Daten
Kommune
Brühl
Größe
111 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
02.06.15, 18:29
Aktualisiert
02.09.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
50
Rempe
50 39 10
13.05.2015
198/2015
Betreff
Einführung einer Taschengeldbörse für Brühl
hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Brühl vom 24.04.2015
Beratungsfolge
Sozialausschuss
Jugendhilfeausschuss
Jugendhilfeausschuss
Sozialausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Zons
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den freien Trägern in Brühl die Einrichtung
einer Taschengeldbörse zu prüfen und dafür Fördergelder aus dem Programm
„Servicebrücken Jugend – Alter in NRW“ gemeinsam mit Nachbarstädten über den RheinErft-Kreis zu beantragen.
Erläuterungen:
Die Taschengeldbörse richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter
zwischen 14 und 20 Jahren.
Die Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt ist beim Institut für soziale Arbeit (ISA
e.V.) in Münster angesiedelt. Vertragspartner und Zuwendungsempfänger im Projekt sind
die Kreise und kreisfreien Städte des Landes NRW, die für den Aufbau einer
Taschengeldbörse als Servicebrücke Förderung erhalten. Dafür stehen im Haushaltsjahr
2015 je Förderung maximal 15.000,00 € aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Anschubfinanzierung für das
Projekt, wobei die teilnehmenden Kreise und kreisfreien Städte die Erstfinanzierung nicht
mit einem Eigenanteil ergänzen müssen. Es gibt nur eine Taschengeldbörse für alle
teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen. Ab dem Jahr 2016 müssen die
teilnehmenden Kommunen diesen Betrag selber finanzieren. Die Beantragung und
Weiterleitung der Fördermittel für das Jahr 2015 erfolgt vom Kreis über die ProjektKoordinierungsstelle des ISA e.V., Münster.
Drucksache 198/2015
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Das Projekt ist nach Aussage der bereits teilnehmenden Kommunen sehr zeit- und
personalintensiv und kann mit in den Kommunen oder bei anderen Trägern vorhandenem
Personal nicht verwirklicht werden. Die AWO Solingen, einer der bereits bestehenden
Projektträger in NRW, führt das Projekt mit einer 450,00 €-Kraft (mit wöchentlich 10
Arbeitsstunden) durch.
Als Vertragspartner und Zuwendungsempfänger können sich die Kreise und kreisfreien
Städte beim Aufbau einer Taschengeldbörse für die Variante A oder Variante B
entscheiden, d. h. entweder der Kreis führt das Projekt selbst durch oder er beauftragt
Dritte (siehe Informationen zur Förderung von Taschengeldbörsen). Der Rhein-Erft-Kreis
fungiert also als Koordinator für die kreisangehörigen Städte. Er entscheidet vor Beginn
des Projektes, ob die „Börse“ in eigener Trägerschaft aufgebaut oder der Aufbau an Dritte
(Kommunen oder freie Träger) vergeben wird.
Für Brühl könnten dem Rhein-Erft-Kreis folgende Verbände und Institutionen zur
eventuellen Durchführung des Projektes genannt werden:
- Arbeiterwohlfahrt – Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V.
- Arbeiter-Samariter-Bund – Regionalverband Erft/Düren e.V.
- Caritas-Verband Rhein-Erft-Kreis
- ASH Sprungbrett e.V.
- Stadtteilbüro Brühl-Vochem („Soziale Stadt“)
Eine Entscheidung, ob eine Teilnahme an der Taschengeldbörse gewünscht ist, sollte bis
Mitte Juni/Anfang Juli 2015 getroffen sein, da der Zeitraum des Vergabeverfahrens
mindestens 2 Monate in Anspruch nimmt.
Weitere Rahmenbedingungen, die bei der Durchführung des Projektes zu beachten sind:
Bei den zu verrichtenden Tätigkeiten durch die Jugendlichen sind Tätigkeiten anzubieten,
die einfach, ungefährlich und nicht regelmäßig durchgeführt werden.
