert
11.08.15, 18:30

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Stoiber 61 16-60 15.07.2015 290/2015 Betreff Verkehrssituation Schützenstraße Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.02.2015, Top 10.1 Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST: 521105 / 12070000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Abt. 20/1r Abt. 32/2 Freytag Schiffer Schaaf Obladen Von Dewitz Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt: 1. Die Schützenstraße entsprechend der gutachterlichen Empfehlung in den Tempo 10-Bereich der Kölnstraße und Burgstraße zu integrieren und Parksuchverkehre mittels Beschränkungen auf der Basis eines Parkraumkonzeptes zu reduzieren. Im Bereich der Hausnummern 3 bis 9 wird durch die Nutzung von Grundstückszufahrten und den Verzicht auf 1 bis 2 Straßenrandparkplätzen eine weitere Ausweichstelle geschaffen. 2. Die Herstellung einer Elternhaltestelle, nutzbar zwischen 7.00 und 14.00Uhr, in der Straße An der Synagoge, wozu auf die vor dem Schulgebäude im Parkstreifen vorhandenen 5 Stellplätze zurückgegriffen wird. Erläuterungen: Seit der ursprünglichen Antragstellung –Dr. Clemens Heusch und Mitunterzeichner- im Mai 2011 wurde die Verkehrssituation in der Schützenstraße wiederholt im Ausschuss beraten, woraufhin die nachstehend im Überblick zusammengefasste Beschlussfassung erfolgte:  21.06.2011 Eine Entscheidung wird in die folgende Sitzung, am 20.09.2011, vertagt. Der Ausschuss wünscht eine modifizierte Vorlage, die nach einer gemeinsamen Ortsbesichtigung erstellt werden soll. Drucksache 290/2015 Seite - 2 –  20.09.2011 Über die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit, im Teilstück der Schützenstraße zwischen Wallstraße und Kölnstraße, wird in einer späteren Sitzung entschieden. Die angeordnete Höchstgeschwindigkeit wird als Piktogramm in Höhe von Haus-Nr. 28 auf die Fahrbahn markiert. In Höhe der Häuser Nr. 23 und Nr. 25 werden zusätzliche Markierungen auf die Fahrbahn gebracht, um den KfzVerkehr auf den vorhandenen Spielplatz hinzuweisen. Für aus Richtung Kölnstraße kommende Radfahrer wird vor dem Spielplatz ein Verkehrszeichen 136 (Achtung Kinder) angebracht. Am Spielplatzausgang wird sichtbehinderndes Strauchwerk entfernt, ein Sperrgeländer aufgesetzt und die Zaunanlage erweitert, so dass das unachtsame Betreten der öffentlichen Straße unterbunden wird.  08.11.2011 Höchstgeschwindigkeit von 30km/h für die Schützenstraße zwischen An der Synagoge und Kölnstraße. Mit Schreiben vom 15.10.2014 richtete die SPD-Fraktion einen Antrag an den Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und Mobilität worin gefordert wurde die Höchstgeschwindigkeit von 30km/h auf 10km/h zu begrenzen und den unterbrochenen Fahrradstreifen auf die gesamte Straße zu erweitern. Weiterhin soll geprüft werden, ob vor Haus Nr. 24 eine bauliche Verengung der Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gestaltet werden kann. In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, am 18.11.2014, wurde auf die Vorlage 375/2014 hin beschlossen,  die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 10km/h zu vertagen,  die Erweiterung des derzeit unterbrochenen Fahrradstreifens auf gesamte Länge abzulehnen,  die Einrichtung einer baulichen Verengung in Höhe vor Haus Nr. 24 abzulehnen. In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, am 03.02.2015, gab Herr Beigeordneter Schiffer folgenden