Daten
Kommune
Brühl
Größe
156 kB
Datum
21.09.2015
Erstellt
17.09.15, 18:26
Aktualisiert
17.09.15, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU
Fraktion im Rat der Stadt Brühl
CDU-Fraktion 50319 Brühl
Herrn
Bgm. Dieter Freytag
Uhlstr. 3
50321 Brühl
Fraktion
im Rat
der Stadt Brühl
16.04.2015
Rathaus A
Uhlstr. 3
50321 Brühl
CDU
Tel/AB/Fax 02232-792080
cdu-fraktion@bruehl.de
Grüne Tel 02232-792150
Fax 02232-792110
gruene@brühl.de
Konsolidierung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens der Fraktionen von CDU und Grünen bitten wir, in Ergänzung der SPD-Anträge vom 23.03.2015
nachfolgenden Antrag zur Diskussion und im Rat am 27.04.2015 zur Abstimmung zu stellen:
Ziele der Konsolidierung:
1. Der Bürgermeister wird aufgefordert, im Haushalt für das Jahr 2016 eine Reduzierung der Kosten um
durchschnittlich 1% gegenüber dem Haushalt 2015 aufzuzeigen. Davon nicht betroffen sind investive
Ausgaben. Wird das Ziel von ca. 1% in einzelnen TEP nicht erreicht, sind Kompensationen in anderen TEP zu erreichen.
2. Der Rat setzt dem Bürgermeister das Ziel, bis zum Haushalt 2018 Einsparungen in Höhe von mindestens 2% aufzuzeigen. Hierbei ist als Basis der Haushalt von 2015 anzusetzen. Verschiebungen von
Kostenblöcken zwischen den Teilergebnisplänen sind nicht als Einsparungen zu werten.
3. Die hierfür notwenigen Maßnahmen sind in einem geeigneten Verfahren (s.u.) zu erarbeiten und in
einem Haushaltssanierungsplan festzuhalten.
4. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Personalkosten (höchstens) auf dem Stand von 2015 zu
halten. Sofern die Zielerreichung durch tarifvertragliche und besoldungsrechtliche Steigerungen oder
durch neue gesetzliche Vorgaben gefährdet erscheint, erarbeitet der Bürgermeister entgegen wirkende
Personalmaßnahmen, die vor deren Umsetzung dem Hauptausschuss detailliert zur Kenntnis zu geben
sind. Solche Maßnahmen können beispielsweise Wartezeiten bei Beförderungen oder Wiederbesetzungssperren bei frei werdenden Stellen sein.
5. Die Standards von freiwilligen Leistungen und Pflichtleistungen sollen auf Basis von vergleichbaren
Kennzahlen mit wirtschaftlich vergleichbaren Kommunen in NRW verglichen werden. Bei signifikanten Abweichungen zu Ungunsten Brühls mit anderen Kommunen soll in Gesprächen mit diesen
Kommunen ermittelt werden, ob sich hieraus Handlungsmöglichkeiten für Brühl ergeben.
6. Durch die Konsolidierung dürfen die Konzerngesellschaften der Stadt nicht in der sachgerechten Ausführung ihrer Aufgaben beeinträchtigt werden
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CDU
Fraktion im Rat der Stadt Brühl
Fraktion
im Rat
der Stadt Brühl
Verfahren:
7. Der Bürgermeister wird aufgefordert, zum Einstieg in das Verfahren eine Haushaltsanalyse vorzunehmen, das heißt, den Ist-Stand inkl. bestehender Sparbemühungen darzustellen.
8. Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, einen Verfahrensvorschlag mit festgesetztem zeitlichem
Rahmen und Terminplan zu entwickeln sowie bei der Konsolidierung des Haushaltes sowohl die
Fraktionen des Stadtrates, die Gleichstellungsbeauftragte und den Personalrat einzubeziehen. Zudem
wird aufgezeigt, an welchen Stellen der Beratungsprozess durch externen Sachverstand (z.B. s.o. Ziffer 5) qualitativ verbessert werden kann.
