Daten
Kommune
Brühl
Größe
71 kB
Datum
19.10.2015
Erstellt
13.10.15, 16:55
Aktualisiert
13.10.15, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 6 für HA 19.10.15\Anlage 1 zur Vorlage 409-2015 Stellungnahmen zu Fragen CDU bearb Dez II/Tabelle1
Anlage zur Vorlage 409/2015
Frageliste CDU, erhalten am 28.09.15
Bereich
S-Konto
521108
Text
Es handelt sich offensichtlich um Fällungschemikalien.
Einsparpotentiale bei interkommunaler Beschaffung?
Nach heutigem Stand der Technik könnte mittels
telemetrischer Schnittstelle bei einem zu definierenden
Füllstand eine automatische Bestellung ausgelöst
werden. Der Tankzugfahrer befüllt dann selbständig,
ohne dass der Einsatz von eigenem Personal erfolgen
muss.
Bei Flüssiggasanlagen (z.B. Sauerstoff, Stickstoff etc.
stellen die Lieferanten (z.B. Praxair die komplette Anlage.
Der Kunde stellt den Platz zur Verfügung, der Lieferant
übernimmt die Kosten der Anlage, der Kunde zahlt eine
Miete. Sind hier die Varianten überprüft worden?
ErgebPlan
524101
Kann durch Fremdvergabe der Reinigung weiteres
Potential gehoben werden? Größenordnung?
ErgebPlan
524103
524104
524105
Welches Einsparpotential kann durch energietische
Maßnahmen gehoben werden?
ErgebPlan
529102
Wie erklärt sich der hohe Ansatz 2015?
ErgebPlan
531800
Ursache für den Anstieg
ErgebPlan
533101
Ursache für Anstieg? Nur gesetzliche oder teilweise auch
freiwillige Leistungen?
ErgebPlan
533201
Gesetzliche Leistungen oder teilweise freiwillige
Leistungen?
ErgebPlan
533920
Warum der starke Anstieg?
ErgebPlan
541207, 542900 Was verbirgt sich dahinter? Erläuterungsbedarf!
543100
ErgebPlan
543110
Einsparpotentiale bei interkommunalem Einkauf?
ErgebPlan
543117
Wie entstehen diese Bewirtungsk.? Ca. 50% im PB 36. 3stellige Beträge aber in allen anderen PB.
ErgebPlan
543121
Was verbirgt sich hinter dieser Position?
ErgebPlan
544110
Warum so hohe Belastung in 2016?
AfBU
Seite Kostenstelle
1278 5380110
Stellungnahme Verwaltung
erledigt mit Vorlage 352/2015,
vorgelegt in HA 28.09.15
1 von 8
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 6 für HA 19.10.15\Anlage 1 zur Vorlage 409-2015 Stellungnahmen zu Fragen CDU bearb Dez II/Tabelle1
JHA
773 36010000
543117
Bewirtung? Vgl. ErgebPlan!
786 3601019
543117
Bewirtung? Vgl. ErgebPlan!
754 36010290
521103
521104
Wieso die Differenzierung? Keine Abdeckung durch
Gebäudemanagement?
795 36010290
543100
543117
528100
543117
521103
Was steckt dahinter?
Bewirtung? Vgl. ErgebPlan!
Was steckt dahinter? Sparpotential?
Bewirtung? Vgl. ErgebPlan!
Sondermaßnahme am gerade fertiggestellten
Familienzentrum?
802 36010380
811 36010390
820 36010490
821 36010490
543100
543117
521103
830 36010590
543117
851 36010890
852
863 36011090
521103
543117
543100
543117
543100
543117
533101
871 36011190
920 36019000
954 P3602051
961 P3602053
963 P3602070
543100
543117
543100
543117
523502
529100
Allg. Bewirtungskosten i. Zusammenhang mit der Kindertagesbetreuung, z. B. AG 78, Treffen Elternbeiräte und Fördervereine etc.
Allg. Bewirtungskosten in der Kita für den lfd. Betrieb z.B. Getränke, Kita-Milch, gemeins. Frühstück
Über das Sachkonto 521103 werden geplante Maßnahmen im konsumtiven Bereich veranschlagt und
abgerechnet.
Dagegen werden über das SK 521104 pauschale Mittel für nicht vorhersehbare Maßnahmen
(Reparaturen/kurzfristig notwendige Baumaßnahmen) abgewickelt. Die Zuordnung der pauschalen
Mittel erfolgt auf der Basis des letzten Istergebnisses und kann im laufenden HH-Jahr erheblich von der
Veranschlagung abweichen. Der Gesamtansatz bei diesem Sachkonto ist schon seit Jahren unverändert.
Trotz erheblicher Mehrung der zu betreuenden Flächen und weiter alternder Gebäudesubstanz.
Lfd. Geschäftsausgaben zur Sicherstellung d. Kita-Betriebes
Siehe Erläuterungen KS 36010190
Kosten d. Mittagsverpflegung (bedingt duch Neubau mehr Gruppen)
Siehe Erläuterungen KS 36010190 (incl. tägl. Frühstück)
Unter der Kostenstelle "36010390" wird die "alte" Kita "Merseburger Straße" geführt. Da diese doch
weiterhin in Betrieb ist, wurden bauliche Unterhaltungsmaßnahmen notwendig, die wegen der
ursprünglich vorgesehenen Stilllegung nicht durchgeführt wurden.
siehe Erläuterungen zu KS 36010290
Für was? Erinnerungsposten? Sparpotential?
siehe Erläuterungen zu KS 36010190
Bewirtung? Vgl. ErgebPlan!
Sondermaßnahme? Nötig?
Hierbei handelt es sich um den Anstrich der Holzdachüberstände. Dieser Anstrich war aus
Bauunterhaltungsgründen notwendig. Ansonsten wären irreparabele Schäden am Dachüberstand zu
erwarten.
Bewirtung? Vgl. ErgebPlan! Hier 0 €! Erstaunlich im
Die Kosten f. Kita Wilhelmstraße werden (da Verbundkita) bei der Kita Sophie-Scholl-Str. (KS 36011090)
Vergleich zu den anderen Positionen!
veranschlagt
Sondermaßnahmen? Nötig?
In der Kita war der Boden auszutauschen, da dieser eine Stolpergefahr darstellte.
Siehe Erläuterungen zu KS 36010190
Bewirtung? Vgl. ErgebPlan!
Siehe Erläuterungen zu KS 36010290
Was steckt dahinter? Sparpotential?
Siehe Erläuterungen zu KS 36010190
Bewirtung? Vgl. ErgebPlan!
Siehe Erläuterungen zu KS 36010290
Was steckt dahinter? Sparpotential?
Siehe Erläuterungen zu KS 36010190
Bewirtung? Vgl. ErgebPlan!
Gibt es Sparpotentiale? Pflicht- oder freiwillige Leistung? Nein, aufgrund der aktuellen Entwicklung i.d. Kindertagesbetreuung.
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.
Lfd. Geschäftsausgaben zur Sicherstellung des Betriebs d. Jugendtreff
Was steckt dahinter? Sparpotential?
Bewirtung? Vgl. ErgebPlan!
Allg. Bewirtungskosten (Lebensmittel/Getränke) im Jugendtreff Klasse
Lfd. Geschäftsausgaben für die 3-wöchige Sommer-Aktion Abenteuerspielplatz
Was steckt dahinter? Sparpotential?
Allg. Bewirtungskosten (Lebensmittel/Getränke) für die Abenteuerspielplatzaktion (ab HJ 2014
Bewirtung? Vgl. ErgebPlan!
Aufteilung)
Gibt es bei gutem Willen Sparpotentiale?
Über dieses Sachkonto wurden bis 2015 die Dienstleistungsentgelte an die SWB veranschlagt. Das
operative Geschäft wurde von den SWB unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten abgewickelt.
Ab 2016 erfolgt die Dienstleistung durch die AöR. Einsparungen werden sich durch die Einsparung der
USt. ergeben.
Kosten Spielplatzpaten, weitere Entwicklung ist z .Zt. noch in Abstimmung.
Erläuterungsbedarf! Sparpotentiale?
2 von 8
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SozA
Allg. Geschäftsausgaben für den Bereich Spielplätze z.B. bei Spielplatzeinweihungen,
Befragungsaktionen etc.
Hier werden neben den lfd. Fortbildungskosten für den Bereich der Hilfen zur Erziehung u.a. auch die
Kosten für Supervision (2.500 EUR),
Schulungen im Bereich des Kinderschutzes (5.000 EUR) sowie die Kosten von Fortbildungen im Bereich
der Schulsozialarbeiter (=2.000 EUR), die refinanziert werden, veranschlagt.
543100
Dürfte gemessen an 2013 nicht auftauchen!
973 36030000
541201
Erscheint im Vgl. zu anderen Bereichen recht hoch.
Vorschlag Kürzung um 5000 €.
975 36030100
977 36030200
533101
533101
Sparpotential? Freiwillige Leistung?
Sparpotential? Freiwillige Leistung?
Erläuterung zu KS 36030100-36030700:
Die Hilfen zur Erziehung werden je nach Hilfebedarf in unterschiedlichen Formen erbracht und stellen
keineswegs eine freiwillige Leistung dar. Hierauf haben die Sorgeberechtigten wie auch junge
Erwachsene gem. § 27 SGB VIII einen Rechtsanspruch. Art und Umfang richten sich nach dem
erzieherischen Bedarf.
979 36030303
981 36030400
984 P3603060
987 36030700
991 36031200
993 36031300
999 36031500
533201
533101
533201
533201
531800
523800
543117
Sparpotential? Freiwillige Leistung?
Sparpotential? Freiwillige Leistung?
Sparpotential? Freiwillige Leistung?
Sparpotential? Freiwillige Leistung?
Was steckt dahinter? Sparpotential?
Was steckt dahinter? Sparpotential?
Bewirtung? Vgl. ErgebPlan!
s.o.
s.o.
s.o.
s.o.
Kosten d. Erziehungsberatungsstelle Brühl/Wesseling (Vertrag)
Kosten d. ASB-flexiblen Jugendhilfen (Vertrag)
Allg. Bewirtungskosten (Lebensmittel/Getränke) f.d. Projekt Brühler Bündnis f. Familien (ehem. FB
50/2)-Zuständigkeit: Gleichstellungsbeauftragte Frau Cibura (Kürzung d. Kosten um 50% möglich), z.B.
Veranstaltungen "Vereinbarung von Beruf und Familie"
628 31011700
414100
Warum keine Ausweisung ab 2015 mehr? Vgl. HH S. 252! Erläuterungen 2014: Im Rahmen der Bemühungen, die Integration von Menschen mit
Migrationshintergrund zu verbessern, wurden in den Jahren 2008 – 2011 Anträge auf Bezuschussung
aus dem Landesprogramm KOMM-IN gestellt. Wegen des fehlenden Landeshaushalts gab es im Jahr
2012 keine Projektförderung. Für 2013 und 2014 wurde zwar vorsorglich ein Betrag von jeweils 25.000€
angesetzt, der aber nicht realisiert wurde. Ab dem Jahr 2015 ist keine Landesförderung mehr
eingeplant.
Freiwillige Leistung. Ggf. auf 5000 € begrenzen. Vgl. HH S. Es handelt sich um den freiwilligen Zuschuss der Stadt für die Integrationsarbeit. Aufgrund der hohen
253/254!
Flüchtlingszahlen und der damit verbundenen Aufgaben erscheint eine Kürzung des Betrages nicht
angebracht.
freiwillige Leistungen. Vgl. HHS. 255/256! Nachdenken
Es handelt sich um verschiedene Ansätze, die den Bereichen Integration, Ehrenamt, Altenarbeit
über Verzicht oder Reduzierung!
zuzuordnen sind. Die dortigen Ansätze resultieren meist aus politischen Beschlüssen, so dass eine
Reduzierung kaum möglich ist. Es sind z.B. Mittel für die Ehrenamtskarte enthalten. Eine entsprechende
Öffentlichkeitsarbeit und damit verbundene Bewirtung und Repräsentation ist notwendig. Ob die Mittel
tatsächlich in dieser Höhe abgerufen werden, ist unklar. Möglicherweise können Sie durch Spenden
gedeckt werden. Für 2016 wurden die Ansätze bei Ehrenamt bereits reduziert.
529100
629 31011700
543117
543118
636 31012000
448100
533910
Personalaufwendungen
Ist Kürzung des Ansatzes zu 533910 realistisch?
Landeszuweisung entspricht 7/15 von 533910. Wird
Zuweisung bei Reduzierung des Anasatzes von 533910
gekürzt?
Das entspricht einem Plus von 6,5 Stellen. Warum?
Eine Kürzung des Ansatzes ist nicht möglich, da die UVG-Beträge gesetzlich vorgegeben sind. Auch wer
einen Anspruch hat, ist gesetzlich geregelt. Es handelt sich nicht um eine freiwillige Leistung der Stadt
Brühl. Eine Reduzierung der Ausgaben, reduziert die Einnahmen des Landes und umgekehrt.
Erläuterungen 2015: Die Personalaufwendungen sind ganz überwiegend den hier neu veranschlagten
Aufgabengebieten Unterhaltsvorschuss- (vorher TEP 36 03) und Wohngeldgesetz (vorher TEP 52 06)
zuzuordnen. Zur Aufarbeitung der Unterhaltsheranziehung ist eine Personalaufstockung erfolgt. =>Vor
2015 waren die Personalkosten also nicht bei 3101 veranschlagt, sondern im TEP 3603.
3 von 8
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 6 für HA 19.10.15\Anlage 1 zur Vorlage 409-2015 Stellungnahmen zu Fragen CDU bearb Dez II/Tabelle1
658
661
31030110
31030120
547310
Ansatzkürzung möglich?
533920
Was sind das für Leistungen? Erläuterungsbedarf!
Kürzungsmöglichkeit?
Transferaufwendungen
Können am Gesamtansatz Kürzungen vorgenommen
werden?
Es handelt sich fast ausschließlich um die Ausgaben für asylbegehrende Ausländer. Es handelt sich um
Pflichtaufgaben, so dass eine Kürzung des Ansatzes nicht möglich ist.
533920
Was sind das für Leistungen? Erläuterungsbedarf!
Kürzungsmöglichkeit?
Die Erläuterung zu 31030110/533920 gilt entsprechend.
Transferaufwendungen
Können am Gesamtansatz Kürzungen vorgenommen
werden?
Es handelt sich fast ausschließlich um die Ausgaben für geduldeten Ausländer. Dies sind
Pflichtaufgaben, so dass eine Kürzung des Ansatzes nicht möglich ist. Überplanmäßige Ausgaben in 2015
werden notwendig und gerade überprüft.
Eine Ansatzkürzung ist nicht möglich. Für 2015 ist sogar eine überplanmäßige Ausgabe von 80.000€
notwendig. Diese wird nun beantragt.
Es handelt sich um die Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG. Zum 01.03.2015 ist eine
Neufassung des AsylbLG in Kraft getreten, um die Vorgaben aus dem Urteil des BVerfG vom 18.07.2012
umzusetzen. Im Gesetz ist unter anderem neugefasst, dass die Leistungsberechtigten bereits nach
Ablauf eines 15monatigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland die Leistungen nach § 2
AsylbLG (analog SGB XII) erhalten sollen. Dies wird zu einem weiteren Anstieg des Aufwandes führen. In
Brühl sind zum Stand Juli 2015 ca. 60 Personen betroffen, die teilweise rückwirkend ab 01.03.0215 auf
die Leistungen nach § 2 AsylbLG umzustellen sind. Die Umstellung führt zu Mehrausgaben bei Konto
533920. Dazu die Erläuterungen im Rahmen des Controlling 2015: Seit dem 01.03.2015 erhalten
Leistungen nach § 2 AsylbLG Personen die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im
Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst herbeigeführt
haben. Die Leistungen sind nunmehr geringfügig höher, als die Leistungen nach § 3 AsylbLG und
entsprechen denen nach dem SGB XII. Die Voraussetzung haben in 2015 insgesamt 60 Personen erfüllt,
die Umstellung der Leistungen ist jedoch noch nicht erfolgt. Auf diesem Konto erfolgen daher noch
weitere Buchungen. Ausgehend vom Anspruch einer Einzelperson von ca. 550€ ergibt sich folgende
Berechnung 550 € x 60 Personen x 10 Monate =330.000,00 €. Da jedoch nicht alle Fälle rückwirkend zum
01.03.15 umgestellt werden, wird zunächst von einem Ansatz von 300.000€ ausgegangen. Auf diesem
Konto werden auch die anfallenden Krankenhilfekosten des Personenkreises verbucht, die in der
Hochrechnung für 2015 mit 50.000 € veranschlagt werden, so dass sich eine Prognose von 350.000 €
ergibt. In der Vergangenheit hatten faktisch nur die Geduldeten die Möglichkeit § 2 Leistungen zu
bekommen, die Asylbegehrenden hatten diese Möglichkeit nicht, da das Asylverfahren immer
abgeschlossen war, bis sie die Voraussetzungen nach § 2 erfüllen konnten. Nun ist die Frist auf 15
Monate (von 48 Monaten) heruntergesetzt worden, so dass auch Asylbegehrende Ansprüche nach § 2
haben. Der Fallbestand wurde überprüft und obiges festgestellt. Daher wurde der Ansatz so hoch
festgesetzt. Bei den Geduldeten wurde der Ansatz 2016 sogar verringert, dsa nicht mehr so viele
Geduldete in Brühl sind. Dagegen steigt die Zahl bei den Asylbegehrenden enorm. Aktuell werden die
Minderausgaben hier verwendet um die Mehrausgaben bei den § 3 Fällen aufzufangen. Dennoch
werden dort zweifellos überplanmäßige Ausgaben notwendig. Die Umstellung der Fälle ist aufgrund der
hohen Arbeitsbelastung der Mitarbeiter bisher nicht erfolgt, so dass die tatsächlichen Ausgaben bisher
deutlich geringer sind. Es handelt sich um Pflichtausgeben, Kürzungsmöglichkeiten bestehen nicht.
4 von 8
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 6 für HA 19.10.15\Anlage 1 zur Vorlage 409-2015 Stellungnahmen zu Fragen CDU bearb Dez II/Tabelle1
680 31500200
Personalaufwendungen
1,5 Stellen mehr mit der gleichlautenden Erläuterung (HH Der für den Haushalt 2015 ausgewiesene Anstieg der Personalkostenanteile ist zurückzuführen auf
S. 277). Vgl. Asylbewerber 3150040!
- die Aufstockung der Teamleiterstelle mit dem Aufgabengebiet „Unterbringung von Flüchtlingen“ bei
gleichzeitiger Verlagerung des Aufgabengebietes „Gewährung von Leistungen nach AsylbLG“ zum TEP
31 50 = 0,70
-die Aufstockung der Sachbearbeiterstellen zur Unterbringung von obdachlosen Personen und
Flüchtlingen = 0,45 -die in den Zahlen des Jahres 2013 noch nicht enthaltene Beschäftigung eines
zusätzlichen Hausmeisters als Nachfolger eines ausscheidenden Mitarbeiters = 1,00
-Beschäftigung eines Mitarbeiters zur Durchführung von Renovierungs- und Unterhaltungsarbeiten in
den Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften = 0,48
Erläuterungen 2016: Der für den Haushalt 2016 ausgewiesene Anstieg der Personalkostenanteile ist
zurückzuführen auf die Aufstockung der Sachbearbeiterstellen zur Unterbringung von obdachlosen
Personen und Flüchtlingen = 0,75 und die Einrichtung einer weiteren zusätzlichen Hausmeisterstelle,
aufgrund der stark angestiegenen Anzahl an Unterkünften = 1,00
721 31500360
524104
524105
Kosten erscheinen im Vgl. zu vergleichbaren Gebäuden
sehr hoch.
730 3150040
Personalaufwendungen
731 31500400
542200
Nicht eindeutige Erläuterung im HH-Entwurf S. 277:
- Ersatz Hausmeister oder zusätzlich
- Verlagerung von 0,7 Stellen von Leistungen nach
AsylbLG nach hier. Wo ist Reduzierung dort zu ersehen
bzw. dokumentiert?
Warum Kosten 2015 um 50.000 € höher als in Vor- und
Nachfolgejahren? Entlastung HH 2015 möglich?
743 31500420
542200
Vgl. S. 731 31500400! Wo liegen Gemeinsamkeiten bzw.
Unterschiede? Ist der Ansatz evtl. großzügig?
Sparpotentiale?
Hier werden tatsächlich nur angemietete Wohnungen verbucht. Der Ansatz ist keinesfalls zu großzügig.
Überplanmäßige Ausgaben werden aktuell überprüft. Bei 31500400 werden zukünftige Kosten als Puffer
eingeplant, allerdings nicht nur für angemietete Wohnungen, sondern auch für angemietete Häuser und
größere Unterkünfte. Wohnungen erhalten keine eigenen Kostenstellen, Häuser jedoch schon. Die
Kosten werden dann entsprechend umgebucht.
750 31500430
524104
524105
Vgl. S. 721! Warum die Kosten hier viel niedriger?
siehe 31500360; 524104 und 524105
Eine Erklärung für die unverhältnismäßig hohen Verbrauchskosten liegen u.a. im Nutzerverhalten. Dies
betrifft sowohl die Strom- als auch die Heizkosten. Bezüglich der Heizkosten ist vorgesehen, über die
zentrale Steuerung eine Begrenzung einzurichten. Bei den Stromkosten ist in Planung, bei den
Gemeinschaftsräumen das Licht ausschließlich über Bewegungsmelder zu steuern, damit das Licht nicht
ständig eingeschaltet ist. Problematisch bleibt aber das Verhalten in den Wohnräumen (Fenster auf Heizung an/Licht ständig an/verbotswidriger Einsatz zusätzlicher Verbraucher, wie z. B. Kochplatten).
Diesbezüglich sind die Hausmeister regelmäßig unterwegs, was aufgrund der Personalressourcen nicht
täglich erfolgen kann. Zudem sind bei den häufig wechselnden Mietern immer wieder neue
Belehrungen notwendig. In der Willy-Brandt-Straße handelt es sich bekanntlich um Container, in denen
die Flüchtlinge untergebracht sind, was sicherlich aufgrund der schlechteren Dämmung zu erhöhtem
Energiebedarf führt. Zudem sind dort neben Waschmaschinen auch 2 Gewerbetrockner vorhanden, die
häufig genutzt werden. Dort stehen keine Räume zur Verfügung, in denen Wäsche zum Trocknen
aufgehängt werden kann. Zuletzt wohnen in der Willy-Brandt-Straße dauerhaft 10 Personen mehr als
im Volkspark.
2014 ist ein Hausmeister in Rente gegangen. 2015 wurden 2 neue Hausmeister eingestellt. Die
Verlagerung von 0,7 Stellen auf 3103 ist nicht eindeutig zu erkennen, da dort ebenfalls Personal
aufgestockt wurde (1 Vollzeitstelle, Stundenerhöhung, Teilzeitkräfte, Rentenberatung).
Es handelt sich um eine Kostenstelle, in der ein sog. Puffer eingepflegt wurde (50.000€) um zukünftige
angemietete Wohnungen und Häuser zu finanzieren. Eine Reduzierung ist nicht möglich, da in 2015 noch
Wohnraum für weitere 175 Flüchtlinge benötigt wird. Für 2016 wird der Puffer nach den
Haushaltsberatungen im Verwaltungsvorstand im Rahmen einer Fortschreibung deutlich über 50.000€
angesetzt. Die Mieten werden allgemein im TEP 3150 durch die Einnahmen bei 432182 nahezu
kostendeckend abgedeckt. Die tatsächlichen Ausgaben fnden sich bei TEP 3103 in den
Transferleistungen nach dem AsylbLG.
5 von 8
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 6 für HA 19.10.15\Anlage 1 zur Vorlage 409-2015 Stellungnahmen zu Fragen CDU bearb Dez II/Tabelle1
RPA
AfBU
Kostenerstattungen von 70.000 € stehen Prüfaufträge von
121.000 € entgegen. Im Saldo fließen 51.000 € nach
draußen. Da jedoch die Kosten für die Prüfung durch das
GPA unumgänglich sind, beträgt der echte Saldo gerade 29.000 €. Die Prüfung des Konzerns Brühl durch einen
externen WP kostet 68.000 €. Die SW Brühl erstatten
jedoch 32.000 €, so dass im Jahresabschluss 36.000 € bei
der Stadt verbleiben. Das ist der Preis für einen
unabhängig geprüften Jahresabschluss, den man
beibehalten sollte.
24 11010300
Gemäß HH-Satzung (S. 411) handelt es sich um 1,95
Stellen. Daraus ergeben sich 74.500 € pro Stelle. Der
Betrag erscheint im Vergleich zu anderen Bereichen sehr
hoch. Erläuterungsbedarf!
Eigentlich dürften es nur 274.000 € sein. Vgl. S. 1623
581100!
siehe Stellungnahme FB 14 in Vorlage 324/2015, vorgelegt im HA 28.09.2015; zur Unabhängigkeit der
örtlichen Rechnungsprüfung wird auf § 104 Abs. 1 GO NW verwiesen.
Es handelt sich um die Gesamtpersonalkosten. Auf Grund der unterschiedlichen Entgeltgruppen und der
Qualifikationen der Mitarbeiter ergibt sich dieser Durchschnitt.
1648 56010000
Personalaufwendungen
1631 P5506000
Neben der Grünpflege aus dem TEP 5501 werden aus dem TEP 1201 noch die Kosten für
ordnungsbehördliche Bestattungen (in 2015 wurden dafür 30.000€ veranschlagt) verrechnet. (siehe
auch TEP 5501 /SK 581100).
523502
Ist hier eine pauschale Kürzung realistisch? Wenn ja, in
Über dieses Sachkonto wurden bis 2015 die Dienstleistungsentgelte an die SWB beranschlagt. Das
welcher Höhe?
operative Geschäft wurde von den SWB unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten abgewickelt.
Ab 2016 erfolgt die Dienstleistung durch die AöR. Einsparungen werden sich durch die Einsparung der
USt. ergeben.
Eine darüberhinausgehende pauschale Kürzung gefährdet die Funktionsfähigkeit der neuen
Organisation.
523502
Pauschale Kürzung möglich?
Über dieses Sachkonto wurden bis 2015 die Dienstleistungsentgelte an die SWB veranschlagt. Das
operative Geschäftwurde von den SWB unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten abgewickelt. Ab
2016 erfolgt die Dienstleistung durch die AöR. Einsparungen werden sich durch die Einsparung der USt.
ergeben.
Eine darüberhinausgehende pauschale Kürzung gefährdet die Funktionsfähigkeit der neuen
Organisation.
581100
Grünpflege Friedhof (Grünanteil 23,5%) wird aus allg.
Neben der Grünpflege aus dem TEP 5501 werden aus dem TEP 1201 noch die Kosten für
Finanzmitteln bestritten. Der Betrag von 274.000 € wird in ordnungsbehördliche Bestattungen (in 2015 wurden dafür 30.000€ veranschlagt) verrechnet. Diese
P5506000 unter 481100 gutgeschrieben; dort kommen
werden zukünftig auf 15.000 € reduziert und direkt an die AöR gezahlt.
aber 304.000 € an. Vgl. S. 1631!
Eine Übersicht über die internen Verrechnungen findet sich im endgültigen HH-Plan 2015 auf den Seiten
448 und 449.
Aufwendungen Ist hier eine pauschale Kürzung realistisch? Wenn ja, in
Eine pauschale Kürzung ist hier nicht realistisch. Die Kst. 53801100 spiegelt in voller Höhe die Kläranlage
Sach- und Dienst-welcher Höhe?
wieder. Hier sind viele Anlagenteile verbaut die einer Überwachungspflicht unterliegen (VAwS,
leistungen
Druckbehälter, Chemikalien usw.) die als wiederkehrende Prüfung durch externe Sachverständige in
einem 1-2 jährigen Rhythmus überpüft werden müssen. Die Kläranlage ist ein 365/24 Betrieb und die
Anlagenteile unterliegen einem hohen Verschleiß. Man muss davon ausgehen, dass durch die Standzeit
einiger Anlagenteile zwischen 20 - 45 Jahre der Unterhaltungsaufwand in den nächsten Jahren
ansteigen wird, auf dieser Basis ist eine Reduzierung der gewählten Ansätze nicht ratsam.
1630
1623 55010100
1278 53801100
481100
6 von 8
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 6 für HA 19.10.15\Anlage 1 zur Vorlage 409-2015 Stellungnahmen zu Fragen CDU bearb Dez II/Tabelle1
Grundsätzliche Frage: Können durch Optimierung der
Anlagen mittel- und langfristige Einsparungen erzielt
werden?
1127 P5380010
1123 53800000
581115
581116
1122
542900
1121
523502
523503
523700
523800
1120
Personalaufwendungen
1112 53700000
523502
542900
Die Kläranlage der Stadt Brühl läuft in fast allen Bereich schon in einem optimierten Bereich. Viele
Anlagenteile wurden in den letzten Jahren erneuert um die Energiekosten zu senken, die Reduzierung
der Energiekosten ist leider durch steigende Energiepreise kompensiert worden. Eine mögliche
Installation einer Photovoltaikanlage kann die Eigenproduktion noch einmal steigern und den externen
Einkauf von Strom bei den Stadtwerken Brühl weiter reduzieren.
Mittel sollen P5504, SK 448500 u. SK 481150 zugeführt
Die Mittel sind auf dem TEP 1101 gegen gebucht. Ich verweise auf die HH-Erläuterungen (Seite 371 des
werden. Die 284.000 € sind nicht auffindbar.
endgültigen HH 2015). Zudem verweise ich auf die Übersicht der internen Leistungsverrechnungen auf
Klärungsbedarf!
den Seiten 448 und 449 des endgültigen HH-Plan 2015).
Mittel sollen P6101, SK 551701 zugeführt werden. Mittel Die Mittel sind auf dem TEP 6101 gegen gebucht. Ich verweise auf die HH-Erläuterungen (Seite 371 des
sind nicht dort, sondern bei SK 481160 verbucht. Warum? endgültigen HH 2015). Zudem verweise ich auf die Übersicht der internen Leistungsverrechnungen auf
Klärungsbedarf!
den Seiten 448 und 449 des endgültigen HH-Plan 2015).
Eine Gegenbuchung auf dem SK 551701 ist nicht möglich, da es sich dabei auch um ein Aufwandskonto
handelt.
Kostenerstattung an SW Brühl zur Einziehung der
Bei der Kostenerstattung für die Gebührenerhebung wird im Bereich Abwasser auch die Erhebung für
Abwassergebühren. Für den Einzug der Müllgebühren
das Oberflächenwasser mit berechnet. Die Aufteilung basiert auf einem Dienstleistungsvertrag, in dem
werden nur 24.000 € angesetzt. Woher rührt die große
auch die Berechnung und Aufteilung der Kosten für die Gebührenerhebung vereinbart wurden.
Kostendiskepranz?
Warum getrennt? Warum grundsätzlich kein
Über diese Sachkonten wurden bis 2015 die Dienstleistungsentgelte an die SWB veranschlagt. Das
Werkrahmenabkommen mit den Stadtwerken?
operative Geschäft wurde von den SWB unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten abgewickelt.
Ab 2016 erfolgt die Dienstleistung durch die AöR. Einsparungen werden sich durch die Einsparung der
USt. ergeben.
Die Trennung wurde durchgeführt, um Einzelaufträge der FB an den SSB abbilden und steuern zu
können.
Was ist "privat", was ist "übrige Bereiche"?
Über diese beiden SK wird die Rückerstattung von Abwassergebühren abgewickelt. Privathaushalte
Σ 188.000 €. Hier scheint Optimierungspotential zu sein, über das SK 523700 und Gewerbetreibende über das SK 523800. Die Erhöhung in 2015 war dem Wegfall
der Bagatellgrenze von 15 m³ geschuldet, die Ansätze für 2016 und ff. wurden entsprechend angepasst.
das realisiert werden sollte.
n = 22,03 Stellen (Zahl im HH S. 355). Das sind im Schnitt Die Mitarbeiter im TEP 5380 werden entsprechend dem Tarifvertrag TVÖD vergütet. Durch den
57.860 € pro Stelle! Erläuterungsbedarf angesichts der
Bereitschaftsdienst der Kläranlage kann es im Vergleich zu anderen TEPs zu einer Differenz kommen.
Höhe!
Des Weiteren ist der TEP 5380 bezogen auf seine Aufgabenerledigung mit Dipl.-Ing. und Technikern
besetzt.
Ist eine Reduzierung möglich. Ohne die Ausschüttung der Über dieses Sachkonto wurden bis 2015 die Dienstleistungsentgelte an die SWB veranschlagt. Das
SW an die Stadt zu schmälern?
operative Geschäft wurde von den SWB unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten abgewickelt.
Ab 2016 erfolgt die Dienstleistung durch die AöR. Einsparungen werden sich durch die Einsparung der
USt. ergeben.
Mit der Einführung der AöR wird das Ergebnis der SWB nur noch marginal beeinflusst.
Kostenerstattung an SW zur Einziehung der
Bei der Kostenerstattung für die Gebührenerhebung wird im Bereich Abwasser auch die Erhebung für
Müllgebühren. Vgl. S. 1122 542900!
das Oberflächenwasser mit berechnet. Die Aufteilung basiert auf einem Dienstleistungsvertrag, in dem
auch die Berechnung und Aufteilung der Kosten für die Gebührenerhebung vereinbart wurden.
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I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 6 für HA 19.10.15\Anlage 1 zur Vorlage 409-2015 Stellungnahmen zu Fragen CDU bearb Dez II/Tabelle1
1090 52030000
Personalaufwendungen
1078 52010400
Personalaufwendungen
543100
1070 52010200
Personalaufwendungen
543100
1052 5101031
414100
1041 5101000
543122
1040 5101000
Personalaufwendungen
lt. HH (S. 339) handelt es sich um 0,6 Stellen. Die volle
Die Stelle ist in 2015 nicht mit 100% angesetzt. Die Stelleninhaberin ist mit 50% in der Bauleitplanung
Stelle würde demzufolge 118.600 € kosten. Höchst
verankert. 10% liegen im Ansatz bei der Abteilungsleitung.
erklärungsbedürftig!
Es ist nicht klar, auf welcher Grundlage die Frage gestellt wurde. Für 52010400 sind 7,29 Stellenanteile
Die Anzahl der hier zugeordneten Stellen konnte nicht
gefunden werden! Wieviele Stellen sind hier verortet?
vorgesehen.
Erkläuterungsbedarf!
Bezogen auf 2013 ist der plötzliche und dauerhafte Ansatz Geplante Digitalisierung von Bauakten.
nicht nachvollziehbar! Erläuterungsbedarf!
Die Anzahl der hier zugeordneten Stellen konnte nicht
Es ist nicht klar, auf welcher Grundlage die Frage gestellt wurde. Für 52010200 sind 1,55 Stellenanteile
gefunden werden! Wieviele Stellen sind hier verortet?
vorgesehen.
Erkläuterungsbedarf!
Bezogen auf 2013 ist der plötzliche und dauerhafte Ansatz Geplante Digitalisierung von Bauakten.
nicht nachvollziehbar! Erläuterungsbedarf!
Läuft das Projekt nicht 2015 aus? Ist es dann zulässig,
Es liegt ein Förderbescheid vor, der einen Mittelabfluß für 2016 vorsieht, dieser ist hier angemeldet.
Zuweisungen und Aufwendungen für 2016 zu
budgetieren?
Hier erscheint eine Ansatzkürzung um 15.000 € möglich. Die Summe ist vorsorglich in Hinblick auf die bevorstehenden Bauleitplanung Phantasialand eingestellt
worden (so auch die letzten Jahre). Der tatsächliche Bedarf ist nicht abschätzbar. Insgesamt ist aber zu
bemerken, dass der Bedarf an externer juristischer Begleitung steigt.
n = 7,59 Stellen. Das sind im Schnitt 73.400 € pro Stelle! Es handelt sich um die Gesamtpersonalkosten. Auf Grund der unterschiedlichen Entgeltgruppen und der
Erläuterungsbedarf angesichts der Höhe und im Vergleich Qualifikationen der Mitarbeiter ergibt sich dieser Durchschnitt.
zu anderen Bereichen!
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