Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Anlage 2 zur Vorlage 409-2015 Kita-Betriebskosten Kirche+ Stadt)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
46 kB
Datum
19.10.2015
Erstellt
13.10.15, 16:55
Aktualisiert
13.10.15, 16:55
Vorlage (Anlage 2 zur Vorlage 409-2015 Kita-Betriebskosten Kirche+ Stadt) Vorlage (Anlage 2 zur Vorlage 409-2015 Kita-Betriebskosten Kirche+ Stadt) Vorlage (Anlage 2 zur Vorlage 409-2015 Kita-Betriebskosten Kirche+ Stadt)

öffnen download melden Dateigröße: 46 kB

Inhalt der Datei

I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 6 für HA 19.10.15\Anlage 2 zur Vorlage 409-2015 Kita-Betriebskosten Kirche+ Stadt.docx Anlage 2 zur Vorlage 409/2015 Mail-Anfrage der CDU-Fraktion an den Stadtkämmerer vom 28.9.2015 zum Thema Haushalts-Konsolidierung hier: Finanzierung von Kindertageseinrichtungen in kirchlicher und städtischer Trägerschaft in NRW; Bezug: Vorlage 152/2015- TEP 36.01, Anlage 3c Frage: „Bei unseren Konsolidierungsberatungen ist uns aufgefallen, dass es eine erhebliche Diskrepanz in den Erträgen der kirchlichen und städtischen Kitas gibt. Beispielhaft folgende Zahlen: Kostenstelle 36010190 bis 36011190 - Clemens-Aug bis Eckdorfer Mühle Aufwand: 6.839.023 € Ertrag: 1.000.290 €, dies sind 14,62 % des Aufwandes Kostenstelle 360150 bis 360163 - St Heinrich bis ev. Rodderweg Aufwand: 5.031.810 € Ertrag: 494.300 € dies sind 9,82 % des Aufwandes Gegenüber den "nicht kirchlichen" Kitas ergibt sich ein Defizit von 4,8 % oder 240 T€ Woher stammt die Differenz? Heißt das, dass wir für die Kitas der Kirche nicht nur fast den gesamten Aufwand, sondern auch weitere Kosten übernehmen?“ Beantwortung: Zunächst eine kurze Darstellung der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz): Grundlage der Betriebskostenfinanzierung von Kindertageseinrichtungen sind die gesetzlich festgelegten Kindpauschalen, die die jährlichen Personal- sowie Sachkosten abdecken sollen. Diese Kindpauschalen sind je nach Gruppenform (I-III) und wöchentlichem Betreuungsumfang (25/35/45 Std.) unterschiedlich. Alle Kindpauschalen zusammen stellen die berücksichtigungsfähigen Jahresbetriebskosten einer Kindertageseinrichtung dar. Je nach Trägerart (Kirche, freier Träger, Elterninitiative, Stadt) differieren dann die entsprechenden gesetzlichen Betriebskostenzuschusssätze von 79% (Stadt) bis 96% (Elterninitiative). Für die kirchlichen Träger ist ein Zuschusssatz von 88% vorgesehen. Den so ermittelten Betriebskostenzuschussbetrag erhalten dann die jeweiligen Träger einer Einrichtung für den Betrieb der Kindertageseinrichtung. Das Land beteiligt sich nun an dieser Betriebskostenfinanzierung mit ebenfalls unterschiedlichen Zuschusssätzen von 30% (Stadt) bis 38,5% (Elterninitiative). Auf die kirchlichen Träger entfällt ein Zuschusssatz von 36,5%. Grundsätzlich setzt sich die Betriebskostenfinanzierung einer Tageseinrichtung in kirchlicher Trägerschaft und städtischer Trägerschaft wie folgt zusammen (auf der Basis der Betriebskostenkindpauschalen): Landeszuschuss: Stadt: 30% ; Kirche: 36,5% Anteil Kommune: Stadt: entfällt; Kirche: 32,5% Elternbeiträge: Stadt: 19%; Kirche: 19% Eigenanteil: Stadt: 51%; Kirche: 12% Die Darstellung der Erträge/Aufwendungen in der Anlage 3c (Vorlage152/2015) zu TEP 36.01 (Haushaltsansätze 2015) weist mit den Gesamt-Erträgen und Gesamt-Aufwendungen einen Gesamt-Zuschussbedarf von 7.780.524 € aus (incl. Minikindergarten und Tagespflege). Der nun mit der Mail vom 28.9.2015 sowie 07.10.2015 vorgenommene Vergleich von Ertrag/ Aufwand zwischen den kirchlichen Trägern und kommunalen Trägern mit der Feststellung von 9,82% (Kirche) bzw. 14,62% (Stadt) Deckungsgrad der Aufwendungen ist so nicht aussagefähig. Zum einen handelt es sich bei den städtischen Kindertageseinrichtungen um 100% der tatsächlich anfallenden Aufwendungen und bei den kirchlichen Trägern um lediglich 88% der festgesetzten Kindpauschalen, das heißt, es handelt sich um Aufwendungen der Stadt und nicht um die tatsächlichen Aufwendungen des kirchlichen Trägers. Zum anderen fehlt bei den ausgewiesenen einzelnen Kindertageseinrichtungen auf der Ertragsseite der Tabelle vollständig der entsprechende Landeszuschuss (von 30% bei den städtischen Kindertageseinrichtungen und 36,5% bei den kirchlichen Kindertageseinrichtungen). Der Gesamtbetrag der Landeszuschüsse (= 4.680.000 € für 26 Einrichtungen) ist bei der allg. Kostenstelle 36010000 in dem Betrag von 5.889.391 € enthalten (siehe kontenscharfe Darstellung SK 448100). Diese „Verbuchung“ ist darin begründet, dass der entsprechende BetriebskostenLandeszuschuss nicht „kitascharf“, sondern nur als Gesamtbetragsfeststellung der Kommune für 26 Tageseinrichtungen mitgeteilt wird. Zudem werden neben dem Betriebskostenzuschuss weitere Zuschüsse gesamtbetragsmäßig der Kommune zugewiesen, z.B. U3-Pauschalen, Verfügungspauschalen, Elternbeitragsausgleich letztes Kindergartenjahr, Familienzentrenzuschuss. Eine konkrete „kitascharfe“ Darstellung der einzelnen Erträge wäre daher nur händisch und mit einem erheblichen Arbeitsaufwand zu erstellen. Abschließend soll dennoch eine Vergleichsrechnung modellhaft für die unterschiedliche finanzielle Kostenbelastung für die Stadt dargestellt werden: Kita Forsthaus (Stadt-KS 36010290) Erträge lt. Tabelle: 82.701 € (z.B. tatsächliche Elternbeiträge/Essensgeld) 174.419 € (Landeszuschuss 30% v. 581.395 € der Kindpauschalen) Gesamtbetrag-Erträge: 257.120 € Gesamt-Aufwendungen: 673.240 € (tatsächliche Aufwendungen) Zuschussbedarf: 416.120 € Kita Kirche (modellhaft mit derselben Nutzerstruktur, Erträge und Aufwendungen aus Sicht der Kommune): Erträge: 82.701 € (siehe oben) 212.210 € (Landeszuschuss 36,5% v. 581.395 €) Gesamt-Erträge: 294.911 € Gesamt-Aufwendungen: 511.628 € (Betriebskostenzuschuss 88% v. 581.395 €) Zuschussbedarf: 216.717 €