Daten
Kommune
Brühl
Größe
151 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
11.08.15, 18:30
Aktualisiert
11.08.15, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Stoiber
61 16-60
15.07.2015
290/2015
Betreff
Verkehrssituation Schützenstraße
Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.02.2015, Top 10.1
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST: 521105 / 12070000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Abt. 20/1r
Abt. 32/2
Freytag
Schiffer
Schaaf
Obladen
Von Dewitz
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt:
1. Die Schützenstraße entsprechend der gutachterlichen Empfehlung in den Tempo
10-Bereich der Kölnstraße und Burgstraße zu integrieren und Parksuchverkehre
mittels Beschränkungen auf der Basis eines Parkraumkonzeptes zu reduzieren. Im
Bereich der Hausnummern 3 bis 9 wird durch die Nutzung von
Grundstückszufahrten und den Verzicht auf 1 bis 2 Straßenrandparkplätzen eine
weitere Ausweichstelle geschaffen.
2. Die Herstellung einer Elternhaltestelle, nutzbar zwischen 7.00 und 14.00Uhr, in der
Straße An der Synagoge, wozu auf die vor dem Schulgebäude im Parkstreifen
vorhandenen 5 Stellplätze zurückgegriffen wird.
Erläuterungen:
Seit der ursprünglichen Antragstellung –Dr. Clemens Heusch und Mitunterzeichner- im
Mai 2011 wurde die Verkehrssituation in der Schützenstraße wiederholt im Ausschuss
beraten, woraufhin die nachstehend im Überblick zusammengefasste Beschlussfassung
erfolgte:
21.06.2011 Eine Entscheidung wird in die folgende Sitzung, am 20.09.2011,
vertagt. Der Ausschuss wünscht eine modifizierte Vorlage, die nach einer
gemeinsamen Ortsbesichtigung erstellt werden soll.
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20.09.2011 Über die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit, im Teilstück der
Schützenstraße zwischen Wallstraße und Kölnstraße, wird in einer späteren
Sitzung entschieden. Die angeordnete Höchstgeschwindigkeit wird als Piktogramm
in Höhe von Haus-Nr. 28 auf die Fahrbahn markiert. In Höhe der Häuser Nr. 23 und
Nr. 25 werden zusätzliche Markierungen auf die Fahrbahn gebracht, um den KfzVerkehr auf den vorhandenen Spielplatz hinzuweisen. Für aus Richtung Kölnstraße
kommende Radfahrer wird vor dem Spielplatz ein Verkehrszeichen 136 (Achtung
Kinder) angebracht. Am Spielplatzausgang wird sichtbehinderndes Strauchwerk
entfernt, ein Sperrgeländer aufgesetzt und die Zaunanlage erweitert, so dass das
unachtsame Betreten der öffentlichen Straße unterbunden wird.
08.11.2011 Höchstgeschwindigkeit von 30km/h für die Schützenstraße zwischen An
der Synagoge und Kölnstraße.
Mit Schreiben vom 15.10.2014 richtete die SPD-Fraktion einen Antrag an den
Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und Mobilität worin gefordert wurde
die Höchstgeschwindigkeit von 30km/h auf 10km/h zu begrenzen und den unterbrochenen
Fahrradstreifen auf die gesamte Straße zu erweitern. Weiterhin soll geprüft werden, ob vor
Haus Nr. 24 eine bauliche Verengung der Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
gestaltet werden kann.
In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, am 18.11.2014, wurde auf die
Vorlage 375/2014 hin beschlossen,
die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 10km/h zu vertagen,
die Erweiterung des derzeit unterbrochenen Fahrradstreifens auf gesamte Länge
abzulehnen,
die Einrichtung einer baulichen Verengung in Höhe vor Haus Nr. 24 abzulehnen.
In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, am 03.02.2015, gab Herr
Beigeordneter Schiffer folgenden mündlichen Bericht:
In einem internen Abstimmungsgespräch wurden zwei Maßnahmen erwogen. Zum
einen soll die Schützenstraße als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Man habe
entsprechenden Ost-West Radverkehr in Richtung Bahnhof, die man hier bündeln
und von der Heinrich-Esser-Straße verlagern könne. Eine weitere Idee sei die
Umdrehung der Einbahnrichtung in der Schützenstraße. Dies soll jedoch auf seine
Auswirkungen gutachterlich untersucht werden.
