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Vorlage (Hilfen zur Erziehung hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 31.07.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
205 kB
Datum
17.09.2015
Erstellt
08.09.15, 18:26
Aktualisiert
08.09.15, 18:26
Vorlage (Hilfen zur Erziehung
hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 31.07.2015) Vorlage (Hilfen zur Erziehung
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Bäckmann 51.35.05 18.08.2015 334/2015 (65/2015) Betreff Hilfen zur Erziehung hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 31.07.2015 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 533101/533201/533200/543122 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Schmitz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Im Folgenden werden die Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 31.07.2015 dargestellt, die Aufschluss über die Entwicklung der einzelnen Hilfen zur Erziehung gem. §§27ff SGBVIII und die haushaltsmäßigen Auswirkungen geben. 1. Finanzkennzahlen 1.1. Ertragskonten Sachkonto 422120 Kostenstelle Je nach Fall 421150 Je nach Fall Kontenbezeichnung Erstattung Unterhaltspflichtiger Kostenbeiträge, Rente, Kindergeld Erstattung von anderen Trägern Summe Ansatz 110.000 € Jahresprognose 250.000 € Abweichung 200.000 € 150.000 € - 50.000 € 310.000 € 400.000 € + 90.000 € + 140.000€ Seite - 2 – Drucksache 334/2015 1.2. Aufwandskonten Sachkonto Kostenstelle 533101 36030100 533101 36030200 533101 36030400 533201 36030500 533201 36030600 533201 36030300 533201 36030700 523200 543122 Summe Kontenbezeichnung Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen ambulante flexible Jugendhilfe (§ 27,2;§ 31) ambulante Eingliederungshilfe ( § 35a) Vollzeit- u. Bereitschaftspflege ( § 33 ) Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen Tagesgruppe ( § 32 ) Heimerziehung ( § 34 ); Inspe ( § 35 ), Betreuung und Versorgung in Notsituationen ( § 20 ),Inobhutnahme ( § 42 ) stationäre Eingliederungshilfe ( § 35a ) Hilfe für junge Volljährige ( § 41 ) Erstattung an andere Träger Prozess- und Rechtsberatungskosten Ansatz Stand 31.07.2015 Jahresprognose Abweichung 390.000 € 321.311 € - 68.689 € 900.000 € 654.748 € - 245.252 € 360.000 € 278.325 € - 81.675 € 0€ 14.020 € + 14.020 € 2.500.000 € 2.438.794 € - 61.206 € 500.000 € 621.782 € + 121.782 € 250.000 € 223.201 € - 26.799 € 400.000 € 350.000 € - 50.000 € 0€ 5.300.000 0€ 4.902.181 0€ -397.819 € Kostenstelle 36030300: stationäre Eingliederungshilfe Aus dem Bereich der Produktgruppe 36030200 werden alle stationären Hilfen nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) finanziert. Bei Aufstellung des Haushaltes waren neun Kinder stationär untergebracht. Momentan werden12 Kinder und Jugendliche stationär betreut. Diese Kinder und Jugendlichen sind aufgrund ihrer seelischen Behinderung in speziellen Einrichtungen untergebracht, die teilweise einen hohen Tagespflegesatz von bis zu 250,- € haben. Somit ergeben sich auch die hohen Mehrausgaben von 121.782 €. 2. Ausgewählte Fachkennzahlen 2.1. Fallzahlentwicklung aller erzieherischen Hilfen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 31.07.2015 Absolut 200 234 202 Seite - 3 – Drucksache 334/2015 2.2. Entwicklung der Fallzahlen in den einzelnen Hilfearten Stichtag Amb. Hilfen §§ 27-31 Tagesgruppe § 32 Vollzeitpflege § 33 31.12.2013 31.12.2014 31.07.2015 71 73 62 2 0 1 44 43 44 Stationäre Eingliederungshilfe Heimerziehung § 34 §35a § 35a amb. stat. 48 46 40 24 42 37 6 10 11 Junge Volljährige § 41 5 10 5 2.3. Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Inobhutnahmen (§ 42) und Hilfen in Notsituationen (§ 20) Stichtag Fälle bis zum Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 31.07.2015 37 44 12 Belegtage bis zum Stichtag 1639 1001 465 2.4. Kindeswohlgefährdungen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 31.07.2015 Meldungen bis zum Stichtag 49 54 24 davon akute Gefährdung nach Zweiteinschätzung 5 4 0