Daten
Kommune
Brühl
Größe
119 kB
Datum
07.09.2015
Erstellt
26.08.15, 18:25
Aktualisiert
26.08.15, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
50
Zimmermann
50
24.07.2015
297/2015
Betreff
Einführung der Ehrenamtskarte für Nordrhein-Westfalen in der Stadt Brühl
Bezug: Sitzung HA vom 12.05.2014, Vorlagen-Nr. 124/2014
Beratungsfolge
Sozialausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 310 119 00
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Zimmermann
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat beauftragt den Bürgermeister, die Vereinbarung zur Einführung der
„Ehrenamtskarte in Nordrhein-Westfalen“ mit dem Land Nordrhein-Westfalen zu
treffen.
2.
Der Rat beschließt die Ausgabe der Ehrenamtskarte an nachstehende Kriterien zu
binden:
Ausgabe der Karten auf Antrag an Bürgerinnen und Bürger, die länger als ein
Jahr mind. 5 Stunden/Woche bzw. mind. 250 Stunden/Jahr ehrenamtlich tätig
sind, sowie an Jugendliche, die Inhaber/innen der Juleika sind.
Ehrenamtliche, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, sind von
der Vergabe ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Pauschale nicht
mehr als die entstandenen Kosten deckt (z. B. Fahrtkosten). Auch Ferienhelfer,
die gering vergütet werden, können die Ehrenamtskarte erhalten. Freiwillige, die
in freien Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus arbeiten und daher keine
Bestätigung durch ihren Vorstand erhalten können, haben die Möglichkeit, sich
ihren Einsatz durch andere Organisationen oder die Nutznießer ihrer Arbeit
bestätigen zu lassen, beispielsweise durch Pfarrer oder Ärzte.
Zum geleisteten Zeitaufwand rechnet auch die Teilnahme an Schulungen,
Supervisionen u. a.
Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt
steht, werden nicht als Engagement für das Gemeinwohl betrachtet.
Ebenso gilt, dass Bereitschaftszeiten, etwa in der Freiwilligen Feuerwehr,
Sitzungs- und Besprechungszeiten der politischen Parteien oder Probe- bzw.
Trainingszeiten der Mitglieder von Musikvereinen, Chören, Sportvereinen nicht
als anrechenbare Arbeitszeit gezählt werden, wohl aber die ehrenamtliche
Tätigkeit von Probe- bzw. Trainingsleiterinnen/-leitern, sofern diese keine
Drucksache 297/2015
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Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, die über eine
Erstattung der Kosten hinausgeht.
Gültigkeit der Ehrenamtskarte wird auf drei Jahre festgelegt.
Erläuterungen:
Mit der Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2015 hat der Rat die personellen und
finanziellen Voraussetzungen, wie sie in der Vorlage des Hauptausschusses vom
22.04.2014 Nr. 124/2014 benannt waren, beschlossen. Nunmehr kann die Stadt Brühl die
Teilnahme am Projekt „Ehrenamtskarte in Nordrhein-Westfalen“ beim MFKJKS des
Landes NRW in Düsseldorf beantragen. Hierfür ist der Abschluss einer Vereinbarung mit
dem Land NRW erforderlich, ein Muster ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Einzelheiten wie Konzept, Voraussetzungen u.a. zu diesem Projekt können der
öffentlichen Vorlage Nr. 124/2014 vom 22.04.2014 entnommen werden.
Die Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können mittlerweile nahezu 3.500
Vergünstigungen
in
NRW
wahrnehmen,
die
auf
http://www.ehrensache.nrw.de/verguenstigungen/ einsehbar sind.
Auch die Stadt Brühl wird sich an der Bereitstellung von Vergünstigungen für
Inhaber/innen der Ehrenamtskarte beteiligen. Geplant sind kommunale Vergünstigungen
anlehnend an die des Brühl Passes
- auf den Eintritt von Veranstaltungen des städtischen Kulturmanagements
- für VHS Kursangebote
- für Kursangebote und Workshops der Kunst- und Musikschule
- von den Mitgliedsgebühren der Stadtbücherei
- auf den Eintritt des Schwimmbades inkl. der Sauna
Derzeit finden diesbezüglich Absprachen zwischen den zuständigen Fachbereichen statt.
Weitere Unternehmen wie die Mitglieder der WEPAG sollen als Vergünstigungspartner
gewonnen werden. Derzeit sind als Vergünstigungsgeber aus Brühl bereits die Brühler
Schlosskonzerte, das Max-Ernst-Museum und die VR Bank Rhein-Erft gemeldet.
Weiteres Vorgehen bis zur ersten Kartenausgabe
Termin für die Unterzeichnung der „Vereinbarung zur Einführung der
Ehrenamtskarte NRW“ mit dem MFKJKS: 14.09.2015, 14.00 Uhr
Satzungsänderungen für die Gewährung kommunaler Vergünstigungen
Information der Akteure vor Ort im Rahmen von Informationsveranstaltungen,
Pressemitteilung, Plakaten und Flyern zur Ehrenamtskarte (werden vom Land zur
Verfügung gestellt)
Vereine, Verbände, Initiativen über die Möglichkeit der Nutzung der
Ehrenamtskarte NRW informieren
Formulare bereitstellen für:
Bewerbungen für die Vergabe der Ehrenamtskarte (s. anliegender Entwurf)
Vereinbarungen mit Vergünstigungspartnern (s. anliegender Entwurf)
Pressetermin für die erste Kartenvergabe festlegen, ggf. unter Beteiligung einer
Vertretung des Ministeriums
Anlage(n):
(1) Antragsformular
(2) Vereinbarung