Daten
Kommune
Brühl
Größe
138 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
19.08.15, 18:27
Aktualisiert
19.08.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61
Schaaf
61 26 10 0601
15.07.2015
281/2015
Betreff
Bebauungsplan 06.01 „Freizeitpark Phantasialand“ und 39. Änderung des
Flächennutzungsplans
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der PSTA beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes 06.01 „Freizeitpark Phantasialand“ und der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.
Juli 2014 (BGBl. I S. 954).
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf.
Es umfasst in der Flur 12 die Flurstücke: 718, 703, 755, 750 - 754, 742, 744, 622/80, 694,
693, 695, 740, 738, 739, 734, 677, 543/80, 544/82, 747, 746, 748, 737, 633/70 - 641/70,
672, 688, 687, 670, 671, 668, 664, 663, 669, 647/82, 667, 665, 666 und 642/70 und 749.
Es umfasst in der Flur 15 die Flurstücke: 1687, 1665, 1666, 2250, 2251, 322/1, 1869, 2180
- 2187, 1365, 2254, 2255, 2178, 2173, 2179, 2257, 2256, 2259, 2265, 2175, 2176,
1124/312, 1087/325, 2077, 2081, 2682, 2683, 2684, 2509, 2252, 2253, 2820 tlw., 2460,
207, 209/2, 200/2 tlw., 2779, 2148, 209/1, 284/1, 286, 287, 518/288, 517/288, 284/2, 2142,
2141,2140, 1102/300, 1103/300, 1104/300 und 300/1.
Es umfasst in der Flur 17 die Flurstücke: 964, 965, 806, 999, 988, 987, 954, 942, 986, 953,
983, 984, 991, 957, 958, 961, 962, 959, 998, 997, 792, 963,300/4, 788, 789, 790, 772,
793, 794, 775, 989, 943, 689/300, 842, 845, 851, 852, 841, 981, 250/12, 843, 846, 847,
811, 810, 976, 979, 848, 300/1, 300/2, 300/3, 757/299, 605/300, 301, 309/1, 434/309,
432/309, 460/309, 459/309, 430/309, 429/309, 428/309, 427/309, 426/309, 91/1, 421/87,
608/308, 67/1, 69/1, 63/1 tlw. ,62/1, 425/63, 63/2, 766, 765, 827, 826, 825, 807, 823, 972,
973, 974, 977, 975, 853, 831, 839, 978, 855, 250/7, 250/8, 250/9, 250/10, 250/11,
747/123, 746/122, 483/93, 482/93, 970, 971, 91/1, 480/93, 93/2, 507/93, 488/93, 487/93,
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857, 486/93, 622/93, 623/93, 93/5, 859; 856, 995, 994, 938, 940, 992, 934, 993, 939, 922,
937, 935, 933, 931, 928, 921, 541/93, 685/93, 686/93, 543/93, 544/93, 545/93, 546/93,
491/93, 813, 814, 815 tlw., 712, und 576.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen
entlang der nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 718, 703, 755 bis zum
Grenzpunkt der Flurstücke 755, 739, 684 mit 738, entlang der nordöstlichen
Grenze des Flurstücke 684 und der nordwestlichen Grenze des Flurstücks
739, entlang der nordwestlichen Grenze der Flurstücke 734, 677, 2178,
1869, 2185, 2183, 2181, 2254, 2257, 2259 und 2264,
im Norden
entlang der nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 2265, 2256 und 2175,
entlang der nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 2176, 1124/312, 687 und
642/70 bis zum Grenzunkt der Flurstücke 2076, 2077 mit 642/70, entlang der
nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 2077, 2081, 2682 - 2684, 2509,
2252, 2253 und in deren Verlängerung bis auf die nördliche Grenze des
Flurstücks 2460, von hier entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 2460
bis zur Nutzungsartengrenze, entlang dieser Nutzungsartengrenze (südlich
und östlich des Wohngebäudes) und der nördlichen Grundstücksgrenze des
Flurstücks 2460,
im Osten
entlang der nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 2460 und 207, entlang der
nordwestlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 200/2 vom Grenzpunkt
der Flurstücke 2237, 207 mit 200/2 bis zum Schnittpunkt mit der
nordwestlichen Verlängerung der nordöstlichen Grenze des Flurstücks
421/87, von hier entlang dieser Verlängerung und den nordöstlichen Grenzen
der Flurstücke 421/87 und 608/308, entlang der nordwestlichen und
nordöstlichen Grenze des Flurstücks 91/1 und der nördlichen Grenze des
Flurstücks 67/1 sowie der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks
69/1, entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 63/1 vom
Grenzpunkt der Flurstücke 69/1, 82/1 mit 63/1 bis zum Schnittpunkt der
nordwestlichen Verlängerung der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 62/1,
von hier entlang dieser Verlängerung und der nordöstlichen Grenze des