mündlichen Bericht:  In einem internen Abstimmungsgespräch wurden zwei Maßnahmen erwogen. Zum einen soll die Schützenstraße als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Man habe entsprechenden Ost-West Radverkehr in Richtung Bahnhof, die man hier bündeln und von der Heinrich-Esser-Straße verlagern könne. Eine weitere Idee sei die Umdrehung der Einbahnrichtung in der Schützenstraße. Dies soll jedoch auf seine Auswirkungen gutachterlich untersucht werden. Darüber hinaus werde im Bereich des Kinderspielplatzes eine Aufpflasterung oder die Aufbringung von sogenannten „Kölner Tellern“ intern diskutiert. Diese erzeugen jedoch Lärm und seien in der Bauunterhaltung kostenintensiv. Zwischenzeitlich wurden von den Anwohnern der Schützenstraße, mit Schreiben vom 13.06.2015, noch weitere Empfehlungen eingebracht. Über diese wird auf Basis der StVO bzw. der entsprechenden Verwaltungsvorschriften zur StVO inhaltlich durch die Straßenverkehrsbehörde entschieden.  Kurzparkzone für die Kölntorpassage  Klärung der Vorfahrtsituation Kölnstraße / Schützenstraße Drucksache 290/2015 Seite - 3 –  Absolutes Halteverbot Kölnstraße (vor der Deutschen Bank)  Lärmschutz durch Ausschluss (Durchfahrtverbot) motorisierter Zweiradverkehre Von der Verwaltung wurde, im Februar 2015, eine Verkehrsuntersuchung zur nördlichen Innenstadt beauftragt, wobei insbesondere auch die Verkehrssituation in der Schützenstraße einer gutachterlichen Überprüfung unterzogen wurde. Die Ergebnisse hat das Ing.-Büro Runge in der Sitzung am 02.06.2015 wie folgt vorgetragen: Verkehrssituationsanalyse Schützenstraße Ziel der Untersuchungen und des erarbeiteten Verkehrskonzeptes ist eine Erhöhung der Verträglichkeit zwischen Kfz-Verkehr und anliegenden Nutzungen und die Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs bei hoher Verkehrssicherheit. Bei der Schützenstraße im Abschnitt zwischen den Knotenpunkten mit der Straße „An der Synagoge“ und der Kölnstraße handelt es sich um eine Straße mit überwiegender Wohnnutzung in der nördlichen Innenstadt. Etwa in Straßenmitte befindet sich auf der Nordseite ein Spielplatz. Zwischen der überwiegend geschlossenen zwei– bis dreigeschossigen Bebauung weist die Schützenstraße eine Straßenraumbreite von nur rund 8,50 Metern auf. Die Fahrbahn der Schützenstraße wird im Ein-Richtungsverkehr in Fahrtrichtung Kölnstraße befahren. Die Fahrbahn besitzt eine Breite von ca. 5 Metern, wobei am südlichen Bordstein in Längsaufstellung geparkt werden kann. Entlang der Fahrbahn ist Raum für rund 19 parkende Pkws. Für das Parken gilt eine Bewohnerbevorrechtigung. Zugelassen ist aber auch das Kurzzeitparken bis zu einer Parkdauer von 1 Stunde mit der Parkscheibe. Die Gehwege in der Schützenstraße besitzen im Regelfall eine Breite von ca. 1,50m bis 1,80m; stellenweise unterschreiten sie aber auch 1m, so dass Fußgänger nicht nebeneinander gehen oder sich begegnen können. Besonders in Bezug auf die Schulwegsicherheit zur St.