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Vorlage (Antrag der SPD Fraktion vom 08.06.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
19.08.15, 18:27
Aktualisiert
19.08.15, 18:27
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Lamberty 612670203 28.07.2015 300/2015 Betreff Anbringung von Geländern bzw. Handläufen in der neu gestalteten Unterführung CarlSchurz-Straße / Balthasar-Neumann-Platz, hier: Vorlage zum Antrag der SPD Fraktion vom 08.06.2015 Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und lehnt den Antrag der SPD-Fraktion vom 08.06.2015 ab. Erläuterungen: Vor der Sitzung des Ausschuss für Planung und Umwelt am Donnerstag 16.04.2015 wurde das Thema anlässlich eines Ortstermins vom anwesenden Planer W. Mesenholl dargestellt. Die zugehörige Vorlage 124/2015 führt ebenfalls ausführlich die Gründe für den gewählten Ausbaustandard an und erläutert die Herleitung aus der DIN 18040-3. Am 1. Juni 2015 fand ein weiterer Ortstermin auf Einladung der Behinderten Beauftragten Frau Rempe mit der Begehungskommission, unter Beteiligung der Verwaltung und Herrn Bürgermeister Freytag statt. Bei diesem Termin wurde in der lebhaften Diskussion unter den Teilnehmern der Kommission deutlich, dass die Anlage eine wesentliche Verbesserung der Lebensqualität darstellt und für die Mehrheit der anwesenden Betroffenen in der gebauten Form begrüßt wird. Ausdrücklich wurde dabei auch das Angebot der dreigliedrigen Wegeführung hervorgehoben, mit der auf die unterschiedlichen Ansprüche bei der Überwindung des großen Höhenunterschiedes reagiert wurde. Die mehrteilige Wegeführung trennt unterschiedliche Bewegungsarten ohne die jeweils andere zu diffamieren. Sie erlaubt es den Höhenunterschied schnell und direkt zu überwinden. Sie ermöglicht dem Rollstuhlfahrer die Überwindung ohne Einschränkung seines Sichtfeldes ebenso, wie demjenigen der mit einer Gehhilfe die Höhe überwindet. Für diejenigen die ohne Gehhilfe unterwegs sind und für die die langen oder steilen Wege beschwerlich sind, gibt es den Weg entlang der Gabionenwand , der in kurzen Abständen Bänke zum Ausruhen aufweist und dessen kurze Treppen mit Handläufen ausgestattet sind. Sitzmöglichkeiten in den Übergängen der Wege erleichtern immer wieder das Ausruhen, ebenso ist der Wechsel Drucksache 300/2015 Seite - 2 – zwischen allen Wegen in kurzen Abständen möglich, so dass sich eine Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten ergibt, den Höhenunterschied zu überwinden. Allen gemeinsam ist dabei die großzügige, platzartig anmutende Weite, die jederzeit den Überblick gewährt und so zur Sicherheit beiträgt. Erstmals wird in der DIN 18040-3 unter Punkt 4 .1 Grundprinzipien der barrierefreien Gestaltung von „Wegeketten im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum“ gesprochen. Die unter dem Punkt 4 „allgemeine Planungsanforderungen“ als Grundprinzipien zur barrierefreien Gestaltung angesprochenen Planungsparameter, hier insbesondere Flächen- und Raumbedarf, Längs- und Querneigung, Oberflächengestaltung aber auch die visuellen und taktilen Anforderungen werden mit der in Umsetzung befindlichen Planung an der Fußgängerunterführung erfüllt. Die randlichen Gabionen definieren zusätzlich eindeutig die Wegeführung gemäß Punkt 7 c) der DIN 18040-3. Die DIN 18040-3 unterscheidet Wegeketten im öffentlichen Raum und „Anlagen zur Überwindung von Höhenunterschieden“ gemäß 5.4. Hier wird bei Rampen auf die DIN 18040-1 verwiesen, was deutlich macht, dass es sich bei diesen Bauwerken um „technische Anlagen“ im Zusammenhang mit der Erschließung von Gebäuden, wie es auch Aufzüge sind, handelt. Die geplante Wegeführung im Bereich des Zugangs zur Unterführung wird als Teil einer Platzfläche und damit als Wegekette definiert. Diese ist keine im Freien liegende Rampe zur Erschließung eines Gebäudes, sondern Teil des öffentlichen Wegenetzes von der Innenstadt zum Balthasar-Neumann-Platz. Frei- und Grünflächen sollen zum Aufenthalt einladen, soziale Kontakte und Kommunikation fördern. Die in dieser Platzfläche angelegten Wege dienen in ihrer Unterschiedlichkeit verschiedenen Personengruppen entsprechend deren spezifischen Anforderungen. Dabei werden auch die Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit zur Nutzung von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Dieser Personenkreis soll die Wege je nach Art der Beeinträchtigung auf eine möglichst flexible Art und Weise nutzen können. Die positive Flexibilität in der Benutzung (z.B. der Wegewahl, Inanspruchnahme von Sitzmöglichkeiten und Ruhebereichen an den Podesten etc.) und der offene Charakter der Gesamtanlage würden bei einer konsequenten Anwendung der Rampendefinition der DIN 18040-1 mit der Anlage von beidseitigen Handläufen entlang des für Menschen mit Rollstuhl entworfenen Weges konterkariert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade für Menschen im Rollstuhl (und auch Nutzer und Nutzerinnen von Rollatoren) Handläufe an Rampen nicht erforderlich sind, im schlechtesten Fall sogar ein Verletzungsrisiko darstellen. Auch Sehbeeinträchtigte oder Blinde sind aufgrund der taktilen Hilfen gemäß der DIN nicht auf die Handläufe angewiesen. Der Bürgermeister schlägt vor, die Situation im kommenden halben Jahr zu beobachten und ggf. das Thema erneut aufzugreifen.