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Vorlage (Wirkungsmessung der Hilfen zur Erziehung (HzE))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
114 kB
Datum
17.09.2015
Erstellt
08.09.15, 18:26
Aktualisiert
08.09.15, 18:26
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Schmitz 51 00 23 11.08.2015 319/2015 Betreff Wirkungsmessung der Hilfen zur Erziehung (HzE) Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 542900/11100000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt L.Schmitz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) kam in der im September 2013 beauftragten Analyse des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Jugendamt mit den Kernfragen Wie wird das Hilfeplanverfahren im Alltag umgesetzt? Ergeben sich Hinweise auf eine mögliche Verbesserung der Wirkungen von Hilfen zur Erziehung? im Wesentlichen zu zwei Ergebnissen: 1. Dreh- und Angelpunkt für die Verbesserung der Wirkungen erscheint die Überarbeitung des Hilfeplanverfahrens mit einem Schwerpunkt auf zielorientierter Steuerung zu sein. Dies würde durch Erhöhung der Klientenbeteiligung zum Einen die Voraussetzungen für erfolgreiche Hilfen steigern, zum Anderen eine stärkere ergebnisorientierte Steuerung im Verlauf der Hilfen ermöglichen. 2. Ein stringentes Zielkonzept könnte die Grundlage für die Messung von Wirkungen an Hand der Ziele sein. Auswertung und Vergleich der Hilfen bei einzelnen Trägern können dann einen Wirkungsdialog begründen oder Einfluss auf die Belegungsempfehlungen haben. Diese Ergebnisse sind wie auch der Schlussbericht des Qualitätsentwicklungsprozesses zur Verbesserung der Wirksamkeit in den Hilfen zur Erziehung dem JHA in den Sitzungen am 13.02.2014 (Vorlage 16/2014) und am 18.11.2014 (Vorlage 382/2014) ausführlich von Drucksache 319/2015 Seite - 2 – den Verantwortlichen der ISS-Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft vorgestellt worden. In der Folge sind in der Verwaltung des Jugendamtes zwei Prozesse initiiert worden, die parallel verfolgt wurden: 1. die Suche nach einem elektronisch gestützten Verfahren zur Wirkungsmessung 2. die Überarbeitung des Hilfeplanverfahrens Das Ergebnis zum ersten Prozess liegt nunmehr vor. Demzufolge soll das Programm „Wirkungsorientierte Steuerung“ (WOS) des Instituts für Kinder- und Jugendhilfe aus Mainz (IKJ) eingesetzt werden. Die Mitarbeiterschaft des Allgemeinen Sozialen Dienstes war am Entscheidungsprozess beteiligt und begrüßt die Einführung von WOS. Das Programm des IKJ ermöglicht die standardisierte, systematische und pseudonymisierte Dokumentation und Evaluation der Hilfen zur Erziehung (gemäß der §§ 27-35 SGB VIII). Für das elektronisch gestützte Verfahren zur Wirkungsmessung (Effektivität) ist mindestens zu Beginn und zum Abschluss der Hilfen (bei längeren Hilfen auch zum Verlauf) ein Online-Fragebogen auszufüllen. Die Fragebögen werden individuell an den Bedarf des Jugendamtes angepasst. Hierfür stehen obligatorische Kern-Items zur Wirkungsmessung sowie optionale Items zur Erfassung weiterer Daten zur Verfügung. Für Aussagen zur Effizienz kann eine Kosten-Nutzen-Analyse (KNA nach Roos) durchgeführt werden. Hierdurch lässt sich bspw. die Frage beantworten, wie sich die Investitionen, z. B. in eine stationäre Heimunterbringung, mittel- und langfristig rechnen. Über die webbasierte Einzelfallauswertung können die Fachkräfte des Jugendamtes zum ihren jeweiligen Fällen jederzeit online Einsicht nehmen. Jährlich steht dem Jugendamt ein Gesamtbericht zur Verfügung. WOS ist ein Verfahren, das grundsätzlich fünf Zielsetzungen verfolgt: 1. Dokumentation: Standardisierte, systematische Fall-Erfassung 