Daten
Kommune
Kerpen
Größe
174 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
29.08.17, 13:17
Aktualisiert
29.08.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: Claudia Dieken
TOP
Drs.- Nr.: 408.17
Datum: 08.08.2017
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
05.09.2017
Stadtrat
26.09.2017
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto: 51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem.
den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen.
den Bebauungsplan SI 363 „Kindertagesstätte Mastenweg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter
Dieken
i. V. Schoppe
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Der Geltungsbereich liegt am südwestlichen Bereich des Stadtteiles Sindorf, er umfasst die
Parzellen 709, 395 in der Flur 18, Gemarkung Sindorf, er wird begrenzt:
im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg)
im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“
im Süden durch die rückwärtigen Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der
Ottostraße
und im Westen durch den Wall zum Regenrückhaltebecken.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem als Anlage 1 beigefügtem Übersichtsplan zu
entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Ansiedlung einer bis zu
8-gruppigen KITA im Stadteil Sindorf zu schaffen.
Beschlussvorlage 408.17
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 408.17
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2015 hat die Verwaltung einen
Maßnahmenplan für das gesamte Stadtgebiet zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für
Kinder über und unter drei Jahren zur Diskussion gestellt (Vorlage 453.15). Nach der
Kindergartenbedarfsplanung wurde für den Stadtteil Sindorf zur Behebung des
Betreuungsdefizits der Bedarf für 8 KITA – Gruppen ermittelt.
In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer
Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren im Stadtteil
Sindorf auf dem „am zügigsten zu realisierenden“ Grundstück“ beschlossen.
Standortbewertung Sindorf, Standort Mastenweg
Das Grundstück „Mastenweg“ liegt im Süd- Westen des Ortsteils Sindorf und erfüllt derzeit
die Funktion einer innerörtlichen Grün- bzw. Abstandsfläche gegenüber dem
Gewerbegebiet Dickenbuschfeld. Hier handelt es sich um eine begrünte Freifläche mit den
Funktionen Anwohnerparkplatz (ca.700m²) und Kinderspielfläche der Kategorie A (ca.
2.000m² mit Seilbahn und Hartplatz).
Die Bedeutung des Spielplatzes (Kategorie A > 1.500m²) kann durch den Flächenanspruch
der KITA erhalten bleiben.
Trotz der abseitigen Lage hätte dieser Standort für das Einzugsgebiet südlich der Bahn,
insbesondere dem Wohngebiet "Theodor- Heuss-Straße" eine gute Versorgungsfunktion.
Das Grundstück bietet auf Grund seiner Größe ausreichend Planungsspielraum und
befindet sich im städtischen Eigentum, so dass eine zeitnahe Realisierung möglich wäre.
Planverfahren
Da für den Bau der KITA ein Planerfordernis im Sinne des § 1 (3) BauGB vorliegt, sollen
durch die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des
Bebauungsplanes SI 363 die planungsrechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden.
2.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss: PA 25.10.2016 Rat 08.11.2016
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 05.12.2016 – einschl. 30.12.2016
Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 21.11.2016 – einschl. 23.12.2016
Offenlegungsbeschluss (geplant): PA 05.09.2017 Rat 26.09.2017
3.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Planverkleinerung
Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden
Anlage 4: Anregungen der Öffentlichkeit
Anlage 5: Textliche Festsetzungen, Hinweise
Anlage 6: Begründung mit Umweltbericht
Anlage 7: Lage der Ausgleichsfläche
Beschlussvorlage 408.17
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