Daten
Kommune
Kerpen
Größe
103 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
01.09.17, 13:16
Aktualisiert
01.09.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeiter/in: Silke Hansen
TOP
Drs.-Nr.: 448.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
18.08.2017
Bemerkungen
12.09.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 20.2, Steuern
und Abgaben
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Abteilung 20.2 (Steuern und Abgaben) von der
Wiederbesetzungssperre auszunehmen und die frei werdende Stelle 90000072 kurzfristig nach zu
besetzen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Hansen
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Mitzeichnung
Amt 20.2
Mitzeichnung
Dezernent II
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Stein
Schilling
Canzler
Schaaf
Spürck
Nimtz
Begründung:
In der Abteilung 20.2 - Steuern und Beiträge – wird kurzfristig die Stelle 90000072 im Zuge der
Nachbesetzung einer Stelle in der Feuer- und Rettungswache vakant.
Folgende Gründe, die nachfolgend näher erläutert werden, sprechen für das Erfordernis einer
kurzfristigen Nachbesetzung der Stelle:
1.
2.
3.
4.
Stetig steigende Fallzahlen
Doppelbelastung aufgrund der Umsiedlung Manheim
Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens
Überdurchschnittlich hohes Aufkommen an Überstunden in der Abteilung sowie der
kommissarischen Abteilungsleitung
5. Anstehende Jahressollstellung / Jahresbescheide
1. Stetig steigende Fallzahlen
Das anhaltend steigende allgemeine Bevölkerungswachstum in Kerpen aufgrund der
Erschließung von Neubaugebieten führt seit Jahren zu steigenden Einnahmen im Bereich der
Steuern und Abgaben. Dies ist jedoch nur möglich bei rechtzeitiger Verarbeitung, Erhebung
und Veranlagung der Steuer- und Abgabepflichtigen. Durch die Zuwächse im Stadtgebiet
steigen neben den Einnahmen auch die Fallzahlen der zu veranlagenden Haushalte,
Privatpersonen wie der Gewerbetreibenden kontinuierlich an, was sich in einem stetig
wachsenden Arbeitsaufkommen zeigt.
2. Doppelbelastung aufgrund der Umsiedlung Manheim
Die Umsiedlung des Ortes Manheim verursacht einen nach wie vor erhöhten Aufwand, da der
alte Ort neben dem Neuen bis heute weiter existiert. Der neue Ort wird veranlagungstechnisch
zunächst behandelt wie ein Neubaugebiet, d. h. bei den auf Private übertragenen
Grundstücken müssen in Etappen alle Abgabearten neu veranlagt werden. Zwischenzeitlich
vollzieht sich jedoch auch dort in Einzelfällen bereits die Wandlung vom Neubaugebiet zum
Bestandsort mit den entsprechenden Veränderungen in der Veranlagung (Eigentumswechsel).
Mit dem Wegzug aus dem Altort ist gleichzeitig die Veranlagung des Objektes am Altort
anzupassen, Gebühren sind abzusetzen. Sofern das Objekt nochmals vermietet wird, müssen
Verbräuche geschätzt und neu veranlagt werden. Schließlich werden die Gebühren nach
Abbruch der Aufbauten wieder abgesetzt und die Grundsteuer nach Neubewertung des
Finanzamtes angepasst.
3. Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens
Zum 01.01.2016 wurde das 2007 im Rahmen des Bürokratieabbaugesetzes abgeschaffte
Widerspruchsverfahren wieder eingeführt. War die Hürde einer Klage beim Verwaltungsgericht
oftmals zu groß, wird von der Möglichkeit des Widerspruchsverfahrens hingegen nun wieder
reger Gebrauch gemacht. Dies führt zu Mehrarbeit aufgrund umfangreicher Widerspruchsbearbeitung.
4. Überdurchschnittlich hohes Aufkommen an Überstunden in der Abteilung sowie der
kommissarischen Abteilungsleitung
Die Abteilung 20.2 besteht aus vier Vollzeit sowie zwei Teilzeitkräften. Die Leitung der Abteilung
wurde 2015 kommissarisch der Abteilungsleiterin 20.4 mit übertragen und wird bis heute in
kommissarischer Form von ihr ausgeführt. Die oben näher aufgeführten Veränderungen im
Arbeitsaufkommen wurden bisher ohne Erhöhung des Personalbestandes aufgefangen. In der
Folge ergibt sich eine sehr hohe Anzahl an Überstunden sowohl bei der kommissarischen
Abteilungsleitung wie auch den Mitarbeiterinnen und des Mitarbeiters. Bis heute sind im
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Personalamt für die Abteilung 20.2 insgesamt rd. 820 Überstunden vermerkt. Hiervon entfallen
520 Stunden auf die kommissarische Abteilungsleitung und weitere 300 Stunden auf die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei Einhaltung der Wiederbesetzungssperre ist davon
auszugehen, dass diese Stundenzahl sprunghaft steigen wird. Sowohl aus wirtschaftlicher
Betrachtung wie insbesondere auch aus gesundheitlicher Sicht, bezogen auf die Beschäftigten,
ist dies nicht tragbar. Die Beschäftigen sind nicht mehr in der Lage, das stetig steigende
Arbeitsaufkommen bei weiter reduziertem Personalbestand aufzufangen. Auch ein Abbau der
als Rückstellungen bilanzierten Überstunden ist bei weiterer zusätzlicher Belastung nicht
möglich.
5. Anstehende Jahressollstellung / Jahresbescheide
Ab Anfang Oktober beginnen die Arbeiten zur Jahressollstellung, den vorbereitenden Arbeiten
zum Versand der Jahresbescheide unmittelbar nach Jahresbeginn. Bei Einhaltung der
Wiederbesetzungssperre und reduziertem Personalbestand kann seitens der Verwaltung ein
reibungsloser Ablauf und eine termingerechte Bearbeitung und Zustellung der Bescheide nicht
garantiert werden. Auch eine erhöhte Fehlerquote aufgrund zwingend erforderlicher aber nicht
stichtagsgerechter Systemeingaben ist nicht auszuschließen. Hierdurch könnte es wiederum zu
Mehraufwand aufgrund Widersprüchen und Beschwerden der Abgabepflichtigen sowie
Verschiebungen der Zahlungstermine und somit auch erst verspätet eingehenden Einnahmen
kommen. Ein weiterer deutlicher Anstieg der Überstunden wäre unter diesen Umständen zu
erwarten.
Zur Gewährleistung einer rechtzeitigen und rechtssicheren Abwicklung der Veranlagungen zur
Einnahmesicherung sowie ebenfalls unter Einbeziehung der Fürsorgepflicht für die Beschäftigten
schlägt die Verwaltung daher vor, die Abteilung 20.2 (Steuern und Abgaben) von der
Wiederbesetzungssperre auszunehmen und die frei werdende Stelle 90000072 schnellstmöglich
nach zu besetzen.
Durch die zu beschließende Maßnahme entfällt eine geschätzte Personalkosteneinsparung
(Beschäftigte/r, EG 8, Stufe 1, 6 Monate) in Höhe von ca. 20.000 €.
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