Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        100 kB
                    Datum
                        17.09.2015
                    Erstellt
                        08.09.15, 18:26
                    Aktualisiert
                        08.09.15, 18:26
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
51
Schmitz
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
31.08.2015
351/2015
Betreff
Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII
hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom
28.08.2015 – Pflegeeltern mit Migrationshintergrund
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 531800/36031300
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Burkhardt
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Bezug nehmend auf den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis
90/Die Grünen wird nachstehend ein Überblick über die aktuelle Situation der Pflegekinder
in Brühl gegeben. Der Pflegekinderdienst wird im Auftrag der Stadt Brühl vom Sozialdienst
Katholischer Frauen (SkF) im Rhein-Erft-Kreis geleistet.
Derzeit sind 31 Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflegefamilien untergebracht. Hiervon
weist derzeit nur ein Kind einen Migrationshintergrund auf. Dieses Kind wurde nicht durch
das Jugendamt der Stadt Brühl untergebracht, sondern befand sich zum Zeitpunkt der
Übernahme (durch Zuzug) bereits in der Pflegefamilie.
Zwei weitere Kinder haben je einen Elternteil mit Migrationshintergrund; diese Kinder
leben in Verwandtenpflege im Familiensystem und sind somit im gleichen Kulturkreis
verblieben.
Ein Kind mit Migrationshintergrund befand sich bis April 2015 in einer Pflegefamilie, die
jedoch aus dem Netzwerk der Herkunftsfamilie stammte. Dieses Kind wurde zur
Herkunftsfamilie zurückgeführt. Die Pflegefamilie und die Herkunftsfamilie standen
während des Bestehens des Pflegeverhältnisses in einem engen Kontakt.
Im laufenden Jahr gab es, bis auf die Anfrage zur Unterbringung eines unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlings, keine Anfragen seitens des Jugendamtes für ein Kind mit
Migrationshintergrund. Sollte der kulturelle Hintergrund bei der Unterbringung in einer
Pflegefamilie eine wichtige Rolle spielen, so wird dieser Aspekt neben der fachlichen
Eignung selbstverständlich berücksichtigt.
Drucksache 351/2015
Seite - 2 –
Zurzeit befinden sich vier Paare in der vorbereitenden Ausbildung für den Einsatz als
Pflegefamilie. Alle vier Paare sind deutsche Bewerber ohne Migrationshintergrund. Im
Vorbereitungsseminar auf Rhein-Erft-Kreis-Ebene waren jedoch einige Paare mit
Migrationshintergrund aus anderen Kommunen vertreten.
Der Pflegekinderdienst des SkF für die Stadt Brühl bietet allen Bewerberinnen und
Bewerbern die Möglichkeit an der Vorbereitung auf ein Engagement als Pflegefamilie
teilzunehmen. Dies ist unabhängig von Abstammung, Geschlecht, religiöser oder sexueller
Orientierung. Einzig die Erfüllung der von allen Jugendämtern im Kreisgebiet festgelegten
Qualitätsstandards (rechtliche, gesundheitliche und persönliche Eignung) dient als
Maßstab für die Entscheidung der Eignung als Pflegefamilie. Welche Familie für ein zu
vermittelndes Kind geeignet und passend ist, wird jeweils im Einzelfall sorgfältig geprüft
und entschieden.
Eine Besonderheit der Vollzeitpflege in Brühl ist die hohe Anzahl an Verwandtenpflegen
durch die Großeltern, die unabhängig vom Migrationshintergrund den Kindern einen
Verbleib im bisherigen Familiensystem sichern.
In anderen stationären Einrichtungen nach § 34 SGB VIII sind derzeit 40 Kinder und
Jugendliche untergebracht. Hiervon haben 17 Jugendliche Migrationshintergrund, wobei
die meisten inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft haben:
In der Hilfeplanung steht die Suche nach einer geeigneten und notwendigen, gemeinsam
mit dem Kind / dem Jugendlichen und seinen Eltern erarbeiteten Hilfeform und
Hilfeeinrichtung im Vordergrund. Dies impliziert auch die Rücksichtnahme auf kulturelle
Besonderheiten.
In der Sitzung steht Michaela Hüls-Gesing, verantwortliche Mitarbeiterin des SkF für den
Pflegekinderdienst zur Beantwortung von Nachfragen zur Verfügung.