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Vorlage (Einführung einer Taschengeldbörse für Brühl hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Brühl vom 24.04.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
111 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
02.06.15, 18:29
Aktualisiert
02.09.15, 18:27
Vorlage (Einführung einer Taschengeldbörse für Brühl
hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Brühl vom 24.04.2015) Vorlage (Einführung einer Taschengeldbörse für Brühl
hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Brühl vom 24.04.2015) Vorlage (Einführung einer Taschengeldbörse für Brühl
hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Brühl vom 24.04.2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50 Rempe 50 39 10 13.05.2015 198/2015 Betreff Einführung einer Taschengeldbörse für Brühl hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Brühl vom 24.04.2015 Beratungsfolge Sozialausschuss Jugendhilfeausschuss Jugendhilfeausschuss Sozialausschuss Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Zons Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den freien Trägern in Brühl die Einrichtung einer Taschengeldbörse zu prüfen und dafür Fördergelder aus dem Programm „Servicebrücken Jugend – Alter in NRW“ gemeinsam mit Nachbarstädten über den RheinErft-Kreis zu beantragen. Erläuterungen: Die Taschengeldbörse richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 20 Jahren. Die Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt ist beim Institut für soziale Arbeit (ISA e.V.) in Münster angesiedelt. Vertragspartner und Zuwendungsempfänger im Projekt sind die Kreise und kreisfreien Städte des Landes NRW, die für den Aufbau einer Taschengeldbörse als Servicebrücke Förderung erhalten. Dafür stehen im Haushaltsjahr 2015 je Förderung maximal 15.000,00 € aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Anschubfinanzierung für das Projekt, wobei die teilnehmenden Kreise und kreisfreien Städte die Erstfinanzierung nicht mit einem Eigenanteil ergänzen müssen. Es gibt nur eine Taschengeldbörse für alle teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen. Ab dem Jahr 2016 müssen die teilnehmenden Kommunen diesen Betrag selber finanzieren. Die Beantragung und Weiterleitung der Fördermittel für das Jahr 2015 erfolgt vom Kreis über die ProjektKoordinierungsstelle des ISA e.V., Münster. Drucksache 198/2015 Seite - 2 – Das Projekt ist nach Aussage der bereits teilnehmenden Kommunen sehr zeit- und personalintensiv und kann mit in den Kommunen oder bei anderen Trägern vorhandenem Personal nicht verwirklicht werden. Die AWO Solingen, einer der bereits bestehenden Projektträger in NRW, führt das Projekt mit einer 450,00 €-Kraft (mit wöchentlich 10 Arbeitsstunden) durch. Als Vertragspartner und Zuwendungsempfänger können sich die Kreise und kreisfreien Städte beim Aufbau einer Taschengeldbörse für die Variante A oder Variante B entscheiden, d. h. entweder der Kreis führt das Projekt selbst durch oder er beauftragt Dritte (siehe Informationen zur Förderung von Taschengeldbörsen). Der Rhein-Erft-Kreis fungiert also als Koordinator für die kreisangehörigen Städte. Er entscheidet vor Beginn des Projektes, ob die „Börse“ in eigener Trägerschaft aufgebaut oder der Aufbau an Dritte (Kommunen oder freie Träger) vergeben wird. Für Brühl könnten dem Rhein-Erft-Kreis folgende Verbände und Institutionen zur eventuellen Durchführung des Projektes genannt werden: - Arbeiterwohlfahrt – Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V. - Arbeiter-Samariter-Bund – Regionalverband Erft/Düren e.V. - Caritas-Verband Rhein-Erft-Kreis - ASH Sprungbrett e.V. - Stadtteilbüro Brühl-Vochem („Soziale Stadt“) Eine Entscheidung, ob eine Teilnahme an der Taschengeldbörse gewünscht ist, sollte