Daten
Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
22.09.15, 18:28
Aktualisiert
22.09.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
32/3
Mohlberg
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
18.09.2015
379/2015
Betreff
Dienstreise des 3. stellvertretenden Bürgermeisters Robert Saß nach Weißwasser
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 543118/ KST11070800
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Abt. 32/3
Freytag
Brandt
Becke
Mülhens
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss genehmigt eine Dienstreise für den 3. stellvertretenden Bürgermeister Robert Saß nach Weißwasser zu den Feierlichkeiten 25 Jahre Deutsche
Einheit – 25 Jahre Städtefreundschaft Brühl – Weißwasser/ OL, die von Freitag,
25.09.2015 – Sonntag, 27.09.2015 stattgefunden hat.
Erläuterungen:
Die Stadt Weißwasser feiert in diesem Jahr das 25 –jährige Bestehen der Deutschen
Einheit und der Städtefreundschaft Brühl – Weißwasser.
Zu diesem Ereignis hat sie eine Delegation aus Brühl zu einer gemeinsamen Feier
eingeladen. Zu den Feierlichkeiten reist eine 6-köpfige Gruppe, angeführt vom 3.
stellvertretenden Bürgermeister, mit Mitgliedern des Fördervereins Brühler
Städtefreundschaften und dem städtischen Partnerschaftsbeauftragten Roland Mohlberg.
Die Begegnung in Weißwasser dient einem gemeinsamen Erinnern an die friedliche
Revolution vor 25 Jahren, die zur deutschen Einheit und dem Neuaufbau der kommunalen
Selbstverwaltung in Weißwasser mit Unterstützung der Stadtverwaltung Brühl geführt hat
sowie der Bekräftigung der Städtefreundschaft.
Für die Reise wird ein Bus der Stadtwerke Brühl GmbH gechartert, der von Roland
Mohlberg gefahren wird.
Geplant ist die Unterbringung im Hotel Kristall in Weißwasser (2 Übernachtungen mit
Frühstück)
Die Kosten der Dienstreise betragen ca. 200,00 €. (Fahrtkosten, 2 Übernachtungen und
Frühstück).
Drucksache 379/2015
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