Darüber hinaus werde im Bereich des Kinderspielplatzes eine Aufpflasterung oder
die Aufbringung von sogenannten „Kölner Tellern“ intern diskutiert. Diese erzeugen
jedoch Lärm und seien in der Bauunterhaltung kostenintensiv.
Zwischenzeitlich wurden von den Anwohnern der Schützenstraße, mit Schreiben vom
13.06.2015, noch weitere Empfehlungen eingebracht. Über diese wird auf Basis der StVO
bzw. der entsprechenden Verwaltungsvorschriften zur StVO inhaltlich durch die
Straßenverkehrsbehörde entschieden.
Kurzparkzone für die Kölntorpassage
Klärung der Vorfahrtsituation Kölnstraße / Schützenstraße
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Absolutes Halteverbot Kölnstraße (vor der Deutschen Bank)
Lärmschutz durch Ausschluss (Durchfahrtverbot) motorisierter Zweiradverkehre
Von der Verwaltung wurde, im Februar 2015, eine Verkehrsuntersuchung zur nördlichen
Innenstadt beauftragt, wobei insbesondere auch die Verkehrssituation in der
Schützenstraße einer gutachterlichen Überprüfung unterzogen wurde. Die Ergebnisse hat
das Ing.-Büro Runge in der Sitzung am 02.06.2015 wie folgt vorgetragen:
Verkehrssituationsanalyse Schützenstraße
Ziel der Untersuchungen und des erarbeiteten Verkehrskonzeptes ist eine Erhöhung der
Verträglichkeit zwischen Kfz-Verkehr und anliegenden Nutzungen und die Förderung des
Fußgänger- und Radverkehrs bei hoher Verkehrssicherheit.
Bei der Schützenstraße im Abschnitt zwischen den Knotenpunkten mit der Straße „An der
Synagoge“ und der Kölnstraße handelt es sich um eine Straße mit überwiegender
Wohnnutzung in der nördlichen Innenstadt. Etwa in Straßenmitte befindet sich auf der
Nordseite ein Spielplatz. Zwischen der überwiegend geschlossenen zwei– bis
dreigeschossigen Bebauung weist die Schützenstraße eine Straßenraumbreite von nur
rund 8,50 Metern auf. Die Fahrbahn der Schützenstraße wird im Ein-Richtungsverkehr in
Fahrtrichtung Kölnstraße befahren. Die Fahrbahn besitzt eine Breite von ca. 5 Metern,
wobei am südlichen Bordstein in Längsaufstellung geparkt werden kann. Entlang der
Fahrbahn ist Raum für rund 19 parkende Pkws. Für das Parken gilt eine
Bewohnerbevorrechtigung. Zugelassen ist aber auch das Kurzzeitparken bis zu einer
Parkdauer von 1 Stunde mit der Parkscheibe.
Die Gehwege in der Schützenstraße besitzen im Regelfall eine Breite von ca. 1,50m bis
1,80m; stellenweise unterschreiten sie aber auch 1m, so dass Fußgänger nicht
nebeneinander gehen oder sich begegnen können. Besonders in Bezug auf die
Schulwegsicherheit zur St.-Franziskus- Grundschule ist dies kritisch zu bewerten.
Fahrradfahrer benutzen die Fahrbahn im Mischverkehr. Die Schützenstraße ist für
Radfahrer in beide Richtungen befahrbar. Der Gegenverkehr durch Radfahrer wird den
Autofahrern durch eine stellenweise Fahrbahnmarkierung angezeigt. Im Begegnungsfall
zwischen einem Pkw und einem Fahrradfahrer reicht der erforderliche Fahrbahnraum nicht
aus. Neben den parkenden Pkw steht nur eine Rest-Fahrbahnbreite von rund 3m zur
Verfügung. Für die verkehrssichere Begegnung wäre eine lichte Breite von mindestens
3,80m erforderlich. Da nur im Bereich des anliegenden Spielplatzes durch einen
Halteverbotsbereich eine Ausweichmöglichkeit besteht, werden Radfahrer entweder zum
Ausweichen über den nördlichen Gehweg oder zum Abstieg vom Rad gezwungen.
