Daten
Kommune
Brühl
Größe
123 kB
Datum
07.09.2015
Erstellt
26.08.15, 18:25
Aktualisiert
26.08.15, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
Weiskopf
401102
20.08.2015
339/2015
Betreff
Schulentwicklungsplan, Fortschreibung 2015 mit Ausblick bis 2022
Beratungsfolge
Schulausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Weiskopf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt den Schulentwicklungsplan, Fortschreibung 2015 mit Ausblick bis
2022.
Erläuterungen:
Die Projektgruppe „BILDUNG und REGION“ wurde mit der Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes der Stadt Brühl beauftragt. Im Rahmen dieser Planung führte der
Gutachter im Herbst 2014 zur Ermittlung des zu erwartenden Wahlverhaltens der Eltern
bei der Entscheidung für eine weiterführende Schule eine Befragung der Eltern der
Klassen 1 bis 4 aller Brühler Grundschulen durch, deren Ergebnis er in der Sitzung des
Schulausschusses am 11.11.2014 bekannt gab.
In der Schulausschuss-Sitzung am 12.05.2015 stellte der Gutachter den
Ausschussmitgliedern die erste Fassung des Schulentwicklungsplanes, Fortschreibung
2015, vor. Im Rahmen der Beratungen teilten die Ausschussmitglieder dem Gutachter ihre
Fragen und Anregungen zur Beantwortung und Erörterung in der zweiten Fassung mit.
Seitens der Verwaltung wurden die Schulleitungen gebeten, ihre Fragen und Einwände
zur vorliegenden Entwurfsfassung dem Gutachter über die Verwaltung zukommen zu
lassen, damit auch diese in der zweiten Fassung berücksichtigt werden können.
Die im Nachgang zur Sitzung bei der Verwaltung eingegangenen Rückmeldungen der
Schulen führten in erster Linie Hinweise zu den Räumlichkeiten auf. Zwei Schulen zogen
vor allem die ermittelten Schülerzahlen in Zweifel.
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Im Juni 2015 lag die unter Berücksichtigung der Hinweise aus der SchulausschussSitzung vom 12.05.2015 sowie der Rückmeldungen der Schulen überarbeitete Fassung
des Schulentwicklungsplanes vor. Hierin wurden nunmehr auch konkrete
Handlungsempfehlungen zu infrage kommenden Optimierungsmöglichkeiten der Brühler
Schullandschaft dargestellt.
Mit Schreiben vom 09.07.2015 hat die Verwaltung diese zweite Fassung an die obere und
untere Schulaufsichtsbehörde, an die Nachbarkommunen, an die städtischen Schulen, an
die Elisabeth-von-Thüringen-Realschule, an das St. Ursula-Gymnasium sowie an das
Karl-Schiller-Berufskolleg zur Stellungnahme übersandt. Es wurde darum gebeten, der
Verwaltung bis zum 13.08.2015 eine Rückmeldung zukommen zu lassen, bzw. es erfolgte
der Hinweis, dass eine bis zur gesetzten Frist ausbleibende Rückmeldung als Zustimmung
gewertet werde.
Rückmeldungen erfolgten aus den Städten Hürth, Wesseling, Weilerswist und Bornheim
sowie seitens der oberen Schulaufsicht unter Hinweis auf jeweilige Zustimmung. Die
Katholische Grundschule Barbara sowie die Erich Kästner-Realschule teilten ihre
Bedenken insbesondere zu den prognostizierten Schülerzahlen und Raumbilanzen an
ihren Schulen mit. Weitere Rückmeldungen gingen nicht ein, was aufgrund der
mitgeteilten Fristsetzung als Zustimmung gewertet werden kann.