Flurstücks 62/1 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 62/1, 61 mit 451, weiter
durch das Flurstück 451 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 451, 879 mit
88/1, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 88/1, der östlichen und
südlichen Grenze des Flurstücks 91/1, der östlichen Grenze des Flurstücks
93/2, der nördlichen, östlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 814 und
der östlichen Grenze des Flurstücks 576,
im Süden
entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 576 vom Grenzpunkt der
Flurstücke 576, 577 mit 711 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 576, 711 mit
712, entlang der nordöstlichen und südöstlichen Grenze des Flurstücks 712
bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 712, 710 mit 156/1, von hier zum
nordöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks 816 und entlang der südöstlichen
Grenze des Flurstücks 815 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 815, 912, 914
mit 921, weiter entlang der östlichen, südlichen und westlichen Grenze des
Flurstücks 921, der südlichen Grenze der Flurstücke 922, 928 und 943 und
der östlichen Grenze der Flurstücke 983 und 984, sowie entlang der
südlichen Grenze der Flurstücke 991 und 964 und den südlichen Grenzen
der Flurstücke 965, 754, 755, 703 und 718.
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Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Am 14.12.2012 hat der Regionalrat Köln mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD,
Grünen, FDP und freien Wählern den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des
Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln - Erweiterung
des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) für zweckgebundene Nutzungen,
Brühl/Phantasialand - gefasst. Unter dem Datum vom 22.03.2013 wurde die Änderung des
Regionalplans im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht und damit
rechtskräftig.
Die Erweiterungsflächen im Westen und Osten des Phantasialandes betragen insgesamt
18.5 ha. Die westliche Erweiterungsfläche umfasst 14.5 ha (NSG „Ententeich“ mit ca. 12
ha Waldflächen und ca. 2 ha Wasserflächen), die sich im Eigentum des Landes NRW
befinden.
Die Staatskanzlei NRW hat in ihrem Begleitschreiben zum Bekanntmachungserlass vom
20.03.2013 "Hinweise“ zu „Planungen und Verfahren auf den nachgelagerten Ebenen"
gegeben.
Diese „Hinweise“ sind so zu verstehen, dass der Minister von der Erfüllung dieser
Bedingungen die Veräußerung der Waldgrundstücke abhängig macht.
Folgende Hinweise wurden formuliert:
1) Moderation
Eine professionelle Moderation, die auch als Ansprechstelle in der Region dient;
2) Erweiterungsverzicht
Eine verbindliche Klärung, dass es keine Erweiterungen jenseits der
Landesstraße geben wird.
3) Regionaler Ausgleich (Siedlungsflächenrücknahme)
Ein planerischer Ausgleich für die Neuversiegelung der Flächen.
4) Monitoring
Nachweis, eines vollständigen naturschutzfachlichen und waldgesetzlichen
Ausgleichs.
Diese „Hinweise“ hat Herr Remmel, Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz, in einem Schreiben vom 08.04.2013 an den Präsidenten
der IHK Köln wiederholt und mit dem Zusatz ergänzt, dass es keinen Verlust an
Staatswaldflächen geben darf.
Der Sach- und Verfahrensstand zu den einzelnen Hinweisen stellt sich nun wie folgt
dar:
Zu 1) Moderation
Das Moderationsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Der
Ergebnisbericht der Moderatoren liegt dem Ministerium vor.
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Zu 2) Erweiterungsverzicht
Das Unternehmen hat gegenüber der Bezirksregierung Köln ausdrücklich erklärt,
seine zukünftige Entwicklung ausschließlich auf die Flächen östlich der L 194 zu
beschränken
Zu 3) Regionaler Ausgleich (Siedlungsflächenrücknahme)
Die Bezirksregierung Köln hat der Staatskanzlei mit Schreiben vom 04.07.2013
Potentialflächen der Stadt Brühl zum Ausgleich „Phantasialand“ übermittelt. Die
Staatskanzlei hat der Bezirksregierung Köln mit Erlass vom 31-07-2015 mitgeteilt,
dass gegen die von der Bezirksregierung dargelegten Potentialflächen für eine
Rücknahme regionalplanerischer Siedlungsflächen - insbesondere gegen das
Mengengerüst der Flächen – seitens der Staatskanzlei keine Bedenken bestünden.