-Franziskus- Grundschule ist dies kritisch zu bewerten. Fahrradfahrer benutzen die Fahrbahn im Mischverkehr. Die Schützenstraße ist für Radfahrer in beide Richtungen befahrbar. Der Gegenverkehr durch Radfahrer wird den Autofahrern durch eine stellenweise Fahrbahnmarkierung angezeigt. Im Begegnungsfall zwischen einem Pkw und einem Fahrradfahrer reicht der erforderliche Fahrbahnraum nicht aus. Neben den parkenden Pkw steht nur eine Rest-Fahrbahnbreite von rund 3m zur Verfügung. Für die verkehrssichere Begegnung wäre eine lichte Breite von mindestens 3,80m erforderlich. Da nur im Bereich des anliegenden Spielplatzes durch einen Halteverbotsbereich eine Ausweichmöglichkeit besteht, werden Radfahrer entweder zum Ausweichen über den nördlichen Gehweg oder zum Abstieg vom Rad gezwungen. Die Kfz-Verkehrsmenge in der Schützenstraße beträgt rund 1.300 Kfz/Tag. Zusätzlich wird die Straße von etwa 250 Radfahrern/Tag befahren. Die Schützenstraße hat eine im Vergleich zu den benachbarten Straßen eher geringe Verkehrsbelastung. Wallstraße, Mühlenstraße, An der Synagoge und Kölnstraße sind deutlich stärker befahren. In der morgendlichen Spitzenstunde von 7:30 bis 8:30 Uhr befahren 105 Kfz die Schützenstraße. Augenscheinlich besitzt die Schützenstraße einen hohen Anteil an Fremdverkehr. Aus dem Anwohnerverkehr ließe sich ein maximales Verkehrsaufkommen von etwa 200 KfzFahrten am Tag ableiten. Bei dem Fremdverkehr handelt es sich insbesondere um Parksuchverkehr, der einen gebührenfreien Parkstand anstrebt, bevor er nach Durchfahrt Drucksache 290/2015 Seite - 4 – der Schützenstraße den gebührenpflichtigen Parkplatz Belvedere anfährt. Nachmittags können etwa jeweils die Hälfte der parkenden Fahrzeuge als Anwohner und als Kurzzeitparker identifiziert werden. Weiterhin wird die Schützenstraße von direktem Zielverkehr der Parkplatzanlage Belvedere bzw. der Sparkasse befahren sowie insbesondere in der morgendlichen Spitzenstunde vom Bring-Verkehr der Eltern der St. Franziskus-Grundschule. Die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schützenstraße beträgt 30 km/h. Am 12.03.2015 wurden in den Vormittagsstunden Geschwindigkeitsmessungen durch unser Planungsbüro durchgeführt. Relevante Kenngröße ist dabei die V85-Geschwindigkeit, die von 85 % der ungehindert fahrenden Kfz nicht überschritten wird. Die V85 wurde mit 36 km/h festgestellt. Für den engen Straßenraum der Schützenstraße ist dieses Geschwindigkeitsniveau deutlich zu hoch. In Zusammenhang mit der fehlenden Breite für den Begegnungsfall Pkw/Rad besteht eine Konfliktsituation. Zu Unfällen ist es in den letzten Jahren dennoch nicht gekommen, da durch den linearen Straßenraum gute Sichtverhältnisse bestehen. Im Rahmen der Zustandsanalyse wird die Schützenstraße als Konfliktbereich definiert, wobei weniger die Höhe der Kfz-Verkehrsbelastungen zu bemängeln ist als die gefahrenen Geschwindigkeiten, die nicht mit dem schmalen Straßenraum und der Nutzung durch Fahrradfahrer und Fußgänger verträglich sind. Untersuchung von Lösungsvarianten und Handlungsempfehlungen -Umdrehung EinbahnrichtungIn einer ersten Variante wurden die Auswirkungen einer Umdrehung der Einbahnstraße untersucht. Im Belastungsbild zeigt sich nur eine geringe Verkehrsstärkenänderung in der Schützenstraße (Prognose 2025: 1300 statt 1400 Kfz/Tag), wenn die Verkehrsführung auf der Schützenstraße von der Kölnstraße zur Straße An der Synagoge erfolgt. Die Schützenstraße wird in dieser Verkehrsführungsvariante nunmehr für die Ausfahrt aus dem Bereich Kölnstraße / Belvedere in Richtung Konrad-Adenauer-Straße genutzt. Des Weiteren findet weiterhin Parksuchverkehr statt, der nunmehr nach erfolgloser Durchfahrt die Tiefgarage Kaufhof anfährt. Deutlich steigt die Belastung auf der Straße An der Synagoge um rund 10% auf 5.000 Kfz/Tag. Dabei handelt es sich unter anderem um den Elterntaxiverkehr der St.