Die Kfz-Verkehrsmenge in der Schützenstraße beträgt rund 1.300 Kfz/Tag. Zusätzlich wird
die Straße von etwa 250 Radfahrern/Tag befahren. Die Schützenstraße hat eine im
Vergleich zu den benachbarten Straßen eher geringe Verkehrsbelastung. Wallstraße,
Mühlenstraße, An der Synagoge und Kölnstraße sind deutlich stärker befahren. In der
morgendlichen Spitzenstunde von 7:30 bis 8:30 Uhr befahren 105 Kfz die Schützenstraße.
Augenscheinlich besitzt die Schützenstraße einen hohen Anteil an Fremdverkehr. Aus
dem Anwohnerverkehr ließe sich ein maximales Verkehrsaufkommen von etwa 200 KfzFahrten am Tag ableiten. Bei dem Fremdverkehr handelt es sich insbesondere um
Parksuchverkehr, der einen gebührenfreien Parkstand anstrebt, bevor er nach Durchfahrt
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der Schützenstraße den gebührenpflichtigen Parkplatz Belvedere anfährt. Nachmittags
können etwa jeweils die Hälfte der parkenden Fahrzeuge als Anwohner und als
Kurzzeitparker identifiziert werden.
Weiterhin wird die Schützenstraße von direktem Zielverkehr der Parkplatzanlage
Belvedere bzw. der Sparkasse befahren sowie insbesondere in der morgendlichen
Spitzenstunde vom Bring-Verkehr der Eltern der St. Franziskus-Grundschule. Die
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schützenstraße beträgt 30 km/h. Am 12.03.2015
wurden in den Vormittagsstunden Geschwindigkeitsmessungen durch unser Planungsbüro
durchgeführt. Relevante Kenngröße ist dabei die V85-Geschwindigkeit, die von 85 % der
ungehindert fahrenden Kfz nicht überschritten wird. Die V85 wurde mit 36 km/h
festgestellt. Für den engen Straßenraum der Schützenstraße ist dieses
Geschwindigkeitsniveau deutlich zu hoch. In Zusammenhang mit der fehlenden Breite für
den Begegnungsfall Pkw/Rad besteht eine Konfliktsituation. Zu Unfällen ist es in den
letzten Jahren dennoch nicht gekommen, da durch den linearen Straßenraum gute
Sichtverhältnisse bestehen.
Im Rahmen der Zustandsanalyse wird die Schützenstraße als Konfliktbereich definiert,
wobei weniger die Höhe der Kfz-Verkehrsbelastungen zu bemängeln ist als die
gefahrenen Geschwindigkeiten, die nicht mit dem schmalen Straßenraum und der
Nutzung durch Fahrradfahrer und Fußgänger verträglich sind.
Untersuchung von Lösungsvarianten und Handlungsempfehlungen
-Umdrehung EinbahnrichtungIn einer ersten Variante wurden die Auswirkungen einer Umdrehung der Einbahnstraße
untersucht. Im Belastungsbild zeigt sich nur eine geringe Verkehrsstärkenänderung in der
Schützenstraße (Prognose 2025: 1300 statt 1400 Kfz/Tag), wenn die Verkehrsführung auf
der Schützenstraße von der Kölnstraße zur Straße An der Synagoge erfolgt.
Die Schützenstraße wird in dieser Verkehrsführungsvariante nunmehr für die Ausfahrt aus
dem Bereich Kölnstraße / Belvedere in Richtung Konrad-Adenauer-Straße genutzt. Des
Weiteren findet weiterhin Parksuchverkehr statt, der nunmehr nach erfolgloser Durchfahrt
die Tiefgarage Kaufhof anfährt. Deutlich steigt die Belastung auf der Straße An der
Synagoge um rund 10% auf 5.000 Kfz/Tag. Dabei handelt es sich unter anderem um den
Elterntaxiverkehr der St.-Franziskus-Schule, die in dieser Variante nicht mehr über die
Schützenstraße und die Kölnstraße aus der nördlichen Innenstadt ausfahren können,
sondern im Bereich der Straße An der Synagoge oder im Knotenpunkt mit der
Schützenstraße wenden müssen.