bis Mitte Juni/Anfang Juli 2015 getroffen sein, da der Zeitraum des Vergabeverfahrens mindestens 2 Monate in Anspruch nimmt. Weitere Rahmenbedingungen, die bei der Durchführung des Projektes zu beachten sind: Bei den zu verrichtenden Tätigkeiten durch die Jugendlichen sind Tätigkeiten anzubieten, die einfach, ungefährlich und nicht regelmäßig durchgeführt werden. Die tägliche Arbeitszeit für die Jugendlichen sollte die Dauer von 2 Stunden täglich bzw. 10 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Sowohl Jugendliche wie Jobanbieter müssen sich bei der Taschengeldbörse anmelden und registrieren lassen. Das geschieht durch ein Online-Verfahren. Die Taschengeldbörse dient lediglich als Koordinierungsstelle. Eine rechtliche Beziehung wird ausschließlich zwischen dem Jobanbieter und dem Jobber aufgebaut. Die Taschengeldbörse kann weder garantieren, dass es für angebotene Jobs Abnehmer gibt, noch dass jedem Jugendlichen ein Job vermittelt werden kann. Die Taschengeldbörse kann auch nicht dafür garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen Anbieter und Jobber eingehalten oder dass Jobs zur Zufriedenheit aller erledigt werden. Vergütung: Das empfohlene Taschengeld beträgt 5,00 € pro Stunde. Ein anderer Satz kann individuell zwischen Jobanbieter und Jugendlichem vereinbart werden. Rechtliche Voraussetzungen: Es müssen die Bedingungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bei der Verrichtung von Tätigkeiten und den Angeboten beachtet und eingehalten werden. Drucksache 198/2015 Seite - 3 – Sozialversicherungspflicht: Gelegentlich ausgeübte Taschengeldjobs begründen kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, sofern die Jugendlichen über ihre Eltern in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind. Die Tätigkeit ist also „sozialversicherungsfrei“. Einkommens-/Umsatzsteuer: Jugendliche, die nur gelegentlich, wenige Stunden für ein Taschengeld tätig sind, werden dadurch nicht zu Arbeitnehmern, Jobanbieter nicht zu Arbeitgebern. Jugendliche, die nur gelegentlich im Rahmen der Taschengeldbörse aktiv werden, erzielen keine Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Die Tätigkeit ist in diesem Fall für beide Seiten nicht steuerpflichtig. Unfall- und Haftpflichtversicherung: Versicherungsschutz über die Taschengeldbörse besteht nicht. Jobsuchenden wird empfohlen, eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen, da ansonsten für evtl. versicherungsrelevante Schäden keine Versicherung besteht. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Jobanbieter, die Jobber zu versichern. Sicherheit: Um eine möglichst große Sicherheit aller zu erreichen, werden mit allen Beteiligten an der Taschengeldbörse Vorstellungsgespräche geführt. Sollte eine Person ungeeignet erscheinen, kann die Zulassung von der Koordinierungsstelle verweigert werden. Sollte es während eines Jobs zu kriminellen Handlungen (z. B. Diebstahl) kommen, muss sich der Betroffene selbst direkt an die zuständige Stelle (z. B. Polizei) wenden. Die Taschengeldbörse ist lediglich Kontaktstelle und übernimmt keine Haftung. Datenschutz: Die Daten der an der Taschengeldbörse Beteiligten werden von der Koordinierungsstelle nicht an Dritte weiter gegeben. Sämtliche Daten werden nur verschlüsselt öffentlich gemacht. Bei der Anmeldung werden die Teilnehmer über die Datenschutzbestimmungen informiert. Die Einführung des Projektes Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis erscheint aus Sicht der städtischen Seniorenarbeit sinnvoll. Hier wird immer wieder von Seniorinnen und Senioren nach unterstützenden Hilfen oder Begleitservice im Alltag nachgefragt. Zudem erfüllt das Projekt den Anspruch eines Generationendialogs, der in Brühl durch geeignete Initiativen gefördert und vorangetrieben werden sollte.