-Franziskus-Schule, die in dieser Variante nicht mehr über die Schützenstraße und die Kölnstraße aus der nördlichen Innenstadt ausfahren können, sondern im Bereich der Straße An der Synagoge oder im Knotenpunkt mit der Schützenstraße wenden müssen. Aufgrund der geringen Entlastungswirkung, insbesondere aber wegen der Zunahme von Wendefahrten in der kritischen Morgenspitzenstunde im Bereich der Grundschule wird von einer Umdrehung der Einbahnrichtung in der Schützenstraße abgeraten. -Einrichtung einer FahrradstraßeDie Schützenstraße ist bislang nicht Bestandteil einer Radwegeachse, wird dennoch von rund 250 Fahrradfahrern genutzt. Die verkehrsrechtliche Anordnung einer Fahrradstraße würde den allgemeinen Kfz-Verkehr von der Straßennutzung ausschließen. Der Anliegerverkehr kann zugelassen werden. Drucksache 290/2015 Seite - 5 – Entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) „kommen Fahrradstraßen nur dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist“. Unter den derzeitigen Bedingungen ist die Schützenstraße und ihre östliche Verlängerung, die Gartenstraße, keine Hauptachse für den Radverkehr. Dafür ist einerseits die Barriere der Stadtbahntrasse und zum andern die Verknüpfung zur Comesstraße Rheinstraße verantwortlich, Die Verkehrszählungsdaten belegen, dass die Radfahrer überwiegend die hoch belastete L 184 bevorzugen, weil diese auch die Direktverbindung zwischen den westlichen und östlichen Quartieren von Brühl bildet. Im Falle der Einrichtung einer Fahrradstraße und des damit verbundenen Ausschlusses des allgemeinen Verkehrs (Durchgangsverkehr) tritt eine deutliche Verkehrsverlagerung von der Schützenstraße auf die Straße „An der Synagoge“ sowie zur Kölnstraße auf, die dort zu einer deutlichen Belastungserhöhung führt. Unter dem Aspekt, dass auf diesen Straßen bereits zum Analysezeitpunkt unverträglich hohe Verkehrsbelastungen bestehen und auch die im vorherigen Punkt angesprochenen gefährlichen Wendevorgänge der Elterntaxis im Bereich der St.-Franziskus-Schule erforderlich würden, wird das Element der Fahrradstraße nicht zur Umsetzung empfohlen. -ParkraumkonzeptEin Großteil der Autofahrer, die die Schützenstraße befahren, ist auf der Suche nach einem gebührenfreien Kurzzeitparkplatz. Aufgrund der Parkscheibenregelung in der Schützenstraße besteht ein häufiger Parkplatzwechsel, so dass die Chance auf einen freien Parkstand bei 19 Plätzen relativ hoch ist. Eine wirkungsvolle Maßnahme zur Entlastung der Schützenstraße vom Parksuchverkehr wäre die Aufhebung der Parkscheibenregelung. Eine reine Bewohnerparkregelung würde sämtliche Fremdparker verlagern und somit auch den Parksuchverkehr nachhaltig reduzieren. Die Alternative eines gebührenpflichtigen Kurzzeitparkens (maximal 2 Stunden) würde ebenfalls den Anreiz zur Suche nach kostenfreiem Parkraum ausschließen. Parkraumsuchende würden eher direkt den gebührenpflichtigen Parkplatz Belvedere anfahren. Die Entlastungswirkung wäre jedoch geringer als bei einem ausschließlichen Bewohnerparken im Straßenraum. Die Veränderung der Parkregelung als Insellösung für die Schützenstraße wird jedoch nicht empfohlen, da der Parksuchverkehr auch sämtliche benachbarten Straßen in der nördlichen Innenstadt betrifft. So besteht die Verknüpfung Bewohnerparken und Kurzzeitparken neben der Schützenstraße auch in der Straße „An der Synagoge“, der Mühlenstraße, der Wallstraße, der Hermannstraße, der Kempishofstraße