Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
19.08.15, 18:27
Aktualisiert
19.08.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Lamberty
612670203
28.07.2015
300/2015
Betreff
Anbringung von Geländern bzw. Handläufen in der neu gestalteten Unterführung CarlSchurz-Straße / Balthasar-Neumann-Platz,
hier: Vorlage zum Antrag der SPD Fraktion vom 08.06.2015
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters
zur Kenntnis und lehnt den Antrag der SPD-Fraktion vom 08.06.2015 ab.
Erläuterungen:
Vor der Sitzung des Ausschuss für Planung und Umwelt am Donnerstag 16.04.2015
wurde das Thema anlässlich eines Ortstermins vom anwesenden Planer W. Mesenholl
dargestellt. Die zugehörige Vorlage 124/2015 führt ebenfalls ausführlich die Gründe für
den gewählten Ausbaustandard an und erläutert die Herleitung aus der DIN 18040-3.
Am 1. Juni 2015 fand ein weiterer Ortstermin auf Einladung der Behinderten Beauftragten
Frau Rempe mit der Begehungskommission, unter Beteiligung der Verwaltung und Herrn
Bürgermeister Freytag statt.
Bei diesem Termin wurde in der lebhaften Diskussion unter den Teilnehmern der
Kommission deutlich, dass die Anlage eine wesentliche Verbesserung der Lebensqualität
darstellt und für die Mehrheit der anwesenden Betroffenen in der gebauten Form begrüßt
wird. Ausdrücklich wurde dabei auch das Angebot der dreigliedrigen Wegeführung
hervorgehoben, mit der auf die unterschiedlichen Ansprüche bei der Überwindung des
großen Höhenunterschiedes reagiert wurde. Die mehrteilige Wegeführung trennt
unterschiedliche Bewegungsarten ohne die jeweils andere zu diffamieren. Sie erlaubt es
den Höhenunterschied schnell und direkt zu überwinden. Sie ermöglicht dem
Rollstuhlfahrer die Überwindung ohne Einschränkung seines Sichtfeldes ebenso, wie
demjenigen der mit einer Gehhilfe die Höhe überwindet. Für diejenigen die ohne Gehhilfe
unterwegs sind und für die die langen oder steilen Wege beschwerlich sind, gibt es den
Weg entlang der Gabionenwand , der in kurzen Abständen Bänke zum Ausruhen aufweist
und dessen kurze Treppen mit Handläufen ausgestattet sind. Sitzmöglichkeiten in den
Übergängen der Wege erleichtern immer wieder das Ausruhen, ebenso ist der Wechsel
Drucksache 300/2015
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zwischen allen Wegen in kurzen Abständen möglich, so dass sich eine Vielzahl von
Kombinationsmöglichkeiten ergibt, den Höhenunterschied zu überwinden. Allen
gemeinsam ist dabei die großzügige, platzartig anmutende Weite, die jederzeit den
Überblick gewährt und so zur Sicherheit beiträgt.
Erstmals wird in der DIN 18040-3 unter Punkt 4 .1 Grundprinzipien der barrierefreien
Gestaltung von „Wegeketten im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum“ gesprochen.
Die unter dem Punkt 4 „allgemeine Planungsanforderungen“ als Grundprinzipien zur
barrierefreien Gestaltung angesprochenen Planungsparameter, hier insbesondere
Flächen- und Raumbedarf, Längs- und Querneigung, Oberflächengestaltung aber auch
die visuellen und taktilen Anforderungen werden mit der in Umsetzung befindlichen
Planung an der Fußgängerunterführung erfüllt.
Die randlichen Gabionen definieren zusätzlich eindeutig die Wegeführung gemäß Punkt 7
c) der DIN 18040-3.
Die DIN 18040-3 unterscheidet Wegeketten im öffentlichen Raum und „Anlagen zur
Überwindung von Höhenunterschieden“ gemäß 5.4. Hier wird bei Rampen auf die DIN
18040-1 verwiesen, was deutlich macht, dass es sich bei diesen Bauwerken um
„technische Anlagen“ im Zusammenhang mit der Erschließung von Gebäuden, wie es
auch Aufzüge sind, handelt.
Die geplante Wegeführung im Bereich des Zugangs zur Unterführung wird als Teil einer
Platzfläche und damit als Wegekette definiert. Diese ist keine im Freien liegende Rampe
zur Erschließung eines Gebäudes, sondern Teil des öffentlichen Wegenetzes von der
Innenstadt zum Balthasar-Neumann-Platz. Frei- und Grünflächen sollen zum Aufenthalt
einladen, soziale Kontakte und Kommunikation fördern. Die in dieser Platzfläche
angelegten Wege dienen in ihrer Unterschiedlichkeit verschiedenen Personengruppen
entsprechend deren spezifischen Anforderungen. Dabei werden auch die Anforderungen
hinsichtlich Barrierefreiheit zur Nutzung von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt.
Dieser Personenkreis soll die Wege je nach Art der Beeinträchtigung auf eine möglichst
flexible Art und Weise nutzen können.
Die positive Flexibilität in der Benutzung (z.B. der Wegewahl, Inanspruchnahme von
Sitzmöglichkeiten und Ruhebereichen an den Podesten etc.) und der offene Charakter der
Gesamtanlage würden bei einer konsequenten Anwendung der Rampendefinition der DIN
18040-1 mit der Anlage von beidseitigen Handläufen entlang des für Menschen mit
Rollstuhl entworfenen Weges konterkariert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade für
Menschen im Rollstuhl (und auch Nutzer und Nutzerinnen von Rollatoren) Handläufe an
Rampen nicht erforderlich sind, im schlechtesten Fall sogar ein Verletzungsrisiko
darstellen.
Auch Sehbeeinträchtigte oder Blinde sind aufgrund der taktilen Hilfen gemäß der DIN nicht
auf die Handläufe angewiesen.
Der Bürgermeister schlägt vor, die Situation im kommenden halben Jahr zu beobachten
und ggf. das Thema erneut aufzugreifen.