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Vorlage (Anlage 5 zur Vorlage 352-2015 TEP 5405)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
39 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
22.09.15, 18:28
Aktualisiert
22.09.15, 18:28
Vorlage (Anlage 5 zur Vorlage 352-2015 TEP 5405)

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Inhalt der Datei

I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 5 für HA 28.09.15\352-2015\15-08-06 Fragen Anregungen CDU aus HA 15 06 15 Korrektur Radi 11.09./Formatierung Anlage 5 Frageliste CDU, übergeben in HA 15.06.15 Anlage 5 5405 Straßenreinigung und Winterdienst Kst./Konto Bezeichnung Ergebnis 13 Plan 14 Plan 15 498.787 433.400 513.750 54050000/523502 Dienstleist. Stadtwerke - Daueraufträge Frage: Gebühren noch angemessen? Aus der Fragestellung ist nicht ersichtlich, ob explizit die beim Stadtservicebetrieb „anfallenden“ Gebühren (Abfallentsorgung und Friedhof) oder das über das Sachkonto veranschlagte Dienstleistungsentgelt für die Leistungen des Stadtservicebetriebes gemeint sind. Aber sowohl die Gebühren als auch das Dienstleistungsentgelt wird durch die Gründung der AöR neu berechnet werden. Wobei dabei über das Dienstleistungsentgelt durch den Wegfall der Umsatzsteuer auf die Leistungen des SSB dann ein Konsolidierungsbeitrag von mehreren hunderttausend Euro erzielt werden wird. Genauere Zahlen werden im Rahmen der AöR-Vorbereitung in den nächsten Monaten genannt werden können.