Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
12.02.2014
Erstellt
03.02.14, 18:47
Aktualisiert
03.02.14, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
64/2014
Erstellt am:
29.01.2014
Aktenzeichen:
IV/003
Verfasser/in:
Frau Dr. Cassens-Sasse
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
12.02.2014
Betreff
RegioGrün
Beobachtungspunkt Sinnersdorf
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 64/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, auf die Errichtung einer Abgrenzung an dem Beobachtungspunkt
Biotop Sinnersdorf zu verzichten. Statt dessen soll dort eine Benjeshecke aufgeschichtet werden. Die übrigen geplanten
Elemente zur Aufwertung des Standortes (Infotafel, RegioGrün-Bank, Aufstellen eines Abfallbehälters) sollen wie geplant durchgeführt werden. Da die Infotafel und die RegioGrün – Bank aus dem RegioGrün Overhead finanziert werden,
werden die ursprünglich für die Maßnahme vorgesehenen Mittel (bis auf die Finanzierung eines Abfallbehälters) nicht
mehr in Anspruch genommen.
Erläuterungen
In der letzten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 11.12.2013 war über das Alternativprojekt zum Blühstreifen Sinnersdorf, den ‚Beobachtungspunkt Biotop Sinnersdorf’ berichtet und diskutiert worden (Vorlage 493/2013).
Schon damals zeichnete sich ab, dass eine attraktive Lösung zur Abgrenzung des Biotops an dem Standort der Bank
schwierig wird.
In der Zwischenzeit hat die Verwaltung in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde verschiedene Möglichkeiten
einer Abgrenzung des Beobachtungspunktes am Biotop erörtert. Bei der Prüfung der Vorschläge hat sich gezeigt,
dass es keine kurzfristig umzusetzende befriedigende Lösung für das zu erreichende Ziel gibt. Durch die Abgrenzung
soll die jetzt vorhandene Sicht auf das Biotop nicht weiter eingeschränkt werden, im Gegenteil grundsätzlich soll die
Sicht durch einen Rückschnitt bzw. ein maßvolles Auslichten des Baumbestandes eher besser werden. Würden zur
Abgrenzung landschaftsgerechte Elemente aus Holz verbaut, würde dies jedoch die Sicht verschlechtern. Alternativ
wurde überlegt, die Abgrenzung mit einem Stahlgitterzaun durchzuführen, der jedoch mindestens 1,8 bis 2 m hoch sein
müsste, um ein Überklettern zu erschweren. Die zu diesem Zweck hergestellte Fotomontage zeigt (Anlage 1), dass
durch einen Zaun, der unmittelbar hinter der vorhandenen Balustrade errichtet werden müsste eine Art ‚Käfigeffekt’
entsteht. Auch Variationen des Zaunes in Höhe und Material könnten diesen Effekt nicht verhindern. Dies würde dementsprechend dazu führen, dass der Beobachtungspunkt eher unattraktiver wird.
Da sich keine sinnvolle Gestaltungsmöglichkeit abgezeichnet hat, wurde daher auf eine weitere Beauftragung eines
Landschaftsarchitekten verzichtet.
Aufgrund der Überlegungen schlägt die Verwaltung vor, auf die Errichtung eines Zaunes an dieser Stelle zu verzichten.
Statt dessen soll der Bereich wie geplant durch eine Infotafel und das Aufstellen einer RegioGrün-Bank
(s. Anlage 2) aufgewertet werden. Diese Maßnahmen werden durch den Rhein-Erft-Kreis durchgeführt und über den
sogenannten Overhead von RegioGrün, an dem die Stadt anteilig beteiligt ist, finanziert..
Zum Schutz der Biotopfläche wird seitens der Stadt der Bereich um die Bank durch das Aufschichten einer Benjeshecke
abgeschirmt. Im Vorfeld der geplanten Maßnahme hat der Bauhof bereits Schnittgut rechts und links des Bankstandortes in der vorhandenen Abpflanzung an den Stellen aufgeschichtet, an denen die Hecke ohnehin lückig war. Es wird
vorgeschlagen, diese Maßnahme auch vor der Balustrade - möglichst im Hangbereich so fortzusetzen, dass ein Betreten der Biotopfläche erheblich erschwert wird. Als Material kann u.a. das Schnittgut eingesetzt werden, das bei dem
geplanten Rückschnitt zum Freischneiden der Sichtschneise anfällt. Dieses Vorgehen wird auch von der unteren Landschaftsbehörde unterstützt. Zusätzlich wird vorgeschlagen, dass an dem Standort ein Abfallbehälter aufgestellt wird.
Die für die Maßnahme vorgesehenen Mittel in Höhe von 15.000 € (20% Eigenanteil, 80% Fördermittel) werden dementsprechend bis auf die Finanzierung des Abfallbehälters nicht mehr in Anspruch genommen.