Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Gesellschafterversammlung Stadtwerke - Jahresabschluss 2014 -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
161 kB
Datum
07.09.2015
Erstellt
19.08.15, 18:27
Aktualisiert
19.08.15, 18:27
Vorlage (Gesellschafterversammlung Stadtwerke
- Jahresabschluss 2014 -) Vorlage (Gesellschafterversammlung Stadtwerke
- Jahresabschluss 2014 -)

öffnen download melden Dateigröße: 161 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger 20 26 15 Hi 06.08.2015 310/2015 (281/2014) Betreff Gesellschafterversammlung Stadtwerke - Jahresabschluss 2014 Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer/Abt. 20/1 Freytag i.V. Brandt Hilger RPA R.Radermacher Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss beauftragt im Wege der Dringlichkeit den Gesellschaftervertreter, Herrn Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgende Beschlüsse herbeizuführen: Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH beschließt: 1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2014 gemäß § 14 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages wird in der vorgelegten Form festgestellt. 2. Der Jahresgewinn 2014 in Höhe von 2.106.288,02 € wie folgt zu verwenden: Jahresgewinn 2014 2.106.288,02 € Einstellung in die Gewinnrücklage 1.346.288,02 € Ausschüttung an den Gesellschafter 760.000,00 € abzgl. 15 % Kapitalertragssteuer abzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag Auszahlung an die Stadt Brühl 114.000,00 € 6.270,00 € 639.730,00 € 3. Die Ausschüttung des Jahresgewinns erfolgt zum 31.08.2015. Drucksache 310/2015 Seite - 2 – 4. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ist für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. Erläuterungen: zu 1.) Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2014 ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, geprüft worden. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt vor. Die Prüfungsgesellschaft erteilte am 08.06.2015 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (siehe letzte Seite der Anlage). Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 24.06.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2014 geprüft und der Gesellschafterversammlung einstimmig die o.g. Empfehlung ausgesprochen. zu 2.) Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 24.06.2015 der Gesellschafterversammlung gemäß § 14 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages einstimmig vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2014 in Höhe von 2.106.288,02 € wie oben vorgeschlagen zu verwenden. zu 3.) Im Anschluss an die Hauptausschusssitzung und der darauf folgenden Gesellschafter-versammlung soll die Ausschüttung erfolgen. Maßgeblich für die Fälligkeit (inkl. Fälligkeitszinsen an das Finanzamt) ist das oben genannte Datum. zu 4.) Der Aufsichtsrat hat sich von der Geschäftsführung während des Geschäftsjahres durch regelmäßige Berichte, sowie in Sitzungen über die Entwicklung und die Lage der Gesellschaft, sowie über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik berichten lassen und die Geschäftsführung überwacht. Alle wichtigen Vorgänge hat er mit der Geschäftsführung eingehend beraten. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 24.06.2015 der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, dem Geschäftsführer für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. Die Dringlichkeit ist aus folgendem Grund gegeben: Im Rahmen der Gründung der gemeinsamen IT-Gesellschaft durch die Stadtwerke, Brühl, Jülich und Neuwied (siehe auch Vorlage 64/2015) verlangt das Amtsgericht Montabauer für die Eintragung der Confer-IT die festgestellten Jahresabschlüsse. Gemäß Umwandlungsgesetz (UmwG) ist dies nur noch bis Ende August möglich. Anlage(n): (1) Jahresabschluss SWB 2014 Testatexempar (Bilanz, GuV, Lagebericht, Anhang)