Aufgrund der geringen Entlastungswirkung, insbesondere aber wegen der Zunahme von
Wendefahrten in der kritischen Morgenspitzenstunde im Bereich der Grundschule wird von
einer Umdrehung der Einbahnrichtung in der Schützenstraße abgeraten.
-Einrichtung einer FahrradstraßeDie Schützenstraße ist bislang nicht Bestandteil einer Radwegeachse, wird dennoch von
rund 250 Fahrradfahrern genutzt. Die verkehrsrechtliche Anordnung einer Fahrradstraße
würde den allgemeinen Kfz-Verkehr von der Straßennutzung ausschließen. Der
Anliegerverkehr kann zugelassen werden.
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Entsprechend der
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)
„kommen Fahrradstraßen nur dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende
Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist“. Unter den derzeitigen Bedingungen ist
die Schützenstraße und ihre östliche Verlängerung, die Gartenstraße, keine Hauptachse
für den Radverkehr. Dafür ist einerseits die Barriere der Stadtbahntrasse und zum andern
die
Verknüpfung
zur
Comesstraße
Rheinstraße
verantwortlich,
Die
Verkehrszählungsdaten belegen, dass die Radfahrer überwiegend die hoch belastete L
184 bevorzugen, weil diese auch die Direktverbindung zwischen den westlichen und
östlichen Quartieren von Brühl bildet.
Im Falle der Einrichtung einer Fahrradstraße und des damit verbundenen Ausschlusses
des allgemeinen Verkehrs (Durchgangsverkehr) tritt eine deutliche Verkehrsverlagerung
von der Schützenstraße auf die Straße „An der Synagoge“ sowie zur Kölnstraße auf, die
dort zu einer deutlichen Belastungserhöhung führt. Unter dem Aspekt, dass auf diesen
Straßen bereits zum Analysezeitpunkt unverträglich hohe Verkehrsbelastungen bestehen
und auch die im vorherigen Punkt angesprochenen gefährlichen Wendevorgänge der
Elterntaxis im Bereich der St.-Franziskus-Schule erforderlich würden, wird das Element
der Fahrradstraße nicht zur Umsetzung empfohlen.
-ParkraumkonzeptEin Großteil der Autofahrer, die die Schützenstraße befahren, ist auf der Suche nach
einem gebührenfreien Kurzzeitparkplatz. Aufgrund der Parkscheibenregelung in der
Schützenstraße besteht ein häufiger Parkplatzwechsel, so dass die Chance auf einen
freien Parkstand bei 19 Plätzen relativ hoch ist. Eine wirkungsvolle Maßnahme zur
Entlastung der
Schützenstraße vom Parksuchverkehr wäre die Aufhebung der Parkscheibenregelung.
Eine reine Bewohnerparkregelung würde sämtliche Fremdparker verlagern und somit auch
den Parksuchverkehr nachhaltig reduzieren. Die Alternative eines gebührenpflichtigen
Kurzzeitparkens (maximal 2 Stunden) würde ebenfalls den Anreiz zur Suche nach
kostenfreiem Parkraum ausschließen. Parkraumsuchende würden eher direkt den
gebührenpflichtigen Parkplatz Belvedere anfahren. Die Entlastungswirkung wäre jedoch
geringer als bei einem ausschließlichen Bewohnerparken im Straßenraum.
Die Veränderung der Parkregelung als Insellösung für die Schützenstraße wird jedoch
nicht empfohlen, da der Parksuchverkehr auch sämtliche benachbarten Straßen in der
nördlichen Innenstadt betrifft. So besteht die Verknüpfung Bewohnerparken und
Kurzzeitparken neben der Schützenstraße auch in der Straße „An der Synagoge“, der
Mühlenstraße, der Wallstraße, der Hermannstraße, der Kempishofstraße und in der
Gartenstraße. In der Kentenichstraße sowie im Straßenzug Josefstraße - Hubertusstraße
ist der Parkraum sogar unbewirtschaftet.