2. Qualitätsanalyse: Effektivität und Effizienz sichtbar machen 3. Berichtswesen: Aus den erfassten Daten kann für das Jugendamt ein ausgefeiltes Berichtswesen auf unterschiedlichen Berichtsebenen generiert werden. Auswertungen und entsprechende Steuerung sind für die nachfolgenden exemplarisch aufgezählten Bereiche schnell und einfach möglich: a. den Einzelfall b. einzelne Hilfearten, z.B. § 34 SGB VIII c. alle Fälle eines Bezirks d. alle Fälle des Jugendamtes e. einzelne Mitarbeitende etc. 4. Wirkungsorientierte Steuerung: Auf Grundlage des differenzierten Berichtswesens ist eine empirisch abgesicherte wirkungsorientierte Steuerung auf den verschiedenen Ebenen möglich. 5. Dialogischen Prozess transparent gestalten: Die Datenerfassung und gemeinsame Interpretation des jeweils dokumentierten Hilfeverlaufs kann als Grundlage für die Hilfeplanung und Entscheidungen im Hilfeprozess, beispielsweise zwischen Jugendamt, Leistungserbringer, Leistungsempfänger und anderen Beteiligten genutzt werden. Drucksache 319/2015 Seite - 3 – Perspektivisch kann ein dialogischer Prozess helfen, den bisherigen Dokumentationsaufwand zu verringern bzw. mit den systematisch gesammelten Daten ergänzt werden (exemplarisch über die Einzelfallauswertung). Die Implementierung soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein, so dass die Dateneingabe ab Januar 2016 erfolgen kann. Das 1995 gegründete Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) ist eine außeruniversitäre, sozialwissenschaftliche Praxisforschungseinrichtung. Das im Spannungsfeld von Praxis, Wissenschaft und Politik angesiedelte Institut kommt dabei einer doppelten Funktion nach: Wissenstransfer in die Praxis und Politik einerseits, Rückkopplung von Praxiserfahrungen in den Forschungsprozess andererseits. Das IKJ gliedert sich in zwei Gesellschaften auf: Die „IKJ Institut für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH“ und die „IKJ ProQualitas GmbH“. Das IKJ bewegt sich in einer vielfältigen Kommunikationsstruktur, die sich aus Vertretern von Politik, Wissenschaft, Praxis und Technik zusammensetzt. Die Aufgabenbereiche umfassen u.a. • Forschung, die von Themen und Anliegen der Praxis ausgeht und zur Vorbereitung von politischen Entscheidungen beiträgt, sowie Lehrveranstaltungen an Universitäten und Fachhochschulen, • Qualitätsentwicklung durch Verfahren, die der Praxis Rückmeldung über die Ergebnisse ihrer Arbeit sowie über deren Hintergründe geben und damit Reflexion unterstützen und Veränderungsprozesse initiieren, • IT-Lösungen, die bedarfsorientiert für den individuellen Einsatz in der Praxis geeignet sind, • Beratung und Qualifizierung, die an den Belangen der Praxis ausgerichtet ist und einen Transfer der Forschungsergebnisse in diese ermöglicht. Seit 1995 wurden über 100 zumeist wirkungsorientierte Projekte und Evaluationen schwerpunktmäßig in der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt, so z. B.: • Jugendhilfe-Effekte-Studie - JES (gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ländern Bayern, Bremen, NordrheinWestfalen und Thüringen und dem LWV Baden, 1995-2000) • Entwicklung und Einsatz der Evaluation Erzieherischer Hilfen (EVAS) – mit annähernd 50.000 Falldokumentationen die größte prospektive HzE-WirkungsEvaluation (ab 1999) • Effektivitätsstudie zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe (gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2002-2004) Die Kosten für den Einsatz des Programms belaufen sich jährlich auf 5.000 €. Die Mittel stehen für dieses Jahr zur Verfügung. Ninnia Craß, Mitarbeiterin des IKJ, wird in der Sitzung das Programm mittels einer PowerPoint Präsentation vorstellen.