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Vorlage (Einführung der Ehrenamtskarte für Nordrhein-Westfalen in der Stadt Brühl Bezug: Sitzung HA vom 12.05.2014, Vorlagen-Nr. 124/2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
119 kB
Datum
07.09.2015
Erstellt
26.08.15, 18:25
Aktualisiert
26.08.15, 18:25
Vorlage (Einführung der Ehrenamtskarte für Nordrhein-Westfalen in der Stadt Brühl
Bezug: Sitzung HA vom 12.05.2014, Vorlagen-Nr. 124/2014) Vorlage (Einführung der Ehrenamtskarte für Nordrhein-Westfalen in der Stadt Brühl
Bezug: Sitzung HA vom 12.05.2014, Vorlagen-Nr. 124/2014)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50 Zimmermann 50 24.07.2015 297/2015 Betreff Einführung der Ehrenamtskarte für Nordrhein-Westfalen in der Stadt Brühl Bezug: Sitzung HA vom 12.05.2014, Vorlagen-Nr. 124/2014 Beratungsfolge Sozialausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 310 119 00 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Zimmermann Kämmerer RPA Beschlussentwurf: 1. Der Rat beauftragt den Bürgermeister, die Vereinbarung zur Einführung der „Ehrenamtskarte in Nordrhein-Westfalen“ mit dem Land Nordrhein-Westfalen zu treffen. 2. Der Rat beschließt die Ausgabe der Ehrenamtskarte an nachstehende Kriterien zu binden:  Ausgabe der Karten auf Antrag an Bürgerinnen und Bürger, die länger als ein Jahr mind. 5 Stunden/Woche bzw. mind. 250 Stunden/Jahr ehrenamtlich tätig sind, sowie an Jugendliche, die Inhaber/innen der Juleika sind.  Ehrenamtliche, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Pauschale nicht mehr als die entstandenen Kosten deckt (z. B. Fahrtkosten). Auch Ferienhelfer, die gering vergütet werden, können die Ehrenamtskarte erhalten. Freiwillige, die in freien Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus arbeiten und daher keine Bestätigung durch ihren Vorstand erhalten können, haben die Möglichkeit, sich ihren Einsatz durch andere Organisationen oder die Nutznießer ihrer Arbeit bestätigen zu lassen, beispielsweise durch Pfarrer oder Ärzte.  Zum geleisteten Zeitaufwand rechnet auch die Teilnahme an Schulungen, Supervisionen u. a.  Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt steht, werden nicht als Engagement für das Gemeinwohl betrachtet.  Ebenso gilt, dass Bereitschaftszeiten, etwa in der Freiwilligen Feuerwehr, Sitzungs- und Besprechungszeiten der politischen Parteien oder Probe- bzw. Trainingszeiten der Mitglieder von Musikvereinen, Chören, Sportvereinen nicht als anrechenbare Arbeitszeit gezählt werden, wohl aber die ehrenamtliche Tätigkeit von Probe- bzw. Trainingsleiterinnen/-leitern, sofern diese keine Drucksache 297/2015  Seite - 2 – Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, die über eine Erstattung der Kosten hinausgeht. Gültigkeit der Ehrenamtskarte wird auf drei Jahre festgelegt. Erläuterungen: Mit der Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2015 hat der Rat die personellen und finanziellen Voraussetzungen, wie sie in der Vorlage des Hauptausschusses vom 22.04.2014 Nr. 124/2014 benannt waren, beschlossen. Nunmehr kann die Stadt Brühl die Teilnahme am Projekt „Ehrenamtskarte in Nordrhein-Westfalen“ beim MFKJKS des Landes NRW in Düsseldorf beantragen. Hierfür ist der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land NRW erforderlich, ein Muster ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Einzelheiten wie Konzept, Voraussetzungen u.a. zu diesem Projekt können der öffentlichen Vorlage Nr. 124/2014 vom 22.04.2014 entnommen werden. Die Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können mittlerweile nahezu 3.500 Vergünstigungen in NRW wahrnehmen, die auf http://www.ehrensache.nrw.de/verguenstigungen/ einsehbar sind. Auch die Stadt Brühl wird sich an der Bereitstellung von Vergünstigungen für Inhaber/innen der Ehrenamtskarte beteiligen. Geplant sind kommunale Vergünstigungen anlehnend an die des Brühl Passes - auf den Eintritt von Veranstaltungen des städtischen Kulturmanagements - für VHS Kursangebote - für Kursangebote und Workshops der Kunst- und Musikschule - von den Mitgliedsgebühren der Stadtbücherei - auf den Eintritt des Schwimmbades inkl. der Sauna Derzeit finden diesbezüglich Absprachen zwischen den zuständigen Fachbereichen statt. Weitere Unternehmen wie die Mitglieder der WEPAG sollen als Vergünstigungspartner gewonnen werden. Derzeit sind als Vergünstigungsgeber aus Brühl bereits die Brühler Schlosskonzerte, das Max-Ernst-Museum und die VR Bank Rhein-Erft gemeldet. Weiteres Vorgehen bis zur ersten Kartenausgabe Termin für die Unterzeichnung der „Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte NRW“ mit dem MFKJKS: 14.09.2015, 14.00 Uhr Satzungsänderungen für die Gewährung kommunaler Vergünstigungen Information der Akteure vor Ort im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Pressemitteilung, Plakaten und Flyern zur Ehrenamtskarte (werden vom Land zur Verfügung gestellt) Vereine, Verbände, Initiativen über die Möglichkeit der Nutzung der Ehrenamtskarte NRW informieren Formulare bereitstellen für:  Bewerbungen für die Vergabe der Ehrenamtskarte (s. anliegender Entwurf)  Vereinbarungen mit Vergünstigungspartnern (s. anliegender Entwurf) Pressetermin für die erste Kartenvergabe festlegen, ggf. unter Beteiligung einer Vertretung des Ministeriums Anlage(n): (1) Antragsformular (2) Vereinbarung