Katholische Grundschule Barbara
Mit Schreiben vom 12.06.2015 und 05.08.2015 teilt die Schulleitung folgende Bedenken
und Hinweise mit:
1)
Es wird auf die seit dem Schuljahr 2013/14 geltende kommunale Klassenbildung
verwiesen und die dabei angewandte Division aller Erstklässler durch 23. Hier sei bei der
Darstellung „Grundschulen insgesamt“ die Berechnung nicht nachvollziehbar. Bei Division
der „Erstklässler gesamt“ durch 23 erhalte man nicht die Klassenzahl, die dort aufgeführt
sei.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Gutachter zur Ermittlung der Klassenzahl
nicht die Gesamtzahl der Brühler Erstklässler in den jeweiligen Schuljahren gemäß des 8.
Schulrechtsänderungsgesetzes durch 23 dividiert, sondern jeweils die konkret vor Ort an
den Schulen gebildeten Klassenzahlen addiert habe.
2)
Die dargestellten Zahlen zur Klassenbildung der „Grundschulen gesamt“ seien hinsichtlich
der Auf- bzw. Abrundung nicht klar.
Der Bürgermeister verweist auf die Beantwortung der Frage 1.
3)
Es wird auf die für das Schuljahr 2017/18 prognostizierte Zahl von 29 Schülerinnen und
Schülern verwiesen. Eine ähnlich schwache Schülerzahl erreichte die Barbaraschule
letztmalig laut Schulentwicklungsplan im Jahr 2013. Seinerzeit lagen der Schule 35
Anmeldungen vor. Der Schulträger habe jedoch eine Beschränkung der
Aufnahmekapazität vorgenommen, so dass die GL-Kinder abgewiesen werden mussten.
Daher liege die eigentliche Anmeldezahl im Schuljahr 2013/14 nicht bei 27, sondern bei 35
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Schülerinnen und Schülern, was die Frage aufwerfe, woraus sich die Prognose für das
Schuljahr 2017/18 ergebe.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass zum Schuljahr 2013/14 die
Eingangsklassenbildung bereits nach dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz erfolgte.
Dieses gibt vor, die Summe aller Erstklässler durch 23 zu dividieren, um die
gesamtstädtische Eingangsklassenzahl zu erhalten. Diese Eingangsklassenzahl darf
unter-, jedoch nicht überschritten werden. Im Schuljahr 2013/14 hatte sich die Situation
ergeben, dass nach Verteilung der Klassen auf die Grundschulen noch eine Klasse zu
vergeben war, jedoch zwei Schulen (KGS Barbara und GGS Astrid Lindgren) für die
Bildung einer weiteren Klasse infrage gekommen wären. Der Schulträger hatte seinerzeit
entschieden, diese Klasse an die GGS Astrid Lindgren zu vergeben. An der KGS Barbara
konnte somit mit 27 Schülerinnen und Schülern nur eine Eingangsklasse gebildet werden,
obwohl die Anmeldezahl von 35 Schülerinnen und Schülern die Einrichtung einer zweiten
Klasse gerechtfertigt hätte. Die Eltern von acht Kindern mussten daher umberaten werden.
Der Gutachter wurde von der Schulverwaltung auf diesen Fall hingewiesen und darum
gebeten, ihn bei der Ermittlung der Prognosezahlen zu berücksichtigen. Der Gutachter
bestätigte, dass er die schwache Anmeldezahl des Schuljahres 2013/14 bei der KGS
Barbara als „Ausnahme“ gewichtet habe.