Die tägliche Arbeitszeit für die Jugendlichen sollte die Dauer von 2 Stunden täglich bzw.
10 Stunden in der Woche nicht überschreiten.
Sowohl Jugendliche wie Jobanbieter müssen sich bei der Taschengeldbörse anmelden
und registrieren lassen. Das geschieht durch ein Online-Verfahren.
Die Taschengeldbörse dient lediglich als Koordinierungsstelle. Eine rechtliche Beziehung
wird ausschließlich zwischen dem Jobanbieter und dem Jobber aufgebaut. Die
Taschengeldbörse kann weder garantieren, dass es für angebotene Jobs Abnehmer gibt,
noch dass jedem Jugendlichen ein Job vermittelt werden kann. Die Taschengeldbörse
kann auch nicht dafür garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen Anbieter und
Jobber eingehalten oder dass Jobs zur Zufriedenheit aller erledigt werden.
Vergütung:
Das empfohlene Taschengeld beträgt 5,00 € pro Stunde. Ein anderer Satz kann individuell
zwischen Jobanbieter und Jugendlichem vereinbart werden.
Rechtliche Voraussetzungen:
Es müssen die Bedingungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bei der Verrichtung von
Tätigkeiten und den Angeboten beachtet und eingehalten werden.
Drucksache 198/2015
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Sozialversicherungspflicht:
Gelegentlich ausgeübte Taschengeldjobs begründen kein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis, sofern die Jugendlichen über ihre Eltern in einer gesetzlichen oder
privaten
Krankenversicherung
versichert
sind.
Die
Tätigkeit
ist
also
„sozialversicherungsfrei“.
Einkommens-/Umsatzsteuer:
Jugendliche, die nur gelegentlich, wenige Stunden für ein Taschengeld tätig sind, werden
dadurch nicht zu Arbeitnehmern, Jobanbieter nicht zu Arbeitgebern. Jugendliche, die nur
gelegentlich im Rahmen der Taschengeldbörse aktiv werden, erzielen keine Einnahmen
im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Die Tätigkeit ist in diesem Fall für beide Seiten
nicht steuerpflichtig.
Unfall- und Haftpflichtversicherung:
Versicherungsschutz über die Taschengeldbörse besteht nicht. Jobsuchenden wird
empfohlen, eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen, da ansonsten
für evtl. versicherungsrelevante Schäden keine Versicherung besteht. Zusätzlich besteht
die Möglichkeit für Jobanbieter, die Jobber zu versichern.
Sicherheit:
Um eine möglichst große Sicherheit aller zu erreichen, werden mit allen Beteiligten an der
Taschengeldbörse Vorstellungsgespräche geführt. Sollte eine Person ungeeignet
erscheinen, kann die Zulassung von der Koordinierungsstelle verweigert werden. Sollte es
während eines Jobs zu kriminellen Handlungen (z. B. Diebstahl) kommen, muss sich der
Betroffene selbst direkt an die zuständige Stelle (z. B. Polizei) wenden. Die
Taschengeldbörse ist lediglich Kontaktstelle und übernimmt keine Haftung.
Datenschutz:
Die Daten der an der Taschengeldbörse Beteiligten werden von der Koordinierungsstelle
nicht an Dritte weiter gegeben. Sämtliche Daten werden nur verschlüsselt öffentlich
gemacht. Bei der Anmeldung werden die Teilnehmer über die Datenschutzbestimmungen
informiert.
Die Einführung des Projektes Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis erscheint aus Sicht
der städtischen Seniorenarbeit sinnvoll. Hier wird immer wieder von Seniorinnen und
Senioren nach unterstützenden Hilfen oder Begleitservice im Alltag nachgefragt. Zudem
erfüllt das Projekt den Anspruch eines Generationendialogs, der in Brühl durch geeignete
Initiativen gefördert und vorangetrieben werden sollte.