und in der Gartenstraße. In der Kentenichstraße sowie im Straßenzug Josefstraße - Hubertusstraße ist der Parkraum sogar unbewirtschaftet. Zur Entlastung der schmalen und überwiegend empfindlichen Straßen der nördlichen Innenstadt empfiehlt der Gutachter die Erarbeitung eines gebietsbezogenen Parkraumkonzeptes, das den Parksuchverkehr reduziert und auf den Parkplatz Belvedere und auf die Tiefgarage des Kaufhofes konzentriert. Die Verwaltung beabsichtigt die Erarbeitung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für den Innenstadtbereich als Auftrag extern zu vergeben, da die Bearbeitung in Eigenleistung nicht erbracht werden kann. Drucksache 290/2015 Seite - 6 – -GeschwindigkeitsreduzierungEin Grundproblem in der Schützenstraße ist das insgesamt zu hohe Geschwindigkeitsniveau (V85 = 36 km/h). Zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten bietet sich die Eingliederung in den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich der Kölnstraße an. Die Schützenstraße würde somit Bestandteil der „Tempo10-Zone“. Die Erfahrungen (Kölnstraße) zeigen, dass das Geschwindigkeitsniveau um rund 10 km/h auf 20 bis 25 km/h abgesenkt würde. Mit geringeren Geschwindigkeiten wäre auch die Verträglichkeit zwischen Kfz-Verkehr, Fahrrad– und Fußgängerverkehr höher. Auf geschwindigkeitsdämpfende Einbauten (z.B. Blumenkübel mit einer Fahrbahnverschwenkung) in der Schützenstraße sollte hingegen verzichtet werden, da diese auch die Sicht beeinflussen. Die Geradlinigkeit der Straße verleiht dieser eine gute Übersichtlichkeit. -AusweichstellenIm Bestand besteht in der Schützenstraße nur eine Ausweichstelle, in der sich Kfz und Fahrradfahrer begegnen können. Diese liegt im Bereich des Spielplatzzuganges, rund 70 Meter von der Straße An der Synagoge und 100 Meter von der Kölnstraße entfernt. Eine weitere längere Ausweichstelle kann im Bereich der Hausnummern 3 bis 9 durch die Nutzung von Grundstückszufahrten und den Verzicht auf 1 bis 2 Straßenrandparkplätze geschaffen werden. -Elternhaltestelle in der Straße An der SynagogeAus gut gemeinten Absichten vieler Eltern werden oftmals Sicherheitsrisiken, besonders für die Schulkinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Durch regelwidriges Anhalten, teilweise riskante Wendemanöver und hektisches Anfahren nach dem Abliefern der eigenen Kinder werden andere Kinder gefährdet. Eine im Auftrag des ADAC erstellte Studie (ADAC Leitfaden Hol- und Bringverkehr an Grundschulen) der Bergischen Universität Wuppertal belegt die Gefährdung durch Elterntaxis und beklagt gleichzeitig den negativen Nebeneffekt, dass die selbständige Mobilität von Schulkindern durch regelmäßige Hol- und Bringdienste immer mehr verloren geht. Um den festgestellten Problemen an der St.-Franziskus-Schule an der Straßen An der Synagoge entgegen zu wirken, empfiehlt der Gutachter die Einrichtung einer Elternhaltestelle. Dazu bietet sich der Parkstreifen mit 5 Längsparkständen vor dem Schulgebäude an. In der Zeit zwischen 7.00 und 14.00Uhr würden die Parkstände für die allgemeine Nutzung entfallen und für die Nutzung von Elterntaxis zur Verfügung gestellt. -Handlungsempfehlung / kurzfristigDie Schützenstraße soll in den „Tempo 10-Bereich“ von Köln– und Burgstraße integriert werden, um das Geschwindigkeitsniveau des Kfz-Verkehrs abzusenken und den Fahrrad– und Fußgängerverkehr sicherer zu gewährleisten. Drucksache 290/2015 Seite - 7 –