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Vorlage (Gründung einer AöR hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
179 kB
Datum
07.09.2015
Erstellt
02.09.15, 18:27
Aktualisiert
02.09.15, 18:27
Vorlage (Gründung einer AöR
hier: Satzungsbeschluss) Vorlage (Gründung einer AöR
hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger 25/AöR 01.09.2015 354/2015 (49/2015 ) Betreff Gründung einer AöR hier: Satzungsbeschluss Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer FBL 30 Freytag Schiffer Hilger Radermacher Dartsch Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die 1. Satzung über die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Stadtservicebetrieb Brühl“ (Anlage 1) 2. Übertragung des städtischen Friedhofsvermögens auf die AöR (gemäß Anlage 2 und 3) 3. eine in der städtischen Bilanz auszuweisende Verbindlichkeit gegenüber der AöR in Höhe der Differenz der bestehenden passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu dem Wert des zu übertragenden Friedhofsvermögens 4. Übertragung des Straßenbeleuchtungsvermögens auf die AöR Erläuterungen: Der Rat hat in seiner Sitzung am 02.03.2015 den Bürgermeister beauftragt, die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts vorzubereiten. In die ÄöR sollten der Stadtservicebetrieb und das städtische Gebäudemanagement frühestmöglich überführt werden. Gründe für die Überführung in die AöR sind zum einen, dass bei Beibehaltung der jetzigen Organisationsform die getätigten Beauftragungen an die städtischen Töchter mit dem Vergaberecht kollidieren. Insbesondere wären bei zukünftigen Beauftragungen (z. B. bei der flächendeckenden Einführung der Biotonne) vergaberechtliche Beschwerdeverfahren zu befürchten. Zudem sollen mit einer geänderten Organisationsform die Umsatzsteuerverpflichtungen, soweit wie wirtschaftlich sinnvoll, reduziert werden. Drucksache 354/2015 Seite - 2 – Auf der anderen Seite hat die unternehmerische Organisationsstruktur und die Nutzung des betriebswirtschaftlichen und technischen Know how der Stadtwerke Brühl GmbH und der Gebausie zu effizienterem Handeln beim Stadtservicebetrieb und dem städtischen Gebäudemanagement geführt. Die AöR scheint die geeignete Organisationsform, um die vorgenannten Ziele in bestmöglicher Form zu erreichen. Im Rahmen der Vorbereitung wurde deutlich, dass aus organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht eine Gründung der AöR nur zum Jahreswechsel Sinn macht. Desweiteren kristallisierte sich heraus, dass die vorgenannten Gesichtspunkte in Gänze auch für die Unterhaltung und Wartung der städtischen Straßenbeleuchtung zutreffen, so dass diese Aufgabe mit dem entsprechenden Anlagevermögen ebenfalls auf die AöR übertragen werden soll. Im Rahmen der vollständigen Aufgabenübertragung an die AöR, geht auch zwingend die Satzungshoheit mit auf AöR über. In diesem Zusammenhang wurde in § 7 Abs. 3 vorletzter und letzter Satz ein Zustimmungsvorbehalt in die Satzung aufgenommen. Die vollständige Aufgabenübertragung beinhaltet auch die Übertragung des Friedhofsvermögens und der passiven Rechnungsabgrenzungsposten, die sich aus den eingenommenen und noch nicht abgeschriebenen Grabnutzungsgebühren ergeben. Diese passiven Rechnungsabgrenzungsposten stellen Verbindlichkeiten dar, die an die AöR übertragen werden. Da diese Verbindlichkeiten das zu übertragende Anlagevermögen übersteigen, würde die AöR mit einem negativen Anlagevermögen starten, so dass hierfür ein Ausgleich zu schaffen ist. Dieser Ausgleich erfolgt in Form einer Verbindlichkeit der Stadt gegenüber der AöR. Die Straßenbeleuchtung ist aktuell als Festwert mit 1.097.100,00 € bilanziert und wird im Rahmen der Aufgabenübertragung mit auf die AöR mit übertragen. Hinsichtlich weiterer Details zur Ausgestaltung verweise ich auf meine Vorlagen 237/2015 vom 22.05.2015 (HA 15.06.2015 und Rat 22.06.2015) und 366/2015 vom 22.06.2015 (HA 18.08.2015). Anlage(n): (1) Satzung der Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) (2) Aufstellung der zu übertragenden Flurstücke (3) Aufstellung des zu übertragenden Friedhofsvermögen