4)
Die Schulleitung fragt, warum die Schülerzahlen von 2017 bis 2020 an der Barbaraschule
sinken und im Stadtteil Kierberg an der GGS Melanchthon die Schülerzahlen in diesen
Jahren wieder steigen und wonach der Gutachter entscheide, welche Schule gewählt
werde.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass dies laut Gutachter mit den Versorgungsquoten an
den Schulen KGS Vochem, GGS Melanchthon und KGS Barbara zusammenhänge. Die
KGS Vochem versorge nur 51 % der Kinder, die dieser Schule aufgrund der
Geburtenzahlen und der Wohnortnähe zugeordnet seien. Hier sei eine „Flucht“ der in
Vochem wohnenden Kinder zur GGS Melanchthon zu verzeichnen, was zur Folge habe,
dass die Melanchthonschule eine Versorgungsquote von 141 % aufweise. Sie versorge
also nicht nur die Kinder, die im Stadtteil Kierberg wohnen, sondern auch die aus Vochem
zuströmenden Kinder. Die Barbaraschule habe eine Versorgungsquote von 100 %, was
ein Hinweis darauf sei, dass sie nicht nur Kinder aus dem Stadtteil Kierberg, sondern auch
aus der Stadtmitte bediene.
5)
Die Schulleitung teilt darüber hinaus mit, dass in der KGS Barbara im Schuljahr 2014/15
ein Anteil von 4,7% Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichtet
worden sei. Sie fragt, wo das Gemeinsame Lernen im Schulentwicklungsplan
Berücksichtigung finde.
Der Bürgermeister verweist auf das Kapitel „Gemeinsames Lernen (GL) in der Stadt
Brühl“, Seite 56. Hier ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an den einzelnen GL-Schulen dargestellt.
Darüber hinaus widmet sich der Gutachter dem Thema auch auf den Folgeseiten (bis
Seite 59).
6)
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Die Schulleitung fragt, ob mit der Berechnung der Schülerprognosezahlen der
Barbaraschule ein Schulverbund angestrebt werde.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass der Gutachter auf Seite 89 der zweiten Fassung
des Schulentwicklungsplanes zwei Alternativen für die Schulversorgung im Brühler Norden
aufzeigt:
1. Schulverbund GGS Melanchthon mit KGS Vochem
2. Reduzierung des Überangebotes von 3 Grundschulen im Brühler Norden auf 2
Grundschulangebote.
Ob überhaupt und auf welche Weise welche Maßnahme umgesetzt werden kann, ist zu
gegebenem Zeitpunkt zu entscheiden.
7)
Hinsichtlich der Schulraumsituation hat der Gutachter nach Rückmeldung durch die KGS
Barbara auf die erste Entwurfsfassung die Darstellung der Räumlichkeiten geändert,
woraus sich eine neue Bilanz ergab. Auf Seite 75 der zweiten Fassung ist die aktuell
berechnete Raumbilanz dargestellt. Demnach verfügt die Barbaraschule über 13
Unterrichtsräume und 3 Ganztagsräume und wird zukünftig 8 Unterrichtsräume und 3
Ganztagsräume benötigen, was zu einer Raumbilanz von 5 Räumen führt. Dieser
Darstellung widerspricht die Schulleitung. Sie teilt mit, über nur 9 Unterrichtsräume zu
verfügen, da der Computerraum mit Nebenraum sowie 2 weitere Räume wegen ihrer
Funktion als Fluchtwegraum nicht als Klassenraum genutzt werden können, sondern
allenfalls für eine Kleingruppenförderung in Betracht kommen.
Für die Betreuung „Bärenhöhle“ („acht bis eins“ und „13plus“) – so die Schulleitung –
stehen 2 Räume, 1 Bewegungsraum und 2 Containerräume zur Verfügung, wovon 1
Raum als Mensa genutzt wird. Für die Betreuung von 4 Gruppen würden jedoch –
entgegen der Darstellung des Gutachters – 4 Gruppenräume und 1 Mensa benötigt. Die
Schulleitung stellte in einem persönlichen Gespräch mit der Schulverwaltung heraus, dass
man der Schule im Jahr 2013 die Zusage für einen neuen Container erteilt habe. Für die
Planung dieser Container-Lösung seien bereits 20.000 € im Haushalt bereitgestellt
worden. Die Tatsache, dass das Betreuungsangebot der Schule drei Modelle vorsehe (bis
13:15 Uhr, bis 14:00 Uhr, bis 16:00 Uhr), erschwere den Organisationsspielraum vor Ort.