9. In den jeweiligen Jahresabschlüssen ist die Erreichung von Zielen und Teilzielen zu dokumentieren,
die Wirksamkeit von vereinbarten Maßnahmen ist zu erläutern und Abweichungen von den Zielen
sind zu begründen. Unterjährig wird der HA auf Basis von Quartalszahlen über die Erreichbarkeit
von Zielen und Teilzielen unterrichtet. Abzusehende Abweichungen sind zu begründen.
10. In den Verwaltungsvorlagen zur Entscheidung über durchzuführende Maßnahmen ist jeweils darzustellen, welche Auswirkungen die Maßnahmen auf die Haushaltspositionen haben und welche Auswirkungen sich ggf. für die Bürgerinnen und Bürger ergeben.
Erläuterung:
Der bisherige Beratungsprozess zur Konsolidierung des städtischen Haushalts im Rahmen der Sitzungen
des Hauptausschusses zeigt, dass eine kurzfristige Konsolidierung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres wahrscheinlich nicht zu signifikanten Einsparungen führen kann.
Eine nachhaltige Konsolidierung kann und muss in einem mittelfristig angelegten Prozess erreicht werden, in den sowohl Verwaltung, Politik und Bürgerschaft eingebunden sind.
Hierfür ist das Festsetzen eines Konsolidierungsziels und eines effektiven Verfahrens unerlässlich.
Beispielhaft für solche Prozesse sind bestehende Leitfäden und erprobte Verfahrensvorschläge (vgl. entsprechende Vorschläge der Bezirksregierungen z.B. Bezirksregierung Arnsberg „Neue Wege in schwierigen Zeiten“ oder anderer Kommunen z.B. Stadt Bonn).
Es ist dabei selbstverständlich, dass die notwendigen Entscheidungen in den dafür zuständigen Gremien
des Rates getroffen werden müssen. Die Erfahrungen in anderen Kommunen zeigen allerdings, dass
die Effektivität des Verfahrens durch eine Vorabberatung im vertraulichen Rahmen deutlich erhöht werden kann (vgl. „Es hat sich bewährt, über die Inhalte der Diskussionen sowie über den inhaltlichen Sachstand der Beratungen Vertraulichkeit zu vereinbaren und dies auch strikt einzuhalten. […] Nach
Erstellung des Berichtsentwurfes erfolgt eine Beratung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Rat der
Kommune.“ (vgl. http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/k/kom_beratungskonzept/index.php). Bei
der Erarbeitung und Begründung des Verfahrensvorschlags des Bürgermeisters sollen diese (und weitere)
Erfahrungen berücksichtigt werden.
Der Verfahrensvorschlag soll neben der von anderen Ratsfraktionen vorgeschlagenen Möglichkeit zur
Teilnahme der Öffentlichkeit als passive Zuhörer und Zuhörerinnen weitere Beteiligungsmöglichkeiten
wie beispielweise eine Beteiligung bei der Ideenfindung im Konsolidierungsprozess oder Bürgerforen
einräumen.
Die Verantwortung für den städtischen Haushalt liegt bei Bürgermeister und Verwaltung, da nur dort die
internen Kenntnisse über Prozesse und Potenziale in den Fachbereichen vorhanden sind. Die Einbeziehung von externer Unterstützung bei der Ermittlung von Potenzialen darf daher nicht die Kostensituation
im negativen Sinn beeinflussen.
Einnahmeverbesserungen z.B. durch Verkauf von Immobilien sind nach Möglichkeit immer dann durchzuführen, wenn die Stadt keine sinnvolle und wirtschaftlich vertretbare Verwendungsmöglichkeit mehr
für die Immobilie nachweisen kann. Die Auswirkungen von Verkauf im Vergleich zum Nichtverkauf sind
dem Rat dezidiert zur Entscheidung vorzulegen.
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CDU
Fraktion im Rat der Stadt Brühl
Fraktion
im Rat
der Stadt Brühl
Entscheidend für die Beurteilung darüber, dass die Maßnahmen erfolgreich sind, kann immer nur der
jeweilige Jahresabschluss geben. Daher ist auf die Beratung und Diskussion über die Jahresabschlüsse
erheblich mehr Wert zu legen.
Mit freundlichen Grüßen
(H.T. Klug)
Fraktionsvorsitzender CDU
(M. vom Hagen)
Fraktionsvorsitzender Grüne
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