Daten
Kommune
Brühl
Größe
161 kB
Datum
07.09.2015
Erstellt
19.08.15, 18:27
Aktualisiert
19.08.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
20 26 15 Hi
06.08.2015
310/2015
(281/2014)
Betreff
Gesellschafterversammlung Stadtwerke
- Jahresabschluss 2014 Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle Kämmerer/Abt. 20/1
Freytag
i.V. Brandt Hilger
RPA
R.Radermacher
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss beauftragt im Wege der Dringlichkeit den Gesellschaftervertreter,
Herrn Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH
folgende Beschlüsse herbeizuführen:
Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH beschließt:
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2014 gemäß
§ 14 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages wird in der vorgelegten Form festgestellt.
2. Der Jahresgewinn 2014 in Höhe von 2.106.288,02 € wie folgt zu verwenden:
Jahresgewinn 2014
2.106.288,02 €
Einstellung in die Gewinnrücklage
1.346.288,02 €
Ausschüttung an den Gesellschafter
760.000,00 €
abzgl. 15 %
Kapitalertragssteuer
abzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag
Auszahlung an die Stadt Brühl
114.000,00 €
6.270,00 €
639.730,00 €
3. Die Ausschüttung des Jahresgewinns erfolgt zum 31.08.2015.
Drucksache 310/2015
Seite - 2 –
4. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ist für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung
zu erteilen.
Erläuterungen:
zu 1.) Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2014 ist von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Düsseldorf,
geprüft worden. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt vor.
Die Prüfungsgesellschaft erteilte am 08.06.2015 einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk (siehe letzte Seite der Anlage).
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 24.06.2015 den Jahresabschluss zum
31.12.2014 geprüft und der Gesellschafterversammlung einstimmig die o.g.
Empfehlung ausgesprochen.
zu 2.) Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 24.06.2015 der Gesellschafterversammlung gemäß § 14 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages einstimmig
vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2014 in Höhe von 2.106.288,02 € wie oben
vorgeschlagen zu verwenden.
zu 3.) Im Anschluss an die Hauptausschusssitzung und der darauf folgenden
Gesellschafter-versammlung soll die Ausschüttung erfolgen. Maßgeblich für die
Fälligkeit (inkl. Fälligkeitszinsen an das Finanzamt) ist das oben genannte Datum.
zu 4.) Der Aufsichtsrat hat sich von der Geschäftsführung während des Geschäftsjahres
durch regelmäßige Berichte, sowie in Sitzungen über die Entwicklung und die Lage
der Gesellschaft, sowie über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik berichten
lassen und die Geschäftsführung überwacht. Alle wichtigen Vorgänge hat er mit der
Geschäftsführung eingehend beraten.
Der
Aufsichtsrat
hat
in
seiner
Sitzung
am
24.06.2015
der
Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, dem Geschäftsführer für das
Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
Die Dringlichkeit ist aus folgendem Grund gegeben:
Im Rahmen der Gründung der gemeinsamen IT-Gesellschaft durch die Stadtwerke, Brühl,
Jülich und Neuwied (siehe auch Vorlage 64/2015) verlangt das Amtsgericht Montabauer
für die Eintragung der Confer-IT die festgestellten Jahresabschlüsse.
Gemäß Umwandlungsgesetz (UmwG) ist dies nur noch bis Ende August möglich.
Anlage(n):
(1) Jahresabschluss SWB 2014 Testatexempar (Bilanz, GuV, Lagebericht, Anhang)