Zur Entlastung der schmalen und überwiegend empfindlichen Straßen der nördlichen
Innenstadt empfiehlt der Gutachter die Erarbeitung eines gebietsbezogenen
Parkraumkonzeptes, das den Parksuchverkehr reduziert und auf den Parkplatz Belvedere
und auf die Tiefgarage des Kaufhofes konzentriert.
Die Verwaltung beabsichtigt die Erarbeitung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes
für den Innenstadtbereich als Auftrag extern zu vergeben, da die Bearbeitung in
Eigenleistung nicht erbracht werden kann.
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-GeschwindigkeitsreduzierungEin Grundproblem in der Schützenstraße ist das insgesamt zu hohe
Geschwindigkeitsniveau (V85 = 36 km/h). Zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten
bietet sich die Eingliederung in den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich der Kölnstraße
an. Die Schützenstraße würde somit Bestandteil der „Tempo10-Zone“. Die Erfahrungen
(Kölnstraße) zeigen, dass das Geschwindigkeitsniveau um rund 10 km/h auf 20 bis 25
km/h abgesenkt würde. Mit geringeren Geschwindigkeiten wäre auch die Verträglichkeit
zwischen Kfz-Verkehr, Fahrrad– und Fußgängerverkehr höher.
Auf
geschwindigkeitsdämpfende
Einbauten
(z.B.
Blumenkübel
mit
einer
Fahrbahnverschwenkung) in der Schützenstraße sollte hingegen verzichtet werden, da
diese auch die Sicht beeinflussen. Die Geradlinigkeit der Straße verleiht dieser eine gute
Übersichtlichkeit.
-AusweichstellenIm Bestand besteht in der Schützenstraße nur eine Ausweichstelle, in der sich Kfz und
Fahrradfahrer begegnen können. Diese liegt im Bereich des Spielplatzzuganges, rund 70
Meter von der Straße An der Synagoge und 100 Meter von der Kölnstraße entfernt.
Eine weitere längere Ausweichstelle kann im Bereich der Hausnummern 3 bis 9 durch die
Nutzung von Grundstückszufahrten und den Verzicht auf 1 bis 2 Straßenrandparkplätze
geschaffen werden.
-Elternhaltestelle in der Straße An der SynagogeAus gut gemeinten Absichten vieler Eltern werden oftmals Sicherheitsrisiken, besonders
für die Schulkinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Durch
regelwidriges Anhalten, teilweise riskante Wendemanöver und hektisches Anfahren nach
dem Abliefern der eigenen Kinder werden andere Kinder gefährdet.
Eine im Auftrag des ADAC erstellte Studie (ADAC Leitfaden Hol- und Bringverkehr an
Grundschulen) der Bergischen Universität Wuppertal belegt die Gefährdung durch
Elterntaxis und beklagt gleichzeitig den negativen Nebeneffekt, dass die selbständige
Mobilität von Schulkindern durch regelmäßige Hol- und Bringdienste immer mehr verloren
geht.
Um den festgestellten Problemen an der St.-Franziskus-Schule an der Straßen An der
Synagoge entgegen zu wirken, empfiehlt der Gutachter die Einrichtung einer
Elternhaltestelle.
Dazu bietet sich der Parkstreifen mit 5 Längsparkständen vor dem Schulgebäude an. In
der Zeit zwischen 7.00 und 14.00Uhr würden die Parkstände für die allgemeine Nutzung
entfallen und für die Nutzung von Elterntaxis zur Verfügung gestellt.
-Handlungsempfehlung / kurzfristigDie Schützenstraße soll in den „Tempo 10-Bereich“ von Köln– und Burgstraße integriert
werden, um das Geschwindigkeitsniveau des Kfz-Verkehrs abzusenken und den Fahrrad–
und Fußgängerverkehr sicherer zu gewährleisten.
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