Zu 4) Monitoring: Naturschutzfachlicher und waldgesetzlicher Ausgleich
Das Unternehmen hat dem Rhein-Erft-Kreis ein Ausgleichskonzept vorgelegt, dass
einen vollständigen ökologischen und forstlichen Ausgleich vorsieht einschl. der
Neuanlage eines Flachgewässers im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit
dem NSG „Ententeich“. Das Unternehmen verfügt auch über die für die
Realisierung der forstlichen Ausgleichsmaßnahmen erforderlichen Flächen.
Zum Punkt: Kein Verlust an Staatswaldflächen
Das Unternehmen kann dem Land Privatwaldflächen zum Tausch anbieten, so
dass die Staatswaldflächen nicht verringert, sondern, wenn es gewünscht ist, sogar
vermehrt werden.
Die Bezirksregierung – Regionalplanungsbehörde – hatte bereits mit einem
Sachstandsbericht vom 03.12.2013 den Ältestenrat des Regionalrats Köln in seiner
Sitzung am 06.12.2013 darüber informiert, dass für die folgenden Punkte
den Verzicht auf weitere Erweiterungen, insbesondere westlich der L 194,
einen Flächenausgleich durch Rücknahme von Siedlungsflächen,
die Sicherstellung eines vollständigen ökologischen und forstlichen Ausgleichs,
Lösungsvorschläge entwickelt werden konnten.
Gem. § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen.
Demnach ist die Stadt Brühl von Gesetzes wegen verpflichtet, den Flächennutzungsplan
dem geänderten Regionalplan anzupassen (Erweiterung des SO-Gebiets mit der
Zweckbestimmung Freizeitpark) und auf der Grundlage des geänderten
Flächennutzungsplans einen Bebauungsplan für die Erweiterungsflächen aufzustellen.
Die Umsetzung des Bebauungsplans für die westliche Erweiterungsfläche (Dreieck NSG
Ententeich) wird davon abhängen, ob das Land NRW bereit ist, die Waldgrundstücke an
das Unternehmen Phantasialand zu veräußern (Verkauf, Tausch oder Erbpacht). Die
Regionalplanänderung konnte nur wirksam werden, weil die Landesplanungsbehörde
(Staatskanzlei) zuvor gem. § 19 Abs. 6 Landesplanungsgesetz aufgrund einer
Rechtsprüfung im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien, also
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auch dem Umweltministerium, festgestellt hatte, dass keine Einwendungen gegen die
Regionalplanänderungen bestanden. Nachdem sich das Verfahren zur Änderung des
Regionalplans und das Abarbeiten der „Hinweise“ der Staatskanzlei über Jahre
hingezogen hat, ist es jetzt angezeigt, die Beschlüsse zur Änderung des
Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans zu fassen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst auf der Grundlage der 8. Änderung
des Regionalplanes folgenden Bereich:
I – Westliche Erweiterungsfläche, Dreieck – Ententeich
II – Bestandsfläche
III – Östliche Erweiterungsfläche, Kleingartenanlage Kuhgasse
Aufgrund der unterschiedlichen Problemstellungen und inhaltlichen Schwerpunkte kann es
im Zuge des Verfahrens geboten sein, einzelne Teilbereiche verfahrenstechnisch
voneinander abzukoppeln und zeitlich unabhängig voneinander abzuwickeln.
Planungsrechtlich nicht möglich wäre es hingegen, einzelne Teilbereiche, wie zum
Beispiel die Erweiterungsfläche – Ost – „Kleingartenanlage Kuhgasse“ von vorneherein
auszuschließen.
Dies würde den Zielen der Raumordnung – und Landesplanung zuwider laufen, da gemäß
§ 1 Abs. 4 BauGB die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind.
Für das gesamte Plangebiet soll ein städtebauliches Gesamtkonzept aufgestellt werden,
aus dem dann die Festsetzungen für die einzelnen Teilbereiche abgeleitet werden.
So kann sichergestellt werden, dass die einzelnen Teilbereiche bzw. möglichen
Teilbebauungspläne auf einer einheitlichen, in sich schlüssigen Plankonzeption beruhen.
Weitere Erläuterungen folgen bei Bedarf in der Sitzung
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan