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Vorlage (Anlage 1 zur Vorlage 409-2015 Stellungnahmen zu Fragen CDU)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
71 kB
Datum
19.10.2015
Erstellt
13.10.15, 16:55
Aktualisiert
13.10.15, 16:55

Inhalt der Datei

I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 6 für HA 19.10.15\Anlage 1 zur Vorlage 409-2015 Stellungnahmen zu Fragen CDU bearb Dez II/Tabelle1 Anlage zur Vorlage 409/2015 Frageliste CDU, erhalten am 28.09.15 Bereich S-Konto 521108 Text Es handelt sich offensichtlich um Fällungschemikalien. Einsparpotentiale bei interkommunaler Beschaffung? Nach heutigem Stand der Technik könnte mittels telemetrischer Schnittstelle bei einem zu definierenden Füllstand eine automatische Bestellung ausgelöst werden. Der Tankzugfahrer befüllt dann selbständig, ohne dass der Einsatz von eigenem Personal erfolgen muss. Bei Flüssiggasanlagen (z.B. Sauerstoff, Stickstoff etc. stellen die Lieferanten (z.B. Praxair die komplette Anlage. Der Kunde stellt den Platz zur Verfügung, der Lieferant übernimmt die Kosten der Anlage, der Kunde zahlt eine Miete. Sind hier die Varianten überprüft worden? ErgebPlan 524101 Kann durch Fremdvergabe der Reinigung weiteres Potential gehoben werden? Größenordnung? ErgebPlan 524103 524104 524105 Welches Einsparpotential kann durch energietische Maßnahmen gehoben werden? ErgebPlan 529102 Wie erklärt sich der hohe Ansatz 2015? ErgebPlan 531800 Ursache für den Anstieg ErgebPlan 533101 Ursache für Anstieg? Nur gesetzliche oder teilweise auch freiwillige Leistungen? ErgebPlan 533201 Gesetzliche Leistungen oder teilweise freiwillige Leistungen? ErgebPlan 533920 Warum der starke Anstieg? ErgebPlan 541207, 542900 Was verbirgt sich dahinter? Erläuterungsbedarf! 543100 ErgebPlan 543110 Einsparpotentiale bei interkommunalem Einkauf? ErgebPlan 543117 Wie entstehen diese Bewirtungsk.? Ca. 50% im PB 36. 3stellige Beträge aber in allen anderen PB. ErgebPlan 543121 Was verbirgt sich hinter dieser Position? ErgebPlan 544110 Warum so hohe Belastung in 2016? AfBU Seite Kostenstelle 1278 5380110 Stellungnahme Verwaltung erledigt mit Vorlage 352/2015, vorgelegt in HA 28.09.15 1 von 8 I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 6 für HA 19.10.15\Anlage 1 zur Vorlage 409-2015 Stellungnahmen zu Fragen CDU bearb Dez II/Tabelle1 JHA 773 36010000 543117 Bewirtung? Vgl. ErgebPlan! 786 3601019 543117 Bewirtung? Vgl. ErgebPlan! 754 36010290 521103 521104 Wieso die Differenzierung? Keine Abdeckung durch Gebäudemanagement? 795 36010290 543100 543117 528100 543117 521103 Was steckt dahinter? Bewirtung? Vgl. ErgebPlan! Was steckt dahinter? Sparpotential? Bewirtung? Vgl. ErgebPlan! Sondermaßnahme am gerade fertiggestellten Familienzentrum? 802 36010380 811 36010390 820 36010490 821 36010490 543100 543117 521103 830 36010590 543117 851 36010890 852 863 36011090 521103 543117 543100 543117 543100 543117 533101 871 36011190 920 36019000 954 P3602051 961 P3602053 963 P3602070 543100 543117 543100 543117 523502 529100 Allg. Bewirtungskosten i. Zusammenhang mit der Kindertagesbetreuung, z. B. AG 78, Treffen Elternbeiräte und Fördervereine etc. Allg. Bewirtungskosten in der Kita für den lfd. Betrieb z.B. Getränke, Kita-Milch, gemeins. Frühstück Über das Sachkonto 521103 werden geplante Maßnahmen im konsumtiven Bereich veranschlagt und abgerechnet. Dagegen werden über das SK 521104 pauschale Mittel für nicht vorhersehbare Maßnahmen (Reparaturen/kurzfristig notwendige Baumaßnahmen) abgewickelt. Die Zuordnung der pauschalen Mittel erfolgt auf der Basis des letzten Istergebnisses und kann im laufenden HH-Jahr erheblich von der Veranschlagung abweichen. Der Gesamtansatz bei diesem Sachkonto ist schon seit Jahren unverändert. Trotz erheblicher Mehrung der zu betreuenden Flächen und weiter alternder Gebäudesubstanz. Lfd. Geschäftsausgaben zur Sicherstellung d. Kita-Betriebes Siehe Erläuterungen KS 36010190 Kosten d. Mittagsverpflegung (bedingt duch Neubau mehr Gruppen) Siehe Erläuterungen KS 36010190 (incl. tägl. Frühstück) Unter der Kostenstelle "36010390" wird die "alte" Kita "Merseburger Straße" geführt. Da diese doch weiterhin in Betrieb ist, wurden bauliche Unterhaltungsmaßnahmen notwendig, die wegen der ursprünglich vorgesehenen Stilllegung nicht durchgeführt wurden. siehe Erläuterungen zu KS 36010290 Für was? Erinnerungsposten? Sparpotential? siehe Erläuterungen zu KS 36010190 Bewirtung? Vgl. ErgebPlan! Sondermaßnahme? Nötig? Hierbei handelt es sich um den Anstrich der Holzdachüberstände. Dieser Anstrich war aus Bauunterhaltungsgründen notwendig. Ansonsten wären irreparabele Schäden am Dachüberstand zu erwarten. Bewirtung? Vgl. ErgebPlan! Hier 0 €! Erstaunlich im Die Kosten f. Kita Wilhelmstraße werden (da Verbundkita) bei der Kita Sophie-Scholl-Str. (KS 36011090) Vergleich zu den anderen Positionen! veranschlagt Sondermaßnahmen? Nötig? In der Kita war der Boden auszutauschen, da dieser eine Stolpergefahr darstellte. Siehe Erläuterungen zu KS 36010190 Bewirtung? Vgl. ErgebPlan! Siehe Erläuterungen zu KS 36010290 Was steckt dahinter? Sparpotential? Siehe Erläuterungen zu KS 36010190 Bewirtung? Vgl. ErgebPlan! Siehe Erläuterungen zu KS 36010290 Was steckt dahinter? Sparpotential? Siehe Erläuterungen zu KS 36010190 Bewirtung? Vgl. ErgebPlan! Gibt es Sparpotentiale? Pflicht- oder freiwillige Leistung? Nein, aufgrund der aktuellen Entwicklung i.d. Kindertagesbetreuung. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. Lfd. Geschäftsausgaben zur Sicherstellung des Betriebs d. Jugendtreff Was steckt dahinter? Sparpotential? Bewirtung? Vgl. ErgebPlan! Allg. Bewirtungskosten (Lebensmittel/Getränke) im Jugendtreff Klasse Lfd. Geschäftsausgaben für die 3-wöchige Sommer-Aktion Abenteuerspielplatz Was steckt dahinter? Sparpotential? Allg. Bewirtungskosten (Lebensmittel/Getränke) für die Abenteuerspielplatzaktion (ab HJ 2014 Bewirtung? Vgl. ErgebPlan! Aufteilung) Gibt es bei gutem Willen Sparpotentiale? Über dieses Sachkonto wurden bis 2015 die Dienstleistungsentgelte an die SWB veranschlagt. Das operative Geschäft wurde von den SWB unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten abgewickelt. Ab 2016 erfolgt die Dienstleistung durch die AöR. Einsparungen werden sich durch die Einsparung der USt. ergeben. Kosten Spielplatzpaten, weitere Entwicklung ist z .Zt. noch in Abstimmung. Erläuterungsbedarf! Sparpotentiale? 2 von 8 I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 6 für HA 19.10.15\Anlage 1 zur Vorlage 409-2015 Stellungnahmen zu Fragen CDU bearb Dez II/Tabelle1 SozA Allg. Geschäftsausgaben für den Bereich Spielplätze z.B. bei Spielplatzeinweihungen, Befragungsaktionen etc. Hier werden neben den lfd. Fortbildungskosten für den Bereich der Hilfen zur Erziehung u.a. auch die Kosten für Supervision (2.500 EUR), Schulungen im Bereich des Kinderschutzes (5.000 EUR) sowie die Kosten von Fortbildungen im Bereich der Schulsozialarbeiter (=2.000 EUR), die refinanziert werden, veranschlagt. 543100 Dürfte gemessen an 2013 nicht auftauchen! 973 36030000 541201 Erscheint im Vgl. zu anderen Bereichen recht hoch. Vorschlag Kürzung um 5000 €. 975 36030100 977 36030200 533101 533101 Sparpotential? Freiwillige Leistung? Sparpotential? Freiwillige Leistung? Erläuterung zu KS 36030100-36030700: Die Hilfen zur Erziehung werden je nach Hilfebedarf in unterschiedlichen Formen erbracht und stellen keineswegs eine freiwillige Leistung dar. Hierauf haben die Sorgeberechtigten wie auch junge Erwachsene gem. § 27 SGB VIII einen Rechtsanspruch. Art und Umfang richten sich nach dem erzieherischen Bedarf. 979 36030303 981 36030400 984 P3603060 987 36030700 991 36031200 993 36031300 999 36031500 533201 533101 533201 533201 531800 523800 543117 Sparpotential? Freiwillige Leistung? Sparpotential? Freiwillige Leistung? Sparpotential? Freiwillige Leistung? Sparpotential? Freiwillige Leistung? Was steckt dahinter? Sparpotential? Was steckt dahinter? Sparpotential? Bewirtung? Vgl. ErgebPlan! s.o. s.o. s.o. s.o. Kosten d. Erziehungsberatungsstelle Brühl/Wesseling (Vertrag) Kosten d. ASB-flexiblen Jugendhilfen (Vertrag) Allg. Bewirtungskosten (Lebensmittel/Getränke) f.d. Projekt Brühler Bündnis f. Familien (ehem. FB 50/2)-Zuständigkeit: Gleichstellungsbeauftragte Frau Cibura (Kürzung d. Kosten um 50% möglich), z.B. Veranstaltungen "Vereinbarung von Beruf und Familie" 628 31011700 414100 Warum keine Ausweisung ab 2015 mehr? Vgl. HH S. 252! Erläuterungen 2014: Im Rahmen der Bemühungen, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern, wurden in den Jahren 2008 – 2011 Anträge auf Bezuschussung aus dem Landesprogramm KOMM-IN gestellt. Wegen des fehlenden Landeshaushalts gab es im Jahr 2012 keine Projektförderung. Für 2013 und 2014 wurde zwar vorsorglich ein Betrag von jeweils 25.000€ angesetzt, der aber nicht realisiert wurde. Ab dem Jahr 2015 ist keine Landesförderung mehr eingeplant. Freiwillige Leistung. Ggf. auf 5000 € begrenzen. Vgl. HH S. Es handelt sich um den freiwilligen Zuschuss der Stadt für die Integrationsarbeit. Aufgrund der hohen 253/254! Flüchtlingszahlen und der damit verbundenen Aufgaben erscheint eine Kürzung des Betrages nicht angebracht. freiwillige Leistungen. Vgl. HHS. 255/256! Nachdenken Es handelt sich um verschiedene Ansätze, die den Bereichen Integration, Ehrenamt, Altenarbeit über Verzicht oder Reduzierung! zuzuordnen sind. Die dortigen Ansätze resultieren meist aus politischen Beschlüssen, so dass eine Reduzierung kaum möglich ist. Es sind z.B. Mittel für die Ehrenamtskarte enthalten. Eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und damit verbundene Bewirtung und Repräsentation ist notwendig. Ob die Mittel tatsächlich in dieser Höhe abgerufen werden, ist unklar. Möglicherweise können Sie durch Spenden gedeckt werden. Für 2016 wurden die Ansätze bei Ehrenamt bereits reduziert. 529100 629 31011700 543117 543118 636 31012000 448100 533910 Personalaufwendungen Ist Kürzung des Ansatzes zu 533910 realistisch? Landeszuweisung entspricht 7/15 von 533910. Wird Zuweisung bei Reduzierung des Anasatzes von 533910 gekürzt? Das entspricht einem Plus von 6,5 Stellen. Warum? Eine Kürzung des Ansatzes ist nicht möglich, da die UVG-Beträge gesetzlich vorgegeben sind. Auch wer einen Anspruch hat, ist gesetzlich geregelt. Es handelt sich nicht um eine freiwillige Leistung der Stadt Brühl. Eine Reduzierung der Ausgaben, reduziert die Einnahmen des Landes und umgekehrt. Erläuterungen 2015: Die Personalaufwendungen sind ganz überwiegend den hier neu veranschlagten Aufgabengebieten Unterhaltsvorschuss- (vorher TEP 36 03) und Wohngeldgesetz (vorher TEP 52 06) zuzuordnen. Zur Aufarbeitung der Unterhaltsheranziehung ist eine Personalaufstockung erfolgt. =>Vor 2015 waren die Personalkosten also nicht bei 3101 veranschlagt, sondern im TEP 3603. 3 von 8 I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 6 für HA 19.10.15\Anlage 1 zur Vorlage 409-2015 Stellungnahmen zu Fragen CDU bearb Dez II/Tabelle1 658 661 31030110 31030120 547310 Ansatzkürzung möglich? 533920 Was sind das für Leistungen? Erläuterungsbedarf! Kürzungsmöglichkeit? Transferaufwendungen Können am Gesamtansatz Kürzungen vorgenommen werden? Es handelt sich fast ausschließlich um die Ausgaben für asylbegehrende Ausländer. Es handelt sich um Pflichtaufgaben, so dass eine Kürzung des Ansatzes nicht möglich ist. 533920 Was sind das für Leistungen? Erläuterungsbedarf! Kürzungsmöglichkeit? Die Erläuterung zu 31030110/533920 gilt entsprechend. Transferaufwendungen Können am Gesamtansatz Kürzungen vorgenommen werden? Es handelt sich fast ausschließlich um die Ausgaben für geduldeten Ausländer. Dies sind Pflichtaufgaben, so dass eine Kürzung des Ansatzes nicht möglich ist. Überplanmäßige Ausgaben in 2015 werden notwendig und gerade überprüft. Eine Ansatzkürzung ist nicht möglich. Für 2015 ist sogar eine überplanmäßige Ausgabe von 80.000€ notwendig. Diese wird nun beantragt. Es handelt sich um die Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG. Zum 01.03.2015 ist eine Neufassung des AsylbLG in Kraft getreten, um die Vorgaben aus dem Urteil des BVerfG vom 18.07.2012 umzusetzen. Im Gesetz ist unter anderem neugefasst, dass die Leistungsberechtigten bereits nach Ablauf eines 15monatigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland die Leistungen nach § 2 AsylbLG (analog SGB XII) erhalten sollen. Dies wird zu einem weiteren Anstieg des Aufwandes führen. In Brühl sind zum Stand Juli 2015 ca. 60 Personen betroffen, die teilweise rückwirkend ab 01.03.0215 auf die Leistungen nach § 2 AsylbLG umzustellen sind. Die Umstellung führt zu Mehrausgaben bei Konto 533920. Dazu die Erläuterungen im Rahmen des Controlling 2015: Seit dem 01.03.2015 erhalten Leistungen nach § 2 AsylbLG Personen die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst herbeigeführt haben. Die Leistungen sind nunmehr geringfügig höher, als die Leistungen nach § 3 AsylbLG und entsprechen denen nach dem SGB XII. Die Voraussetzung haben in 2015 insgesamt 60 Personen erfüllt, die Umstellung der Leistungen ist jedoch noch nicht erfolgt. Auf diesem Konto erfolgen daher noch weitere Buchungen. Ausgehend vom Anspruch einer Einzelperson von ca. 550€ ergibt sich folgende Berechnung 550 € x 60 Personen x 10 Monate =330.000,00 €. Da jedoch nicht alle Fälle rückwirkend zum 01.03.15 umgestellt werden, wird zunächst von einem Ansatz von 300.000€ ausgegangen. Auf diesem Konto werden auch die anfallenden Krankenhilfekosten des Personenkreises verbucht, die in der Hochrechnung für 2015 mit 50.000 € veranschlagt werden, so dass sich eine Prognose von 350.000 € ergibt. In der Vergangenheit hatten faktisch nur die Geduldeten die Möglichkeit § 2 Leistungen zu bekommen, die Asylbegehrenden hatten diese Möglichkeit nicht, da das Asylverfahren immer abgeschlossen war, bis sie die Voraussetzungen nach § 2 erfüllen konnten. Nun ist die Frist auf 15 Monate (von 48 Monaten) heruntergesetzt worden, so dass auch Asylbegehrende Ansprüche nach § 2 haben. Der Fallbestand wurde überprüft und obiges festgestellt. Daher wurde der Ansatz so hoch festgesetzt. Bei den Geduldeten wurde der Ansatz 2016 sogar verringert, dsa nicht mehr so viele Geduldete in Brühl sind. Dagegen steigt die Zahl bei den Asylbegehrenden enorm. Aktuell werden die Minderausgaben hier verwendet um die Mehrausgaben bei den § 3 Fällen aufzufangen. Dennoch werden dort zweifellos überplanmäßige Ausgaben notwendig. Die Umstellung der Fälle ist aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der Mitarbeiter bisher nicht erfolgt, so dass die tatsächlichen Ausgaben bisher deutlich geringer sind. Es handelt sich um Pflichtausgeben, Kürzungsmöglichkeiten bestehen nicht. 4 von 8 I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 6 für HA 19.10.15\Anlage 1 zur Vorlage 409-2015 Stellungnahmen zu Fragen CDU bearb Dez II/Tabelle1 680 31500200 Personalaufwendungen 1,5 Stellen mehr mit der gleichlautenden Erläuterung (HH Der für den Haushalt 2015 ausgewiesene Anstieg der Personalkostenanteile ist zurückzuführen auf S. 277). Vgl. Asylbewerber 3150040! - die Aufstockung der Teamleiterstelle mit dem Aufgabengebiet „Unterbringung von Flüchtlingen“ bei gleichzeitiger Verlagerung des Aufgabengebietes „Gewährung von Leistungen nach AsylbLG“ zum TEP 31 50 = 0,70 -die Aufstockung der Sachbearbeiterstellen zur Unterbringung von obdachlosen Personen und Flüchtlingen = 0,45 -die in den Zahlen des Jahres 2013 noch nicht enthaltene Beschäftigung eines zusätzlichen Hausmeisters als Nachfolger eines ausscheidenden Mitarbeiters = 1,00 -Beschäftigung eines Mitarbeiters zur Durchführung von Renovierungs- und Unterhaltungsarbeiten in den Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften = 0,48 Erläuterungen 2016: Der für den Haushalt 2016 ausgewiesene Anstieg der Personalkostenanteile ist zurückzuführen auf die Aufstockung der Sachbearbeiterstellen zur Unterbringung von obdachlosen Personen und Flüchtlingen = 0,75 und die Einrichtung einer weiteren zusätzlichen Hausmeisterstelle, aufgrund der stark angestiegenen Anzahl an Unterkünften = 1,00 721 31500360 524104 524105 Kosten erscheinen im Vgl. zu vergleichbaren Gebäuden sehr hoch. 730 3150040 Personalaufwendungen 731 31500400 542200 Nicht eindeutige Erläuterung im HH-Entwurf S. 277: - Ersatz Hausmeister oder zusätzlich - Verlagerung von 0,7 Stellen von Leistungen nach AsylbLG nach hier. Wo ist Reduzierung dort zu ersehen bzw. dokumentiert? Warum Kosten 2015 um 50.000 € höher als in Vor- und Nachfolgejahren? Entlastung HH 2015 möglich? 743 31500420 542200 Vgl. S. 731 31500400! Wo liegen Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede? Ist der Ansatz evtl. großzügig? Sparpotentiale? Hier werden tatsächlich nur angemietete Wohnungen verbucht. Der Ansatz ist keinesfalls zu großzügig. Überplanmäßige Ausgaben werden aktuell überprüft. Bei 31500400 werden zukünftige Kosten als Puffer eingeplant, allerdings nicht nur für angemietete Wohnungen, sondern auch für angemietete Häuser und größere Unterkünfte. Wohnungen erhalten keine eigenen Kostenstellen, Häuser jedoch schon. Die Kosten werden dann entsprechend umgebucht. 750 31500430 524104 524105 Vgl. S. 721! Warum die Kosten hier viel niedriger? siehe 31500360; 524104 und 524105 Eine Erklärung für die unverhältnismäßig hohen Verbrauchskosten liegen u.a. im Nutzerverhalten. Dies betrifft sowohl die Strom- als auch die Heizkosten. Bezüglich der Heizkosten ist vorgesehen, über die zentrale Steuerung eine Begrenzung einzurichten. Bei den Stromkosten ist in Planung, bei den Gemeinschaftsräumen das Licht ausschließlich über Bewegungsmelder zu steuern, damit das Licht nicht ständig eingeschaltet ist. Problematisch bleibt aber das Verhalten in den Wohnräumen (Fenster auf Heizung an/Licht ständig an/verbotswidriger Einsatz zusätzlicher Verbraucher, wie z. B. Kochplatten). Diesbezüglich sind die Hausmeister regelmäßig unterwegs, was aufgrund der Personalressourcen nicht täglich erfolgen kann. Zudem sind bei den häufig wechselnden Mietern immer wieder neue Belehrungen notwendig. In der Willy-Brandt-Straße handelt es sich bekanntlich um Container, in denen die Flüchtlinge untergebracht sind, was sicherlich aufgrund der schlechteren Dämmung zu erhöhtem Energiebedarf führt. Zudem sind dort neben Waschmaschinen auch 2 Gewerbetrockner vorhanden, die häufig genutzt werden. Dort stehen keine Räume zur Verfügung, in denen Wäsche zum Trocknen aufgehängt werden kann. Zuletzt wohnen in der Willy-Brandt-Straße dauerhaft 10 Personen mehr als im Volkspark. 2014 ist ein Hausmeister in Rente gegangen. 2015 wurden 2 neue Hausmeister eingestellt. Die Verlagerung von 0,7 Stellen auf 3103 ist nicht eindeutig zu erkennen, da dort ebenfalls Personal aufgestockt wurde (1 Vollzeitstelle, Stundenerhöhung, Teilzeitkräfte, Rentenberatung). Es handelt sich um eine Kostenstelle, in der ein sog. Puffer eingepflegt wurde (50.000€) um zukünftige angemietete Wohnungen und Häuser zu finanzieren. Eine Reduzierung ist nicht möglich, da in 2015 noch Wohnraum für weitere 175 Flüchtlinge benötigt wird. Für 2016 wird der Puffer nach den Haushaltsberatungen im Verwaltungsvorstand im Rahmen einer Fortschreibung deutlich über 50.000€ angesetzt. Die Mieten werden allgemein im TEP 3150 durch die Einnahmen bei 432182 nahezu kostendeckend abgedeckt. Die tatsächlichen Ausgaben fnden sich bei TEP 3103 in den Transferleistungen nach dem AsylbLG. 5 von 8 I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 6 für HA 19.10.15\Anlage 1 zur Vorlage 409-2015 Stellungnahmen zu Fragen CDU bearb Dez II/Tabelle1 RPA AfBU Kostenerstattungen von 70.000 € stehen Prüfaufträge von 121.000 € entgegen. Im Saldo fließen 51.000 € nach draußen. Da jedoch die Kosten für die Prüfung durch das GPA unumgänglich sind, beträgt der echte Saldo gerade 29.000 €. Die Prüfung des Konzerns Brühl durch einen externen WP kostet 68.000 €. Die SW Brühl erstatten jedoch 32.000 €, so dass im Jahresabschluss 36.000 € bei der Stadt verbleiben. Das ist der Preis für einen unabhängig geprüften Jahresabschluss, den man beibehalten sollte. 24 11010300 Gemäß HH-Satzung (S. 411) handelt es sich um 1,95 Stellen. Daraus ergeben sich 74.500 € pro Stelle. Der Betrag erscheint im Vergleich zu anderen Bereichen sehr hoch. Erläuterungsbedarf! Eigentlich dürften es nur 274.000 € sein. Vgl. S. 1623 581100! siehe Stellungnahme FB 14 in Vorlage 324/2015, vorgelegt im HA 28.09.2015; zur Unabhängigkeit der örtlichen Rechnungsprüfung wird auf § 104 Abs. 1 GO NW verwiesen. Es handelt sich um die Gesamtpersonalkosten. Auf Grund der unterschiedlichen Entgeltgruppen und der Qualifikationen der Mitarbeiter ergibt sich dieser Durchschnitt. 1648 56010000 Personalaufwendungen 1631 P5506000 Neben der Grünpflege aus dem TEP 5501 werden aus dem TEP 1201 noch die Kosten für ordnungsbehördliche Bestattungen (in 2015 wurden dafür 30.000€ veranschlagt) verrechnet. (siehe auch TEP 5501 /SK 581100). 523502 Ist hier eine pauschale Kürzung realistisch? Wenn ja, in Über dieses Sachkonto wurden bis 2015 die Dienstleistungsentgelte an die SWB beranschlagt. Das welcher Höhe? operative Geschäft wurde von den SWB unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten abgewickelt. Ab 2016 erfolgt die Dienstleistung durch die AöR. Einsparungen werden sich durch die Einsparung der USt. ergeben. Eine darüberhinausgehende pauschale Kürzung gefährdet die Funktionsfähigkeit der neuen Organisation. 523502 Pauschale Kürzung möglich? Über dieses Sachkonto wurden bis 2015 die Dienstleistungsentgelte an die SWB veranschlagt. Das operative Geschäftwurde von den SWB unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten abgewickelt. Ab 2016 erfolgt die Dienstleistung durch die AöR. Einsparungen werden sich durch die Einsparung der USt. ergeben. Eine darüberhinausgehende pauschale Kürzung gefährdet die Funktionsfähigkeit der neuen Organisation. 581100 Grünpflege Friedhof (Grünanteil 23,5%) wird aus allg. Neben der Grünpflege aus dem TEP 5501 werden aus dem TEP 1201 noch die Kosten für Finanzmitteln bestritten. Der Betrag von 274.000 € wird in ordnungsbehördliche Bestattungen (in 2015 wurden dafür 30.000€ veranschlagt) verrechnet. Diese P5506000 unter 481100 gutgeschrieben; dort kommen werden zukünftig auf 15.000 € reduziert und direkt an die AöR gezahlt. aber 304.000 € an. Vgl. S. 1631! Eine Übersicht über die internen Verrechnungen findet sich im endgültigen HH-Plan 2015 auf den Seiten 448 und 449. Aufwendungen Ist hier eine pauschale Kürzung realistisch? Wenn ja, in Eine pauschale Kürzung ist hier nicht realistisch. Die Kst. 53801100 spiegelt in voller Höhe die Kläranlage Sach- und Dienst-welcher Höhe? wieder. Hier sind viele Anlagenteile verbaut die einer Überwachungspflicht unterliegen (VAwS, leistungen Druckbehälter, Chemikalien usw.) die als wiederkehrende Prüfung durch externe Sachverständige in einem 1-2 jährigen Rhythmus überpüft werden müssen. Die Kläranlage ist ein 365/24 Betrieb und die Anlagenteile unterliegen einem hohen Verschleiß. Man muss davon ausgehen, dass durch die Standzeit einiger Anlagenteile zwischen 20 - 45 Jahre der Unterhaltungsaufwand in den nächsten Jahren ansteigen wird, auf dieser Basis ist eine Reduzierung der gewählten Ansätze nicht ratsam. 1630 1623 55010100 1278 53801100 481100 6 von 8 I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 6 für HA 19.10.15\Anlage 1 zur Vorlage 409-2015 Stellungnahmen zu Fragen CDU bearb Dez II/Tabelle1 Grundsätzliche Frage: Können durch Optimierung der Anlagen mittel- und langfristige Einsparungen erzielt werden? 1127 P5380010 1123 53800000 581115 581116 1122 542900 1121 523502 523503 523700 523800 1120 Personalaufwendungen 1112 53700000 523502 542900 Die Kläranlage der Stadt Brühl läuft in fast allen Bereich schon in einem optimierten Bereich. Viele Anlagenteile wurden in den letzten Jahren erneuert um die Energiekosten zu senken, die Reduzierung der Energiekosten ist leider durch steigende Energiepreise kompensiert worden. Eine mögliche Installation einer Photovoltaikanlage kann die Eigenproduktion noch einmal steigern und den externen Einkauf von Strom bei den Stadtwerken Brühl weiter reduzieren. Mittel sollen P5504, SK 448500 u. SK 481150 zugeführt Die Mittel sind auf dem TEP 1101 gegen gebucht. Ich verweise auf die HH-Erläuterungen (Seite 371 des werden. Die 284.000 € sind nicht auffindbar. endgültigen HH 2015). Zudem verweise ich auf die Übersicht der internen Leistungsverrechnungen auf Klärungsbedarf! den Seiten 448 und 449 des endgültigen HH-Plan 2015). Mittel sollen P6101, SK 551701 zugeführt werden. Mittel Die Mittel sind auf dem TEP 6101 gegen gebucht. Ich verweise auf die HH-Erläuterungen (Seite 371 des sind nicht dort, sondern bei SK 481160 verbucht. Warum? endgültigen HH 2015). Zudem verweise ich auf die Übersicht der internen Leistungsverrechnungen auf Klärungsbedarf! den Seiten 448 und 449 des endgültigen HH-Plan 2015). Eine Gegenbuchung auf dem SK 551701 ist nicht möglich, da es sich dabei auch um ein Aufwandskonto handelt. Kostenerstattung an SW Brühl zur Einziehung der Bei der Kostenerstattung für die Gebührenerhebung wird im Bereich Abwasser auch die Erhebung für Abwassergebühren. Für den Einzug der Müllgebühren das Oberflächenwasser mit berechnet. Die Aufteilung basiert auf einem Dienstleistungsvertrag, in dem werden nur 24.000 € angesetzt. Woher rührt die große auch die Berechnung und Aufteilung der Kosten für die Gebührenerhebung vereinbart wurden. Kostendiskepranz? Warum getrennt? Warum grundsätzlich kein Über diese Sachkonten wurden bis 2015 die Dienstleistungsentgelte an die SWB veranschlagt. Das Werkrahmenabkommen mit den Stadtwerken? operative Geschäft wurde von den SWB unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten abgewickelt. Ab 2016 erfolgt die Dienstleistung durch die AöR. Einsparungen werden sich durch die Einsparung der USt. ergeben. Die Trennung wurde durchgeführt, um Einzelaufträge der FB an den SSB abbilden und steuern zu können. Was ist "privat", was ist "übrige Bereiche"? Über diese beiden SK wird die Rückerstattung von Abwassergebühren abgewickelt. Privathaushalte Σ 188.000 €. Hier scheint Optimierungspotential zu sein, über das SK 523700 und Gewerbetreibende über das SK 523800. Die Erhöhung in 2015 war dem Wegfall der Bagatellgrenze von 15 m³ geschuldet, die Ansätze für 2016 und ff. wurden entsprechend angepasst. das realisiert werden sollte. n = 22,03 Stellen (Zahl im HH S. 355). Das sind im Schnitt Die Mitarbeiter im TEP 5380 werden entsprechend dem Tarifvertrag TVÖD vergütet. Durch den 57.860 € pro Stelle! Erläuterungsbedarf angesichts der Bereitschaftsdienst der Kläranlage kann es im Vergleich zu anderen TEPs zu einer Differenz kommen. Höhe! Des Weiteren ist der TEP 5380 bezogen auf seine Aufgabenerledigung mit Dipl.-Ing. und Technikern besetzt. Ist eine Reduzierung möglich. Ohne die Ausschüttung der Über dieses Sachkonto wurden bis 2015 die Dienstleistungsentgelte an die SWB veranschlagt. Das SW an die Stadt zu schmälern? operative Geschäft wurde von den SWB unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten abgewickelt. Ab 2016 erfolgt die Dienstleistung durch die AöR. Einsparungen werden sich durch die Einsparung der USt. ergeben. Mit der Einführung der AöR wird das Ergebnis der SWB nur noch marginal beeinflusst. Kostenerstattung an SW zur Einziehung der Bei der Kostenerstattung für die Gebührenerhebung wird im Bereich Abwasser auch die Erhebung für Müllgebühren. Vgl. S. 1122 542900! das Oberflächenwasser mit berechnet. Die Aufteilung basiert auf einem Dienstleistungsvertrag, in dem auch die Berechnung und Aufteilung der Kosten für die Gebührenerhebung vereinbart wurden. 7 von 8 I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 6 für HA 19.10.15\Anlage 1 zur Vorlage 409-2015 Stellungnahmen zu Fragen CDU bearb Dez II/Tabelle1 1090 52030000 Personalaufwendungen 1078 52010400 Personalaufwendungen 543100 1070 52010200 Personalaufwendungen 543100 1052 5101031 414100 1041 5101000 543122 1040 5101000 Personalaufwendungen lt. HH (S. 339) handelt es sich um 0,6 Stellen. Die volle Die Stelle ist in 2015 nicht mit 100% angesetzt. Die Stelleninhaberin ist mit 50% in der Bauleitplanung Stelle würde demzufolge 118.600 € kosten. Höchst verankert. 10% liegen im Ansatz bei der Abteilungsleitung. erklärungsbedürftig! Es ist nicht klar, auf welcher Grundlage die Frage gestellt wurde. Für 52010400 sind 7,29 Stellenanteile Die Anzahl der hier zugeordneten Stellen konnte nicht gefunden werden! Wieviele Stellen sind hier verortet? vorgesehen. Erkläuterungsbedarf! Bezogen auf 2013 ist der plötzliche und dauerhafte Ansatz Geplante Digitalisierung von Bauakten. nicht nachvollziehbar! Erläuterungsbedarf! Die Anzahl der hier zugeordneten Stellen konnte nicht Es ist nicht klar, auf welcher Grundlage die Frage gestellt wurde. Für 52010200 sind 1,55 Stellenanteile gefunden werden! Wieviele Stellen sind hier verortet? vorgesehen. Erkläuterungsbedarf! Bezogen auf 2013 ist der plötzliche und dauerhafte Ansatz Geplante Digitalisierung von Bauakten. nicht nachvollziehbar! Erläuterungsbedarf! Läuft das Projekt nicht 2015 aus? Ist es dann zulässig, Es liegt ein Förderbescheid vor, der einen Mittelabfluß für 2016 vorsieht, dieser ist hier angemeldet. Zuweisungen und Aufwendungen für 2016 zu budgetieren? Hier erscheint eine Ansatzkürzung um 15.000 € möglich. Die Summe ist vorsorglich in Hinblick auf die bevorstehenden Bauleitplanung Phantasialand eingestellt worden (so auch die letzten Jahre). Der tatsächliche Bedarf ist nicht abschätzbar. Insgesamt ist aber zu bemerken, dass der Bedarf an externer juristischer Begleitung steigt. n = 7,59 Stellen. Das sind im Schnitt 73.400 € pro Stelle! Es handelt sich um die Gesamtpersonalkosten. Auf Grund der unterschiedlichen Entgeltgruppen und der Erläuterungsbedarf angesichts der Höhe und im Vergleich Qualifikationen der Mitarbeiter ergibt sich dieser Durchschnitt. zu anderen Bereichen! 8 von 8