Es müsse ein räumlicher Spielraum für die im Rahmen der Betreuung anfallenden
Aufgaben vorhanden sein.
Der Bürgermeister hebt hervor, dass der Raumbestand gemäß der derzeit geltenden
Vorgaben des Landes für die Schulraumnutzung und –bereitstellung erfolgt sei. Diese
Raumprogramme des Landes sind verbindliche Richtlinien bei der Errichtung neuer
Schulen sowie bei bestehenden Schulen und gelten als Orientierungsrahmen für die
Schulentwicklungsplanung. Neben der Nutzung der Betreuungsräume besteht die
Möglichkeit, die Klassenräume in den Betreuungsbereich mit einzubeziehen. In Köln
beispielsweise zählt die Nutzung von Klassenräumen durchgängig zum BetreuungsRaumkonzept. Das pädagogische Konzept der Betreuung an der KGS Barbara sei auf den
zur Verfügung stehenden Raumbestand abzustimmen. Die Hausaufgabenbetreuung lasse
sich beispielsweise auch in Klassenräumen durchführen. Darüber hinaus rechtfertigt die
derzeit noch offene Frage, ob im Brühler Norden eine Grundschulreduzierung von 3 auf 2
Schulen erfolgen wird, zum jetzigen Zeitpunkt keinesfalls die Aufstellung eines neuen
Containers, für dessen Beschaffung Kosten im sechsstelligen Bereich entstehen würden.
Hier wird dringend empfohlen, die Entwicklung der 3 Grundschulen im Norden
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abzuwarten. Dem zwischenzeitlich erneut durch die Schulleitung in einem Gespräch mit
der Schulverwaltung geäußerten dringenden Bedarf nach weiterem Betreuungsraum kann
daher derzeit nicht entsprochen werden.
Erich Kästner-Realschule
Die Erich Kästner-Realschule hat mit Schreiben vom 28.05.2015 und 11.08.2015 Stellung
zu den Fassungen des Schulentwicklungsplanes bezogen. Sie beurteilt insbesondere die
seitens des Gutachters ermittelten Schülerzahlen als erheblich zu niedrig angesetzt und
erhebt darüber hinaus Anspruch auf mehr Schulraum.
Mit Schreiben vom 11.08.2015 teilt die Schulleitung mit, dass im Schuljahr 2015/16 ihrer
Berechnung nach die mittlere Jahrgangsbreite bei 75 Schülerinnen und Schülern liege und
nicht, wie vom Gutachter ermittelt, bei 68. Aufgrund der Seiteneinsteiger vor allem vom
Gymnasium sei eine Schülerzahl und –verteilung zu erwarten, die an der Erich KästnerRealschule eine durchgängige Dreizügigkeit zur Folge haben werde. Demzufolge ändere
sich auch die Raumbilanz.
Der Bürgermeister teilt mit, dass der Gutachter sich dieser Berechnung nicht anschließen
könne und sie demzufolge in den Schulentwicklungsplan nicht aufnehmen werde. Die in
Kürze erscheinende Oktober-Statistik werde die realen Zahlen aufführen.
Der Bürgermeister empfiehlt, den Schulentwicklungsplan, Fortschreibung 2015, zu
beschließen und nicht zuletzt auch mit Blick auf die aktuelle Entwicklung der
Flüchtlingsströme die prognostizierte Entwicklung an den Grundschulen und
weiterführenden Schulen zu beobachten, um zu gegebenem Zeitpunkt eine Entscheidung
auf Grundlage der Gutachter-Vorschläge zu treffen.
Der Gutachter wird in der Sitzung des Schulausschusses am 02.09.2015 anwesend sein
und den Ausschussmitgliedern für ihre Fragen zur Verfügung stehen.
Anlage(n):
(1) Schulentwicklungsplan der Stadt Brühl Juni 2015 mit Ausblick bis 2022