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Beschlussvorlage (Umsetzung von Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 20.2, Steuern und Abgaben)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
103 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
01.09.17, 13:16
Aktualisiert
01.09.17, 13:16
Beschlussvorlage (Umsetzung von Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 20.2, Steuern und Abgaben) Beschlussvorlage (Umsetzung von Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 20.2, Steuern und Abgaben) Beschlussvorlage (Umsetzung von Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 20.2, Steuern und Abgaben)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Bearbeiter/in: Silke Hansen TOP Drs.-Nr.: 448.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 18.08.2017 Bemerkungen 12.09.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsetzung von Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 20.2, Steuern und Abgaben X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Abteilung 20.2 (Steuern und Abgaben) von der Wiederbesetzungssperre auszunehmen und die frei werdende Stelle 90000072 kurzfristig nach zu besetzen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Hansen Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Mitzeichnung Amt 20.2 Mitzeichnung Dezernent II Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Stein Schilling Canzler Schaaf Spürck Nimtz Begründung: In der Abteilung 20.2 - Steuern und Beiträge – wird kurzfristig die Stelle 90000072 im Zuge der Nachbesetzung einer Stelle in der Feuer- und Rettungswache vakant. Folgende Gründe, die nachfolgend näher erläutert werden, sprechen für das Erfordernis einer kurzfristigen Nachbesetzung der Stelle: 1. 2. 3. 4. Stetig steigende Fallzahlen Doppelbelastung aufgrund der Umsiedlung Manheim Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens Überdurchschnittlich hohes Aufkommen an Überstunden in der Abteilung sowie der kommissarischen Abteilungsleitung 5. Anstehende Jahressollstellung / Jahresbescheide 1. Stetig steigende Fallzahlen Das anhaltend steigende allgemeine Bevölkerungswachstum in Kerpen aufgrund der Erschließung von Neubaugebieten führt seit Jahren zu steigenden Einnahmen im Bereich der Steuern und Abgaben. Dies ist jedoch nur möglich bei rechtzeitiger Verarbeitung, Erhebung und Veranlagung der Steuer- und Abgabepflichtigen. Durch die Zuwächse im Stadtgebiet steigen neben den Einnahmen auch die Fallzahlen der zu veranlagenden Haushalte, Privatpersonen wie der Gewerbetreibenden kontinuierlich an, was sich in einem stetig wachsenden Arbeitsaufkommen zeigt. 2. Doppelbelastung aufgrund der Umsiedlung Manheim Die Umsiedlung des Ortes Manheim verursacht einen nach wie vor erhöhten Aufwand, da der alte Ort neben dem Neuen bis heute weiter existiert. Der neue Ort wird veranlagungstechnisch zunächst behandelt wie ein Neubaugebiet, d. h. bei den auf Private übertragenen Grundstücken müssen in Etappen alle Abgabearten neu veranlagt werden. Zwischenzeitlich vollzieht sich jedoch auch dort in Einzelfällen bereits die Wandlung vom Neubaugebiet zum Bestandsort mit den entsprechenden Veränderungen in der Veranlagung (Eigentumswechsel). Mit dem Wegzug aus dem Altort ist gleichzeitig die Veranlagung des Objektes am Altort anzupassen, Gebühren sind abzusetzen. Sofern das Objekt nochmals vermietet wird, müssen Verbräuche geschätzt und neu veranlagt werden. Schließlich werden die Gebühren nach Abbruch der Aufbauten wieder abgesetzt und die Grundsteuer nach Neubewertung des Finanzamtes angepasst. 3. Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens Zum 01.01.2016 wurde das 2007 im Rahmen des Bürokratieabbaugesetzes abgeschaffte Widerspruchsverfahren wieder eingeführt. War die Hürde einer Klage beim Verwaltungsgericht oftmals zu groß, wird von der Möglichkeit des Widerspruchsverfahrens hingegen nun wieder reger Gebrauch gemacht. Dies führt zu Mehrarbeit aufgrund umfangreicher Widerspruchsbearbeitung. 4. Überdurchschnittlich hohes Aufkommen an Überstunden in der Abteilung sowie der kommissarischen Abteilungsleitung Die Abteilung 20.2 besteht aus vier Vollzeit sowie zwei Teilzeitkräften. Die Leitung der Abteilung wurde 2015 kommissarisch der Abteilungsleiterin 20.4 mit übertragen und wird bis heute in kommissarischer Form von ihr ausgeführt. Die oben näher aufgeführten Veränderungen im Arbeitsaufkommen wurden bisher ohne Erhöhung des Personalbestandes aufgefangen. In der Folge ergibt sich eine sehr hohe Anzahl an Überstunden sowohl bei der kommissarischen Abteilungsleitung wie auch den Mitarbeiterinnen und des Mitarbeiters. Bis heute sind im Beschlussvorlage 448.17 Seite 2 Personalamt für die Abteilung 20.2 insgesamt rd. 820 Überstunden vermerkt. Hiervon entfallen 520 Stunden auf die kommissarische Abteilungsleitung und weitere 300 Stunden auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei Einhaltung der Wiederbesetzungssperre ist davon auszugehen, dass diese Stundenzahl sprunghaft steigen wird. Sowohl aus wirtschaftlicher Betrachtung wie insbesondere auch aus gesundheitlicher Sicht, bezogen auf die Beschäftigten, ist dies nicht tragbar. Die Beschäftigen sind nicht mehr in der Lage, das stetig steigende Arbeitsaufkommen bei weiter reduziertem Personalbestand aufzufangen. Auch ein Abbau der als Rückstellungen bilanzierten Überstunden ist bei weiterer zusätzlicher Belastung nicht möglich. 5. Anstehende Jahressollstellung / Jahresbescheide Ab Anfang Oktober beginnen die Arbeiten zur Jahressollstellung, den vorbereitenden Arbeiten zum Versand der Jahresbescheide unmittelbar nach Jahresbeginn. Bei Einhaltung der Wiederbesetzungssperre und reduziertem Personalbestand kann seitens der Verwaltung ein reibungsloser Ablauf und eine termingerechte Bearbeitung und Zustellung der Bescheide nicht garantiert werden. Auch eine erhöhte Fehlerquote aufgrund zwingend erforderlicher aber nicht stichtagsgerechter Systemeingaben ist nicht auszuschließen. Hierdurch könnte es wiederum zu Mehraufwand aufgrund Widersprüchen und Beschwerden der Abgabepflichtigen sowie Verschiebungen der Zahlungstermine und somit auch erst verspätet eingehenden Einnahmen kommen. Ein weiterer deutlicher Anstieg der Überstunden wäre unter diesen Umständen zu erwarten. Zur Gewährleistung einer rechtzeitigen und rechtssicheren Abwicklung der Veranlagungen zur Einnahmesicherung sowie ebenfalls unter Einbeziehung der Fürsorgepflicht für die Beschäftigten schlägt die Verwaltung daher vor, die Abteilung 20.2 (Steuern und Abgaben) von der Wiederbesetzungssperre auszunehmen und die frei werdende Stelle 90000072 schnellstmöglich nach zu besetzen. Durch die zu beschließende Maßnahme entfällt eine geschätzte Personalkosteneinsparung (Beschäftigte/r, EG 8, Stufe 1, 6 Monate) in Höhe von ca. 20.000 €. Beschlussvorlage 448.17 Seite 3